Bergung im Notfall und Eigentum erwirbt der Retter ?
Hi,
habe mal so eher am Rande mitbekommen, dass im Falle einer Schiffsbergung nach intern. Seerecht womöglich das Bergungsunternehmen aber auch ein herbeigerufener Dritter nur auf Grund seines Einsatzes Eigentum am geborgenen Boot erwerben kann und dass der Eigentumserwerb auch irgendwie davon abhängen soll, wie die Abschleppleine übergeben wird.
Wer von unseren Seerechtsexperten könnte mal zu dieser Frage paar aufklärende Takte schreiben. Wäre nämlich nicht so prickelnd, wenn man im Falle einer Manövrierunfähigkeit womöglich sein Boot an den Retter verliert.
Grus
Rainer
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