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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#16
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Also ich seh das wirklich nicht so eng, mit den kroatischen Behörden, wie gesagt, ich fahr demnächst ja eh selbst hin, und mach mir dann mein eigenes Bild.
Es wird wohl so sein, dass derjenige, der mit den Behörden Stress hat, sich verm. immer irgendwie ungerecht behandelt fühlt, auch wenn er zu schnell oder ohne Papiere unterwegs war und damit selbst an der Situation schuld ist. Das kennt man ja, wenn man selbst mal geblitzt wird, das ist ja (gefühlsmässig ) auch immer nur Abzocke der Polizei, nur "die anderen", die ham das immer verdient. Ich werde die erste Zeit ohnehin etwas zurückhaltend unterwegs sein, weil ich ja rein überhaupt keine Bootserfahrung habe. Von daher bin ich also lieber erstmal etwas vorsichtiger. Danke euch nochmal für die vielen Tips!! Gruss, Fricky. --
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Jede Ähnlichkeit dieses Textes mit den früher oder auch derzeit gültigen deutschen Rechtschreibregeln ist vom Autor in keiner Weise beabsichtigt und rein zufällig. |
#17
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Was hier so oft über die kroatische Hafenmeisterei und Wasserpolizei geschrieben wird halte ich für ein Schreckgespenst.
Mir sind die Herren sehr hilfsbereit und zuvorkommend begegnet und ich kann nichts negatives berichten.
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Gruß Frank Immer noch mit Scheibe aber schlauchlos glücklich. |
#18
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@ Scorsese (Haimo)
Zitat:
wenn ich das richtig verstehe, fährst Du mit dem ausschließlich in HR genutzten Boot, das aber nicht in A angemeldet und daher auch kein Kennzeichen hat, mit 3,35 m Länge und 30 PS in HR. Habe ich das richtig verstanden? Hört sich so an, als hättest Du dann auch nicht die vorgeschriebene HR-Vignette? Denn ich kann mir gar nicht vorstellen, dass Du die bekommst, ohne Anmeldung des Bootes im Heimatland und ohne Kennzeichen? Ich vermute, dass dich ohne diese Anmeldung im Heimatland der kroatische Hafenkapitän gleich wieder heimschickt...? Ich gehe des weiteren davon aus, dass dein Boot (allein schon wegen der Motorisierung) eigentlich in A angemeldet sein müsste, es aber de facto nicht angemeldet ist. Verbessere mich bitte, wenn ich falsche Schlußfolgerungen ziehe. Jetzt mag ich keine Schwarzmalerei betreiben, aber wie sieht es denn mit deiner Haftpflichtversicherung aus? Eine solche dürftest Du eigentlich ohne Anmeldung und Kennzeichen ebenfalls nicht bekommen? Und wenn dies alles wirklich nicht vorhanden sein sollte, und Dich - egal ob in HR, A oder D - die Wasserschutzpolizei erwischt, dann zahlst Du dich dumm und dusselig! Nur so als Warnung, jetzt ist noch genug Zeit für Anmeldung und Versicherung, und Du kannst Dir viel Ärger sparen. Klaus |
#19
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Hallo Haimo,
Zitat:
Klaus hat recht. Um in HR eine gültige Fahrerlaubnis zu erhalten sind folgendes beim Hafenkapitän vorzulegen; Gültiger Führerschein, Reißepass weiters die Bootspapiere (sprich Zulassungsschein, den du ja nicht hast weil in A nicht angemeldet) und die Versicherungsbestätigung, die du aber auch nicht hast weil dein Boot in A nicht zugelassen ist. Daraus folgt keine Zulassung in Kroatien und daher auch keine Fahrerlaubnis. Du siehst du bewegst dich ilegal in HR auf dem Wasser, ich würde das noch vor dem nächsten Urlaub ändern, ansonsten ist mit bösen Überraschungen zu rechnen weil hier WAPO keinen Spass (zu recht) versteht. lg reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#20
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Hallo Reini,
Zitat:
Das mit dem Namen ist mir Neu, aber wie es schön heisst, man lernt nie aus. LG Sepp |
#21
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Zitat:
Sich damit auch noch prusten, das Du nie kontrolliert wurdest, finde ich sehr komisch. Du hattest einfach Glück und mußt damit rechnen, das Dir das Boot unter dem Hosenboden beschlagnahmt werden kann. Auch als Kroate darfst Du nicht ohne kroatische Zulassung und Befähigungsausweis rumfahren. Empfehlung, hole Dir die nötigen Dokumente und Registrierungen nach und Du kannst in Zukunft sorgenfrei Dich mit Deinem Boot bewegen, egal ob in A oder HR, das spielt dann keine Rolle mehr. |
#22
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Zitat:
Ich muß mich hier auch anschließen. Ich schippere nun schon jahrelang auf dem Koratischen Meer herum und habe keine einzige negative Erfahrung mit den kroatischen Behörden gemacht. Ganz im Gegenteil. Die Hafenmeister sind allesamt äußerst hilfsbereit und zuvorkommend. Eigentlich ein Wunder, bei den unzähligen Schwachköpfen die dort auf dem Wasser unterwegs sind. ( Einfahren in Buchten mit Vollgas, Vollgas im 50 m Entfernung vom Ufer, Volltrunken und laut ) Die Polizei hat mit diesen Typen, genug zu tun und lässt jene die sich an die Vorschriften halten mit Sicherheit in Ruhe. Also die, die über Behördenwillkür meckern, sollen in sich kehren und objektiv bleiben. Ich liebe Kroatien mit all seinen Eigentümlichkeiten Liebe Grüße Andreas |
#23
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Zitat:
Wie du richtig sagst, man lernt nie aus. Da auch ich nicht deine Lernbücher bezweifeln will habe ich heute bei der Yachtschule Koller angerufen, wobei mir Herr Koller mitteilte, dass das 3 Kennzeichen auf dem Boot so angebracht sein muss, dass es von Oben ( für den Schleusenmeister und für die Polizeihubschrauber ) gut sichtbar ist. Es ist damit unerheblich ob du es auf dem Gerätebügel oder auf dem Steuerstand anbringst. Heckspiegel wird wahrscheinlich schlecht gehen. LG Franz Wurde gerade von den Koll. aus Aschach angerufen, dass die Aussagen des Herrn Koller der Richtigkeit entsprechen. |
#24
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Mich hat man mit meinem kleinen Böötchen in der Bucht vor Krk-Stadt im letzten Jahr 20 Minuten lang kontrolliert, weil:
Ich habe mit dem Boot STILL in der Bucht gelegen. Sonst nichts! Die haben alles, aber auch wirklich alles durchkontrolliert und sich sogar anhauchen lassen - nichts. Ein Kontrollprotokoll wurde minutiös in eine Kladde eingetragen, incl. der Nummern von Führerschein und Pickerl. Das die mich nicht noch handcoloriert eingezeichnet haben, war alles! Nach Ende der Prozedur erfuhr ich, warum ich mich "verdächtig" gemacht hatte: 20 Minuten vor der Kontrolle hatte Deutschland : Costa Rica angefangen! Und allenfalls ein Krimineller dümpelt da noch mit dem Boot rum! Das war im Ernst (!) die Begründung. Reinhard
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Ein gerader Kurs ist oft der beste. Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt. |
#25
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Zitat:
....und jetzt aber raus mit der Wahrheit!! Wir sind hier unter uns!!
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Gruß Stefan |
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Hallo Klaus, Reini und Dieter!
Zitat:
Meine Frage bezog sich ausschließlich auf das amtl. Kennzeichen, bzw. dessen Anbrigungsvorschrift am Boot in Kroatien! Mit keinem Wort erwähnte ich, dass ich mein Boot anmelde, versichere, Führerschein etc... (Hab mich schon etwas über Eure Rückschlüsse geärgert) Ja --> ich besitze seit 1993 das "Kroatische Küstenpatent". Ja --> ich melde mein Boot seit 1993 jährlich beim Hafenkapitän an, inkl. Versicherung natürlich. Ja --> mein Boot ist auch bei der Stmk. Landesregierung registriert. (Int. Zulassung für Sportfahrzeuge) Und - was Vorschriften, Rasen, Strandbereich etc. betrifft, so kenne ich die Vorschriften. Außerdem hat mich die Natur mit einer guten Portion Hausverstand ausgestattet, da ist es nur normal, dass man auf sich und seine Umwelt Rücksicht nimmt, nicht nur auf dem Wasser. Ich hoffe, ich konnte etwas Klarheit in die Sache bringen. Schöne Grüße Haimo |
#27
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Schade Haimo,
irgendwo bist Du im Widerspruch mit Dir selber, denn Du sprachest von einem nicht zugelassenen Schlauchi mit 3,35 m, aber anscheinend weißt Du doch alles. Das Du Dich über ein paar Aussagen hier ärgerst finde ich noch schader, denn jedem wird hier gerne geholfen, auch wenn verwirrende Anfragen reinkommen. Schlage vor, das Du Dein kleines Schlauchi mit "tender to ..." kennzeichnest. Dann darfst Du damit in erreichbarer Weite des Mutterbootes das Du vielliecht hast (Unterstellung) überall in Europa fahren ohne spezielle Kennzeichnung. Nicht überall, aber bestimmt in Kroatien braucht man dafür aber einen Bootsführerschein, aber nur wenn das Boot motorisiert ist, egasl wie stark. Kontrollen gibt es überall in ganz Europa, diese werden in der Regel ausschließlich und nach den jeweiligen Vorschriften der Länder durchgeführt, so auch in Kroatien. |
#28
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Hallo Dieter,
zuerst einmal möchte ich sagen, dass ich dieses Forum sehr gut finde, viel daraus lernen konnte, auch viel Hilfsbereitschaft erleben durfte. Bewundernswert ist auch der selbstlose Einsatz der Macher dieses Forums. Auch Dich, lieber Dieter habe ich äußerst kompetent und hilfsbereit erlebt. Gerade deshalb kann ich Deine letzte Antwort nicht so ganz nachvollziehen. Noch einmal: bisher besaß ich ein Schlauchboot 3,35 lang, 10 PS, alles korrekt registriert, versichert und angemeldet. Lediglich das amtliche Kennzeichen (St- xxxxx) hatte ich nicht am Schlauch angebracht. Das war mein einziger Verstoß und hat offenbar niemanden gestört. Seit 2 Wochen bin ich stolzer Besitzer eines 3,80 langen RIB`s mit 30 PS. Und, auch dieses möchte ich nicht mit St xxxxx "verschandeln". Meine Frage bezog sich auf genau diese Kennzeichnung, wird sie geahndet? Ich hoffe, dass jetzt alles gesagt ist und möchte diesen Beitrag damit beenden. Schöne Grüße Haimo P.S. In Zukunft gehts vielleicht leichter mit LL: Lernt lesen! Geändert von scorsese (16.03.2007 um 20:27 Uhr) |
#29
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Zitat:
edit: Ooops, jetzt war der Grazer schneller!
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Liebe Grüsse und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!!! Dein/Euer Manfred ____________________________________________ Dummheit ist eine grassierende Seuche! Wer achtlos, blind und unbedacht durchs Leben geht, wird gnadenlos von ihr heimgesucht. Sie ist farb- und geruchlos, tut LEIDER nicht weh und ein wirksamer Impfstoff ist nicht in Sicht!!! Die schlimmsten Geisseln der Menschheit sind Neid, Mißgunst, Intoleranz und Egoismus! |
#30
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Hallo Leute
auch wir fahren schon einige Jahre mit dem Boot in Kroatien und wurden noch nie kontrolliert oder mussten Strafe bezahlen Die Bootfahrer die Strafe zahlen müssen zahlen alle weil sie ein Vergehen gemacht haben da bin ich mir sicher Wenn mann natürlich in eine Bucht mit Gleitfahrt reinkommt oder kein Permit hat oder keinen Führerschein usw......... Der soll meine Meinung nach Strafe zahlen Dann fangen die Leute erst das Überlegen an Überall muss mann sich an gewisse Regeln halten so auch am Wasser lg Hansi
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Gruß vom Opa Hansi Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
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