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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#22
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Franz,
ist doch egal, jeder zieht sich den Schuh an, der Ihm passt. Aber irgendwelche Befindlichkeiten helfen in der Sache nicht weiter. ZUrück zum Thema. Mit dieser EU-Richtlinie hat sich etwas wesentliches bei Änderungen am Antieb getan. Entweder meine positive Sicht der Dinge, 15% über CE -dann Neuzulassung. oder Alle unsere Boote incl.des eingetragenen Motors haben Bestandsschutz, und bei Abweichungen von mehr als 15% von der bestehenden Motorisierung ( unabhängig von CE ) brauchen eine neue Zulassung. Sonderfälle Seite 47 Pkt.6 Um Links zu sehen, bitte registrieren Dann ist die Auskunft der Behörde korrekt und aktuell, aber auch unvollständig. Folge : alle Gebrauchtboote mit nicht max. Motor verlieren an Wert.Gleiches gilt auch für ältere Motoren. VG Frank |
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