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  #12  
Alt 14.01.2015, 11:43
hobbycaptain
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von ulf_l Beitrag anzeigen
Hallo

Mir hat der Nachbar mir seinem (chronisch zu schweren) Wohnanhänger mal erzählt, daß man, wenn man den Hänger alleine wiegt, die Stützlast noch abziehen kann, weil die ja vom Zugfahrzeug getragen wird. Sprich, daß man einen 500kg Hänger mit max. 620kg vollpacken kann, wenn das Zugfahrzeug 120 kg Stützlast verträgt und das Gewicht so verteilt ist, daß die auch ausgenutzt wird. Stimmt das ? Wenn ja, würde das hier ja noch etwas Spielraum bedeuten.

Gruß Ulf

Zitat:
Zitat von el greco Beitrag anzeigen
Das ist grundsätzlich richtig, aber es geht die maximale zulässige Stützlast des Anhänges


und das gilt auch nur in D

kommst z.B: auf der Fahrt nach HR in Österreich in eine Kontrollle, hast ein Problem, denn in Österreich kann die Stützlast nicht vom Anhängergewicht abgezogen werden, da zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers.
Und da gelten dann die österr. Vorschriften. Die deutsche 100 km/h Zulassung z.B. ist in A auch für die Fische und es gelten die österr. Geschwindigkeitsvorschriften.
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