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#1
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Zitat:
Wenn im angehängten Zustand meine PKW Versicherung eintritt und im abgehängten meine Haftpflicht dann hat das nichts mit Geiz zu tun.Dazu noch eine Vollkasko furs Boot und gut is es.
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#2
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Andi, Beweise, Quelle, woraus folgerst Du das
Bei meiner HUK gibt es da keinen Hinweis. |
#3
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ich erspar mit weitere kommentare.......
nur noch eins: leute, lest euch mal die euch ausgehändigten allgemeinen geschäfts- u. versicherungsbedingungen für eure privat-haftpflicht durch.... und das bitte ganz genau.
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Gruß attila/wolfgang Schließlich ist die Zeit der Differentialquotient der Veränderung. .......oder, um´s mit den Worten von Dirty Harry (Callahan) zu sagen: Make my Day |
#4
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Zitat:
Steht bei Dir was drin was aussagt das Du nicht versichert wärst? Bei mir nicht
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#5
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Ich habe inzwischen mit Fachleuten beim HDI-Gerling gesprochen und stelle hier mal ein paar Bulletpoints rund um das Thema zusammen:Sportbootanhänger sind nach wie vor nicht versicherungspflichtig (Grünes Kennzeichen)dann gilt bei Schäden, die man im Zugbetrieb Dritten zufügt, nach wie vor die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs als leistungspflichtigAuch im "entkoppelten Zustand" kann die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeug unter Umständen zuständig sein, nämlich dann, wenn z.B. Schäden mit dem Anhänger im Zusammenhang mit dem An- und Abhängen an das Zugfahrzeug verursacht werdenGleichwohl kann man "freiwillig" eine Anhänger-Haftpflichtversicherung abschließen, z.B. damit Schäden auch außerhalb des Zugbetriebs und außerhalb des An-/Abhängevorgangs versichert sindViele Versicherungsgesellschaften verlangen außerdem den Abschluss einer Haftpflichtversicherung als Basisvertrag, wenn man eine Kaskoversicherung für den Trailer haben möchte.die hälftige Haftungsverteilung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger zielt vor allem auf den gewerblichen Nutzungsbereich, in dem häufiger Zugfahrzeug und Anhänger bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften versichert sind. Im Speditionsgewerbe scheinen z.B. häufig Anhänger unter den diversen Zugmaschinen getauscht zu werden.Das BGH-Urteil wird die Haftpflichtversicherungsprämien für Anhänger deutlich verteuern. Bisher gab es im Anhängerbereich kaum Schäden (weil über das Zugfahrzeug abgedeckt), nun werden alle versicherten Anhänger stets an den Haftpflichtschäden im Gespannbetrieb beteiligt.Private Haftpflichtversicherungen dürften sich ohne entsprechende ausdrückliche Klausel in der Regel nicht mit Schäden im Zusammenhang mit der Anhängerbedienung im abgekoppelten Zustand befassen. Das wäre schon sehr ungewöhnlich/großzügig, denn die "kleine Benzinklausel" in PHV-Verträgen deckt bestenfalls Schäden, die nicht als "bestimmungsgemäßer Gebrauch" des Kfz/Anhängers definiert werden können. Alle Schäden die ich mir, durch den Anhänger verursacht, vorstellen kann, würde ich als "bestimmungsgemäßen Gebrauch" bezeichnen (vor allem Rangieren von Hand) ... Und damit bliebe die PHV außen vor. Im Zweifel müßte so etwas aber von Fall zu Fall entschieden werden.Gut, dass wir drüber gesprochen haben .
Auszug aus dem Yachtforum. Mit dieser Argumentation habe ich meinen o.g. Schaden auch selbst bezahlt.
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
#6
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Hallo Ralf
Das wundert mich jetzt.Bei meiner Versicherung hiess es das bei Anhängern die Versicherungspflichtig sind wie z.b meinem Wohnwagen die PHV immer aussen vor ist und bei nichtversicherungspflichtigen eben diese in Anspruch genommen werden kann. Aber da sieht man mal wieder wie unterschiedlich das von Versicherung zu Versicherung kommuniziert wird.
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Geändert von Kleinandi (15.08.2013 um 07:37 Uhr) |
#7
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Zitat:
Eine Woche später Widerruf. Dem Schadensabwicklungsbüro wurde seitens der VG gekündigt und plötzlich hatte mein Kunde keine rechtliche Handhabe mehr. Fazit: Ich glaub nur noch was auf dem Papier steht und dass nur von meinem Vertragspartner. Was interessiert meinen Versicherungsvertreter sein Geschwätz vor 8 Tagen................. Bei einem kaputten Zaun schaut sich die VG erst mal Deine Renta an.Wenn Du viele Beiträge zahlst, wird dies schon mal aus Kulanzgründen geregelt. Bei einem Personenschaden wird die Angelegenheit erstmal zerpflückt und auf den AGB´s herumgeritten. Was ich jetzt wieder nach den Unwettern und Hochwassern erlebt habe.......vielleicht sollte ich auch mal ein Buch schreiben....... Weißt Du, viele Wortwendungen und AGB´s verstehen wir einfach nicht...s.o. Im Prinzip ist Deine Versicherung nur so gut, wie Dein Vertreter und dessen Aufrichtigkeit bei Vertragsabschluss.
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
#8
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Zitat:
Der sollte das wissen oder? Frag am besten mal bei Deiner Versicherung nach.
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