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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#16
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Zitat:
Naja, so einfach ist das eben nicht, weil: Wo steht das im Gesetz ???? Und vorallem, welche Befähigung für was ? Und letztendlich, welche Befähigung wird in HR verlangt ? Deswegen, weil es Scheine für FB2 aufwärts gibt, heißt das noch lange nicht, dass ein Binnenpatentler "nicht zum Lenken des Wasserfahrzeugs befugt ist". Weil genau diese Bestimmungen gibt es nirgends (weder in A noch in HR) ! Im Gesetz ist lediglich verankert, dass Patente von MSVÖ und ÖSV als amtliche Patente anerkannt werden, und das auch nur in A. Und hier sind wir wieder (trotz 17ten mal) beim Anfang angelangt: Es gibt keine eindeutige Regelung ! Das sicherste ist, ein HR-Patent zu machen! Auch für die amtlichen Patente FB2 aufwärts gibt es keine offizielle Anerkennung in HR (oder gibts da schon was neues ) Stellt sich auch noch die Frage, wie das genau im internationalen Seerecht verankert ist, da gibts ja auch Bestimmungen, wonach ein Kaptain unter Dschibuti-Flagge nach Dschibuti-Recht nach HR fahren darf, oder ? |
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