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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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Wasserstraßenzulassung Österreich 6 PS
Ich habe mir für mein 4 Meter-Semperit einen Aussenborder mit 4,4 kW/ 6 PS gekauft.
Jetzt entbrennt gerade eine Diskussion ob der Motor für die Wasserstraße zulassbar ist oder nur für stehende Gewässer. 1) Das Gesetz schreibt immer von "über 4,4 kW/6 PS" oder "unter 4,4 kw/6 PS" - aber nie von "genau bei ..." Mit genau 4,4 kW/ 6 PS gehört man sichtlich weder da noch dort hin, oder bei Übetretungen eben doch zu beidem ![]() 2) 4,4 kw sind nicht 6 PS ![]() Die Behörde hätte jetzt einmal gemeint, ich solle ein Dokument beibringen, welches eine Leistung von 4,41 kW bescheinigt ... ![]() ![]() Hat vielleicht irgend jemand hier ein Boot, oder kennt wer wen der einen kennt der ein Boot hat, das in Österreich mit 4,4 kW/ 6 PS uneingeschränkt für die Donau zugelassen wurde. Ein Präzendenzfall wäre mir in der Argumentation sicher hilfreich.
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Grüße Bernhard ![]() ![]() |
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