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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Hallo,
also ich kann mir ja nicht recht vorstellen, dass die Rollfähre Radar haben soll. (Gehört Radar tatsächlich zur Ausrüstung eines solch eher einfachen Fortbewegungsmittel) Unverständlich ist mir, dass der Schubverband trotz Radar die Fähre nicht gesehen hat. Allerdings ist es auch schwierig, einen solchen Verband flussabwärts zum Stehen zu bringen, selbst wenn er die Gefahr erkannt haben soll. Ich weiss nicht, darf die Rollfähre bei Nullsicht überhaupt fahren? Denke mal eher nein. Gruß Erich Geändert von Erich der Wikinger (19.10.2017 um 09:32 Uhr) Grund: Ergänzung |
#2
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Zitat:
Hallo Erich, nein, bei Nebel hätte die Rollfähre nicht fahren dürfen
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
#3
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Zitat:
ich kann mir eigendlich nicht vorstellen das diese Gierfähre kein Radar haben soll...... Ok, nix ist unmöglich. ich weis das z.B. die Elbmotorfähre Rogätz bei Magdeburg Radar hat. Ob das in D und A Vorschrift ist weis ich nich t |
#4
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#5
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Alles klar .......
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#6
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Zitat:
....Also doch.... danke Reinhard.....evtl. war es nicht in Betrieb....Ich bin mir nicht sicher, aber muss man nicht Schallzeichen auch abgeben vor der Fähre bei Nebel als Schubverband...
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
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