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Alt 27.02.2015, 00:26
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Anker Zulassung

Wer weis das????
Habe letzte Woche die Zulassung für mein Boot bekommen.
5,2 Meter länge und die schreiben mir einen Anker mit 8Kg vor!

Welche Frau kann den hochziehen, wenn auch noch ein Kettenvorlauf daran hängt???

Jetzt hab ich mir den Gesetzestext herausgesucht, und man kann das Ankergewicht vermindern.


siehe:::
Artikel 10.02

Ankerausrüstung

(1) Fahrzeuge müssen mit Ankern ausgerüstet sein, deren Gesamtmasse P nach folgender Formel zu berechnen ist:

(1) Fahrzeuge müssen mit Ankern ausgerüstet sein, deren Gesamtmasse P nach folgender Formel zu berechnen ist:

In dieser Formel bezeichnet



k den Koeffizienten, der das Verhältnis von L und B sowie die Art des Fahrzeugs berücksichtigt:




c die Erfahrungszahl nach folgender Tabelle:






Erfahrungszahl c

Fahrzeuge, die für den Einsatz auf Wasserstraßen bestimmt sind


30

Fahrzeuge auf anderen Gewässern als Wasserstraßen


20



Die Behörde kann zulassen, dass auf Schiffen mit einer Verdrängung von nicht mehr als 400 t, die wegen ihrer Bauart und Zweckbestimmung nur auf kurzen bestimmten Strecken eingesetzt werden, für Anker nur 2/3 der Gesamtmasse P erforderlich sind.

(2) Die gemäß Abs. 1 ermittelte Ankermasse darf bei Spezialankern gemäß Anhang II der Anlage 2, Durchführungsbestimmung Nr. 7, vermindert werden.

(3) Die für Anker vorgeschriebene Gesamtmasse P kann auf einen oder zwei Anker verteilt werden. Sie darf um 15% vermindert werden, wenn das Schiff mit nur einem Buganker ausgerüstet ist und die Ankerklüse in der Mittellängsebene angeordnet ist.

Die Masse des leichteren Ankers darf nicht weniger als 45% dieser Gesamtmasse betragen.

(4) Anker aus Gusseisen sind nicht zulässig.

(5) Anker müssen mit ihrer Masse in erhabener Schrift dauerhaft gekennzeichnet sein.

(6) Für Anker mit einer Masse von mehr als 50 kg müssen Ankerwinden vorhanden sein.

(7) Ankerketten müssen eine Mindestlänge von L tief OA + 10 m, jedoch nicht weniger als 20 m haben.

(8) Die Mindestbruchkraft R einer Ankerkette ist nach folgender Formel zu berechnen:







In dieser Formel bezeichnet


P` die theoretische, nach den Abs. 1 bis 3 ermittelte Masse des einzelnen Ankers.

Die Bruchkraft der Ankerketten ist den in einem Mitgliedstaat geltenden Normen zu entnehmen.

Werden schwerere Anker gewählt als sich aus den Abs. 1 bis 3 ergibt, ist die Mindestbruchkraft der Ankerkette nach der vorhandenen größeren Masse zu ermitteln.

(9) Verbindungsteile (Wirbel) zwischen Anker und Kette müssen einer Zugkraft standhalten, die 20% höher als die Bruchkraft der entsprechenden Kette ist.

(10) Seile anstelle der Ankerketten sind zulässig. Sie müssen die gleiche Bruchfestigkeit wie die vorgeschriebenen Ankerketten haben, jedoch muss entweder ihre Länge 20% größer sein oder ein Kettenvorlauf mit einer Länge von 0,5 L tief OA vorhanden sein.





Frage; muss ich wenn in der Zulassung 8Kg steht, auch acht Kg mitführen, und das Ankergewicht bei der Behörde mit einem zb, Anker mit höherer Haltekraft erst beantragen und neu zulassen, oder genügt es bei der Kontrolle z.b. von der Polizei den Anker vorzuweisen oder die Formel zu zeigen, oder zum Beispiel einen zweiten Anker oder die Kette vorzuweisen???
__________________



Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas
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