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#11
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Dann würde ich vom Verkäufer Gewährleistung verlangen, nicht eine Garantieleistung. Dafür brauchst du keine Originalverpackung (auch wenn er das behaupten sollte...) und in den ersten 6 Monaten gilt Beweislastumkehr - er muss beweisen dass Artikel bei Auslieferung in Ordnung war.
LG Michael |
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