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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#12
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Rein rechtlich darfst du es besitzen aber es darf nicht funktionstauglich auf dem Boot sein, wenn du es nicht angemeldet und keinen Funkschein hast.
Aber wer durchsucht ein Boot nach einer nicht angemeldeten Funke? Eingeschaltet darf sie auch nicht sein. So viel ich weiss muss ein Funkgerät ausgebaut werden, wenn man keinen Funkschein besitzt. Ein Abstöpseln genügt nicht. Da eine Handfunke immer betriebsbereit ist, darf sie folglich nicht auf dem Boot sein. Ansonsten Verstoß gegen das Fernmeldegesetz. Übrigens gibt es meines Wissens kein Handfunkgerät, dass binnen als alleinige Funke zugelassen wird. Im SRC Bereich schon
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Schoene Gruesse aus Rosenheim Franz |
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