So viel ich von meiner SBF-See-Ausbildung mitbekommen habe, dient die Heimat-Nationalflagge im Ausland nicht nur der eindeutigen Kennzeichnung, welcher Nationalität das jeweilige Schiff angehört, sondern sie macht das Schiff gleichzeitig auch zum Hoheitsgebiet des Herkunftslandes auf fremden Gewässern.
Daher ist die Flaggenregelung nicht nur in einer international einheitlichen Traditionswahrung begründet.
Bloß weiss ich nicht genau, ob die Hoheitsrechte nur für Schiffe gelten, die ein Flaggenzertifikat haben oder ob das generell so gilt.
Vielleicht können hierzu unsere Seerechler noch Ergänzendes beitragen.
Rainer
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