Vorsicht bei gebrauchten UKW Funk
Hallo
ich hatte gerade ein interessantes Telefonat mit der Bundesnetzagentur, mein 3 Jahre altes UKW Funkgerät (Binnen und See incl. DSC Controller) kann ich nicht auf ein anderes (neues) Boot versetzen, da das Gerät nicht mehr zulassungsfähig ist.
Solange ich das alte Boot behalte und die Frequenzzuteilung nicht zurückgebe, kann ich aber damit nach Herzenslust (legal) funken.
=> Also Vorsicht bei allen Angeboten von gebrauchten Funkgeräten (e-bay etc) notfalls vorher bei der Bundesnetzagentur nachfragen.
Ich werde mal versuchen eine Liste der zulassungsfähigen Geräte zu bekommen.
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