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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#8
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Nochmals, damit da kein Mißverständnis auftaucht:
Die PS interessieren in Österreich keinen mehr, es zählen nur die KW. Und hier lautet die Bestimmung eben ab 4,4 KW benötigt man einen Schein. Heißt aber auch, mit den 4,39 KW braucht man keinen. 4,39 KW sind aber auch keine 6 PS, auch wenn der Motor viellicht so tituliert ist, es sind lediglich 5,9704 PS. Es sollte also immer darauf hingewiesen werden, dass die volkstümliche Meinung, man brauche für 6 PS kein Patent, schlichtweg falsch ist. Dies betrifft nur die österreichische Gesetzeslage, in anderen Länder ist das auch anders. Siehe auch: Um Links zu sehen, bitte registrieren |
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