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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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Zitat:
ganz kurz und Bündig. Das kroatische Patent wird auch von den Versicherungen ebenso anerkannt wie der neue FB1. Der FB1 wird natürlich auch in HR annerkannt. Das kroatische Patent eröffnet dir in HR mehr möglichkeiten, z.B. Charter, keine Seemeilenbeschränkung (FB1 3SM), usw. Wobei für mich diese Seemeilenbeschränkung nicht relevant ist da mein Boot die Kat. C (trifft auch auf die meisten hier im Forum zu) hat, eben Küstennahe Gewässer. Das österreichsche 10m Patent und das Binnenpatent wurden zwar nicht offiziell anerkannt aber bei der Bootsanmeldung in den meisten Fällen geduldet. Versicherungen haben die letzteren Patente meist nicht anerkannt und verlangten auch das kroatische Patent oder jetzt auch den neuenFB 1. ich denke damit ist deine Frage beantwortet. Christian hat sicher nichts dagegen wenn ich hier mal einen Schlußstrich ziehe und den Thread mal schließe. lg Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
Geändert von reini0077 (06.12.2009 um 11:07 Uhr) |
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