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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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1,5 PS Schlauchboot: Vorschriften Dtl. , Schweiz, Holland
Hallo erfahrene Leute,
habe mein 20 altes Schlauchboot (Metzeler Tender) mit ebenso altem Außenborder (Yamaha, 1,5 PS) nun flottgekriegt. Jetzt möchte ich wissen, wo ich fahren darf. 1) Wenn ich das richtig sehe, kann ich mit meinen 1,5 PS ohne Führerschein und ohne Bootskennzeichen bzw. -namen auf allen deutschen Flüssen und Seen fahren, auf denen Motorschifffahrt überhaupt erlaubt ist -richtig? 2) Darf ich ebenso in Küstengewässern fahren (soweit sicher)? 3) Und wie ist es aus Schweizer Seen und Holländischen Kanälen? Gibt´s eine Website, wo man die Regeln dafür einsehen kann? Herzlichen Dank für Ratschläge! Gruss Libaan |
#2
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Hallo Libaan,
für Deutschland steht Um Links zu sehen, bitte registrieren alles drinnen. Wie es im Ausland aussieht kann ich Dir nicht sagen. Empfehlenswert ist aber auf jedenfall eine Bootshaftpflichtversicherung. |
#3
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1,5 PS in Deutschland
Grundsätzlich hast Du recht, wenn Du schreibst, dass Du ohne Kennzeichen und Führerschein auf allen Gewässern in Deutschland fahren darfst. Aber eben nur Grundsätzlich, denn in den Gewässern des Landes Berlin benötigst Du für alle Motorfahrzeuge den SBF Binnen (und ggf. ein Kennzeichen, das weis ich aber nicht genau, ggf. reicht Name und Anschrift am Boot angebracht), für den Bodensee benötigt der Motor eine Bodenseefreigabe. Darüber hinaus darfst Du natürlich da nicht fahren, wo das Befahren mit Motorbooten verboten ist, also auf fast allen Seen in Deutschland. Ansonsten sieh Dir die Seite der Wasser- Und Schifffahrtsämter Um Links zu sehen, bitte registrieren an.
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Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
#4
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Hallo Libaan,
für Holland gilt für dich das Deutsche Gesetzt da du Deutscher bist... Also alles was ein Motor hat muss grundsätzlich angemeldet sein beim WSA (sehe link oben) und ein Amtliches Kennzeichen tragen. Es sei denn dein Boot ist mit nicht mehr als 3 PS "bestückt" und gehört als Tender zu einem Yacht, dann ist nur eine Namenspflicht... Aber da fallen die meiste NICHT unter.... :D Frank :)
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... Ein Tag nicht geklebt, ist wie ein Tag nicht gelebt... --------------------------------------------------- ... wer bei mir im Text Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten... --------------------------------------------------- |
#5
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Hallo Freund ohne Namen,
schau mal hier für die BRD: Um Links zu sehen, bitte registrieren Aber gib obach, nicht überall darfst Du und kannst Du mit Deinem Böttle fahren, weil viel zu gefährlich. In der Schweiz sind nur mehr 4-Takt-Motoren zugelassen und Du mußt für Dein Boot dort je nach Kanton eine spezielle Boot/Motorabnahme bewältigen um eine Urlauberzulassung zu erhalten. Dabei wird auch die Sicherheitsausrüstung an Bord geprüft. Außerdem brauchst wegen dem Motor eine Haftversicherung. Im Übrigen kannst Du weder in Deutschland, noch Holland, noch in der Schweiz überall fahren, da viele Wasserflächen für Boote mit Motor gesperrt sind. Auch am Bodensee darfst Du nurmehr mit abgenommenen 4-Takt-Motoren fahren und brauchst ein extra Bodensee-Zulassung. Einen Führerschein dürftest Du für den leichten Motor wohl nirgends brauchen. Gruß Dieter zw. München und Ingolstadt |
#6
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Hallo Libaan,
wo du bei uns in Österreich fahren darfst findest du hier:
Um Links zu sehen, bitte registrieren ansonnsten müssen bei uns alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor angemeldet werden. Ausnahme: Fahrzeuge die im Ausland zugelassen sind und die Österreichischen Gewässer nicht länger als 3 Monate im Jahr befahren.
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#7
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Re: Hallo Libaan,
Zitat:
mit deinem C4 unsicher machst... Frank :)
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