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2-Takt Alles zum Thema 2 Takt Aussenbordmotoren. |
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2takter auf dem Bodensee
Hallo,
habe mit Entsetzen festgestellt, dass ich mit meinem Johnson Bj. 1979, Seahorse 6 PS nicht auf den Bodensee darf, da er vermutlich die dort vorgeschriebene Abgasnorm nicht erfüllt. Dies ist die aktuelle Lage, richtig? Gruß Paul |
#2
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Für die Neuzulassung und den Austausch von Schiffsmotoren gilt die Stufe 2 der Abgasvorschriften der BSO. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Abgastypenprüfzertifikats. Ausnahmeregelung für Neuzulassungen: Ottomotoren (2- und 4-Takt-Motoren) bis einschließlich 74 kW Leistung müssen für die Neuzulassung oder deren Ersatz entweder die Grenzwerte gemäß: BSO Stufe 1: Nachweis durch Vorlage eines Abgastypenprüfzertifikats oder EU-Sportbootlinie (Stage 1 Grenzwerte für 4-Takt-Motoren - RL 2003/44) erfüllen. Nachweis durch Vorlage einer CE-Konformitätserklärung nach RL 2003/44 mit dem Vermerk, dass die Motoren die Grenzwerte von 4-Takt-Motoren erfüllen. 2-Takt-Außenbordmotoren bis 59 kW Leistung mit Direkteinspritzung und 4-Takt-Außenbordmotoren bis 59 kW Leistung gemäß EU-Sportbootrichtlinie (Stage 2 - RL 2013/53); eine Anerkennung für 4-Takt-Außenbordmotoren bis 74 kW ist möglich, wenn nachgewiesen wird, dass der Motor die Anforderungen gemäß EU-Sportbootrichtlinie (Sage 1 - RL 2003/44) erfüllt. Nachweis durch Vorlage einer CE-Konformitätserklärung mit dem Hinweis auf die Richtlinie 2013/ 53 und eventuell dem Nachweis der Anforderung an Stage 1. 4-Takt-Innenbordmotoren mit Selbst- oder Fremdzündung (Diesel- oder Benzinmotoren auch Z-Antriebe) bis 150 kW gesamt installierte Leistung gemäß EU-Sportbootrichtlinie (Stage 2 - RL 2013/53). Nachweis durch Vorlage einer CE-Konformitätserklärung mit dem Hinweis auf die Richtlinie 2013/ 53. |
#3
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Danke Bärti,
so weit war ich auch und wenn ich es richtig verstehe, haben so alte Krücken wie meine dort keine Chance. Richtig? |
#4
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Müsstest du erst mal raus finden welche Schadstoffklasse er hat, falls nötig beim Hersteller nachfragen.
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#5
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Richtig ! Und es kommt noch dicker. Dein Boot braucht die Bodenseezulassung und du das entsprechende Bodendeepatent, mal von der Urlauberregelung abgesehen.
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#6
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Das ist aber neu. Bislang durfte man bis 6 PS ohne Patent fahren...
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#7
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Das denke ich ist immer noch so, hab nicht auf die Leistung geschaut, sorry.
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#8
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Zitat:
Aber wo ist da Problem? Ein moderner 4 Takter inkl. Boot und Trailer wird dir unter 1500€ in der Bucht nach geworfen. Nimmst den Motor verkaufst den Rest kommst auch noch gut weg. Angemerken möchte ich dass es am Bodensee Situationen gibt wo du mit 6 PS nicht gegen den Wind und Wellen ankommst. Bitte berücksichtigen.
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry Um Links zu sehen, bitte registrieren |
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