|
Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
||||
|
||||
Gallion Kasko Haftungsausschluß für Diebstahl?
Hallo da draußen,
ist vielleicht ein Versicherungsfachmann unter Euch der mir diesen Passus erklären kann? So wie ich es verstanden habe ist bei einer Allgefahren Deckung alles versichert was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die Gallion hat unter dem Punkt 4.18 aber Schäden durch Diebstahl ausgeschlossen oder lese ich das falsch? Der Versicherungsvertreter sagte Diebstahl sei versichert. Der Passus beziehe sich nur auf den Trailer. Ich möchte nur sicher gehen und ziehe den Puplikumsjoker. "4. Einschränkung der Haftung Der Versicherer leistet keine Entschädigung für: 4.18 Schäden, durch Diebstahl des versicherten Wasserfahrzeuges (auch des Bootsanhängers, sofern dieser nicht ausdrücklich mitversichert ist), wenn der Bootsanhänger nicht ausreichend gegen Diebstahl (z.B. mit einer abgeschlossenen Kupplungssicherung, einer Kette aus gehärtetem Stahl mit entsprechendem durch den “Verband der Schadenversicherer e.V.“ (VDS) geprüftem Schloss), gesichert ist; Schäden durch nicht sachgemäße Verladung oder Befestigung während des Transportes." *** Auszug aus den Bedingungen der Gallion ***
__________________
Beste Grüße, Thomas |
|
|