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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 22.12.2007, 22:09
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@ Reini

Zitat:
So kann man das auch nicht sagen, oder willst du damit sagen das das Donaupatent nichts wert ist???
So hat es Rotti aber nicht gemeint sondern das es eben ein Binnenpatent ist
und sich die Versicherungen weigern können zu zahlen wegen fehlendem gültigen Schein. Wenn die schon mit Schein nur wiederwillig zahlen kann man sich ausrechen wie das ohne ist.

Zitat:
Vom lernumfang ist es dem HR Patent sicher ebenbürtig wenn nicht sogar umfangreicher.
Vom Umfang sicher, nur der Inhalt ist etwas anders

Zitat:
Nur weil du vielleicht das Funkabc kannst, kannst du z.B. noch lange keine Wettersituation einschätzen.
Nicht der Funk ist es der wäre ja weder beim SBF noch bei den MSVÖ Patenten dabei sondern die Navigation und die fehlt halt binnen.

Zitat:
Und mit meinem Wissen halte ich mit jedem mit der das HR-Patent besitzt.
Wenn es nach dem gehen würde wäre es einfach aber du wurdest nicht geprüft und nur das ist wichtig.
Selbstverständlich nicht fürs Boot fahren sondern für die Prüfung
__________________
Gruß
Herbert
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  #2  
Alt 22.12.2007, 22:18
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Zitat:
Zitat von herbert
Nicht der Funk ist es der wäre ja weder beim SBF noch bei den MSVÖ Patenten dabei sondern die Navigation und die fehlt halt binnen.
Hallo Herbert,

lass doch den SBF See aus dem Spiel... Du kennst Dich beim HR, FB2 etc sehr gut aus, aber mit dem SBF See hast Du irgendwie leichte Schwierigkeiten...

Hier wäre übrigens nicht nur die die Navigation anders, sondern auch Recht (KVR; SeeschifffahrtsO), Seemannschaft, Wetterkunde etc...
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #3  
Alt 23.12.2007, 12:57
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Thball
keine Frage das dies so ist, aber kennen sich die Deutschen mit den Ösi Gesetzen aus und ihr schreibt ja auch fleissig mit wenn es um Ösifragen MSVÖ und HR Patent geht.

Aber wie schon geschrieben es geht um den vieleicht einmal möglichen FB1
__________________
Gruß
Herbert
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  #4  
Alt 23.12.2007, 15:23
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Berny
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@Rotti: Die Dinge die so behauptest, sind aber leider nur teilweise richtig, du solltest schon ergänzen:
1) Versicherungsschutz: Du solltest dazu sagen, dass dieser Unfallcausal behandelt wird. = Wenn der Unfall damit zusammenhängt, weil du die nötigen Vorschriften oder Küstenkenntnisse nicht beachtet hast, dann kanns sein, dass die Versicherung aussteigt, weil du eben diese Kenntnisse nicht nachweisen kannst (zB Auflaufen auf eine Untiefe in Unkenntnis der Bedeutung der Quadranten, Unfälle in Häfen aufgrund Unkenntnis der Vorrangsvorschriften, usw usw). Dies heißt aber nicht, dass bei jedem Unfall automatisch die Versicherung aussteigt und die meisten Unfälle haben nichts direkt mit diesen Vorschriften zu tun! Wenn aber doch, dann kanns Probleme geben, aber auch hier gehts um den Nachweis der Kenntnisse, es ist ja nicht ausgeschlossen, dass ich diesen Nachweis anders als mit einem HR-Patent vorlegen kann (Das Patent ist ja nur ein Beispiel, wie ein Nachweis erbracht werden kann!).
2) Nachweis beim Kapitän: Der Nachweis über das vorgelegte Patent steht bei mir im Formular des Permits (Personenliste), nämlich die Nummer des Patents, welches du beim Kapitän vorlegen mußt, damit du dein Permit bekommst.
3) Gültigkeit von HR-Patenten: Auch dein HR-Patent gilt nicht in Italien, also fährst auch du dort "illegal", somit lügst du dich ja auch selber an......

Somit sind deine Aussagen eh nur polemisch, sind also nur negative Stichelein, wie halt so oft nichts konstruktives.

Wie gesagt, bei all diesen Grauzonen wäre eben ein österreichischer FB1 die einfachste und auch richtige Lösung.
Man kann nur hoffen, dass die Verbände hier im Sinne der Bootfahrer agieren.
Im Hinblick auf den Beitritt von HR zur EU kann genau dieses Patent in Zukunft die Lösung so mancher Probleme sein (zB bilaterales Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung)
Auch für Segler könnte dies irgendwann mal von Bedeutung sein, wer weiß, was alles kommt, immerhin haben die Kroaten ja auch für Dingis das Permit eingeführt. Somit ist trotzdem der ÖSV gefordert, diesen FB1 für Motorboote zu unterstützen.

Zum Thema FB2:
Mit meinem Boot (4,3 m) darf ich in die für den FB2 vorgesehenen und über den FB1 reichenden Gebiete gar nicht fahren! (schon mal wer daran gedacht ?) Somit ergibt sich (derzeit!) kein Bedarf für diesen FB2.

Geändert von Berny (23.12.2007 um 15:29 Uhr)
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  #5  
Alt 23.12.2007, 16:43
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Hi berny!

Da ist nichts Polemisches in meinen Aussagen drinnen. Ich kann es einfach nicht verstehen wenn jemand das Risiko eingeht mit dem öster.Binnenpatent in HR zu fahren welches definitiv dort nicht anerkannt ist. Aber wie die Praxis zeigt fahren viele Österreicher dort mit unserem Binnenpatent. Weil es eben einige Hafenkapitäne tolerieren. Das weist du genau weil du mit dem selben Schein unterwegs bist und du dir die paar Euro fürs HR Patent sparen willst. Geiz ist Geil will ich hier nicht sagen. Ich nenne es Blödheit wenn ich das machen würde. Das HR Patent ist wenn man rechnen kann immer die billigere Variante als einen Schaden. Unfall etv. zu haben der nicht gedeckt ist . Vom Zivielrechtlichen will ich mal ganz absehen was in einem Schadensfall alles kommen kann...... Berny das meine ich zu 100% ernst . Ich suche hier kein Streitgespräch mit dir.
Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
@Rotti: Die Dinge die so behauptest, sind aber leider nur teilweise richtig, du solltest schon ergänzen:
1) Versicherungsschutz: Du solltest dazu sagen, dass dieser Unfallcausal behandelt wird. = Wenn der Unfall damit zusammenhängt, weil du die nötigen Vorschriften oder Küstenkenntnisse nicht beachtet hast, dann kanns sein, dass die Versicherung aussteigt, weil du eben diese Kenntnisse nicht nachweisen kannst (zB Auflaufen auf eine Untiefe in Unkenntnis der Bedeutung der Quadranten, Unfälle in Häfen aufgrund Unkenntnis der Vorrangsvorschriften, usw usw). Dies heißt aber nicht, dass bei jedem Unfall automatisch die Versicherung aussteigt und die meisten Unfälle haben nichts direkt mit diesen Vorschriften zu tun! Wenn aber doch, dann kanns Probleme geben, aber auch hier gehts um den Nachweis der Kenntnisse, es ist ja nicht ausgeschlossen, dass ich diesen Nachweis anders als mit einem HR-Patent vorlegen kann DAs wäre fast so als ob du in deinem Job bei einer Verkehrskontrolle es tolerieren würdest das ein Ausländer mit enem in Österreich nicht anerkannten Führerschein fährt. Hat er einen Unfall dann muss er sich das mit seiner Versicherung ausmachen(Das Patent ist ja nur ein Beispiel, wie ein Nachweis erbracht werden kann!).
2) Nachweis beim Kapitän: Der Nachweis über das vorgelegte Patent steht bei mir im Formular des Permits (Personenliste), nämlich die Nummer des Patents, welches du beim Kapitän vorlegen mußt, damit du dein Permit bekommst.

O.k., muss ich nachsehen ob es drinnen steht. Nur, frag mal deine Versicherung was anerkannt wird. Denke du weist es nicht mal was die verlangt, sonst würdest hier nicht so schreiben. Ruf mal bei deiner Yachtpool an. Der sagt dir dann was verlangt wird. Deshalb schreib ich das ja, weil mich Dr. Schöchl von der Yachtpool aufgeklärt was von denen verlangt wird. Glaubst du es immer noch nicht und die Versicherung zahlt nicht, dann kannst du ja - obwohl der Hafenkapitiän deine Papiere ins Permit eingetragen hat - den Hafenkapitän verklagen ....
3) Gültigkeit von HR-Patenten: Auch dein HR-Patent gilt nicht in Italien, also fährst auch du dort "illegal", somit lügst du dich ja auch selber an......Hab ich so nie behauptet dass es in Italien für einen Österreicher gültig ist. Es geht mir hier nur um HR. Was allerdings stimmt dass ich anfangs bei meinen Italienfahrten in Venedig der Meinung war dass das österr, Binnenpatent dort gütig ist und dort genügt. Welch ein Glück dass nichts passiert ist...

Somit sind deine Aussagen eh nur polemisch, sind also nur negative Stichelein, wie halt so oft nichts konstruktives.Wenn du meinst, ist ja eh dein Geld im Falle eines Schadens das du oder ander Österreicher im F'all des Falles verlieren. Warum meinst denn dass kein einziger Vercharterer in HR unseren Schein ablehnt und du dort kein Boot bekommst????????? Dreimal darfst raten.... .

Wie gesagt, bei all diesen Grauzonen wäre eben ein österreichischer FB1 die einfachste und auch richtige Lösung.[B]Da gebe ich dir Recht! Nur bis es soweit ist dass hier in Österreich einer angeboten wird, würde ich wieder das HR Patent machen um nicht illegal und unversichert dort unten unterwegs zu sein[/B]
Man kann nur hoffen, dass die Verbände hier im Sinne der Bootfahrer agieren.
Im Hinblick auf den Beitritt von HR zur EU kann genau dieses Patent in Zukunft die Lösung so mancher Probleme sein (zB bilaterales Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung)
Auch für Segler könnte dies irgendwann mal von Bedeutung sein, wer weiß, was alles kommt, immerhin haben die Kroaten ja auch für Dingis das Permit eingeführt. Somit ist trotzdem der ÖSV gefordert, diesen FB1 für Motorboote zu unterstützen.

Zum Thema FB2:
Mit meinem Boot (4,3 m) darf ich in die für den FB2 vorgesehenen und über den FB1 reichenden Gebiete gar nicht fahren! (schon mal wer daran gedacht ?) Somit ergibt sich (derzeit!) kein Bedarf für diesen FB2.

LG Mathias
__________________
LG
Mathias

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Geändert von Rotti (23.12.2007 um 16:50 Uhr)
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  #6  
Alt 23.12.2007, 17:33
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Schein

Mein Beitrag sollte NUR auf das YR Forum verweisen um die Diskussion rein von der Ösiseite mitzuverfolgen.
Die ganzen Beiträge durchzulesen ist sicher mühselig aber für viele Interessant.
Es gab natürlich auch wegen dem FB1 pro und kontra obwohl nur angedacht.

Ich wollte nicht eine alte Schein Diskussion anregen vor allem nicht Binnen geht in Kroatien auch ist auch wurscht den das Eingangs-Thema war ja FB1

Ob einer den gut findet oder nicht ist auch egal er braucht ja keinen machen, wenn er überhaupt kommt.

Ich wünsche allen einige ruhige Tage einen guten Rutsch und für die Tierhalter gute Nerven für Silverster.
Unsere beiden Katzen sehen sich wie 2006 das Feuerwerk an die sind Schußfest
__________________
Gruß
Herbert
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  #7  
Alt 23.12.2007, 18:10
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Ich verstehe zwar deine Aussagen soweit, aber für mich zählt trotzdem das Permit, und hier zählt, ob ich eben vom Hafenkapitän die Erlaubnis bekomme oder nicht.
Soweit ich informiert bin, ist eben genau dafür der Hafenkapitän zuständig (kann mich aber auch täuschen, aber lt Kroatienverordnung steht das auch so drinnen, "Nachweis über die Berechtigung, das Boot zu Lenken in Einkland mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Boot trägt".
Und genau so ein Patent habe ich ja

Versicherungstechnik: glaub mir, ich hab mit Yachtpool damals ja auch die Verhandlungen geführt und mich auch entsprechend erkundigt. Versicherungsfragen sind immer Unfallcausal, auch auf Österreichs Straßen ist das nicht anders.
Und die Befähigung zum Lenken meines Bootes habe ich ja mit dem österreichischen Patent bewiesen, mit dem Donaupatent sogar für internationale Wasserstraßen, somit für einen Großteil der Vorschriften auf Wasserwegen.
Somit kann die Versicherung mir nicht vorwerfen, dass ich mit dem Boot nicht umgehen könnte oder ich fahrlässig gehandelt hätte, weil ich diverse Vorschriften nicht gelernt hätte.
Es bleiben also nur mehr die Vorschriften für Küstengewässer oder ähnliches über, wo die Versicherung behaupten könnte, ich hätte keine Ahnung und deshalb grob fahrlässig gehandelt hätte.
Genau dies wurde eben von Yachtpool damals mit dem Beispiel der Quadranten aufgezeigt.

Einen Pauschalausstieg einer Versicherung gibt es so nicht!
Auch nicht zB bei Alkohol am Steuer auf den Straßen, hier muss auch nachgewiesen werden, dass der Alkoholeinfluss sein nötiges für ein Unfallgeschehen beigetragen hat, was aber auch in der Regel leichter zu beweisen ist.

Aber Matthias, ist ja eh egal, die Diskussion wurde ja schon oft genug geführt mit der Erkenntnis, dass alles eine Grauzone ist und genau deshalb ein FB1, welcher in HR als solcher offiziell anerkannt ist (ist ja das nächste, auch dass ist ja Grauzone!), für Österreich die Lösung ist.
Und du hast recht, das einzige Patent, von dem wir sicher wissen, dass es wirklich in HR anerkannt ist, ist das HR-Patent.
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  #8  
Alt 23.12.2007, 19:19
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Schein

Wenn der FB1 jemals kommen sollte wird er genauso wie der FB 2 -4 von den Unterzeichnerstaaten darunter auch Deutschland, Italien, Frankreich,Kroatien usw. ohne Probleme angenommen nur in Österreich wird man nie mit dem FB1 fahren dürfen
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Gruß
Herbert
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  #9  
Alt 23.12.2007, 20:34
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Ich verstehe zwar deine Aussagen soweit, aber für mich zählt trotzdem das Permit, und hier zählt, ob ich eben vom Hafenkapitän die Erlaubnis bekomme oder nicht.
Soweit ich informiert bin, ist eben genau dafür der Hafenkapitän zuständig (kann mich aber auch täuschen, aber lt Kroatienverordnung steht das auch so drinnen, "Nachweis über die Berechtigung, das Boot zu Lenken in Einkland mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Boot trägt".
Und genau so ein Patent habe ich ja
Es ist ein Irrglaube, dass mit der Vergabe des Permit's auch die Berechtigung des Skippers zum Fahren gegeben wird! Es mag zwar stimmen, dass so mancher Hafenkapitän in HR ein Binnenpatent akzeptiert, was aber eher an Unkenntnis (sieht einen amtlichen Ausweis der schon O.K. sein wird...) oder Desinteresse des Beamten liegt! Im Schadensfall hast Du mit Deinem Binnenpatent jedenfalls mit Sicherheit schlechte Karten und da kannst Du Dich noch so viel auf den Hafenkapitän ausreden! (strafrechtlich gesehen und nicht was die Versicherung betrifft!)

Ob Yachtpool oder ein anderer Versicherer so ohne weiteres bezahlt, wenn im jeweiligen Land ein entsprechender FS vorgeschrieben ist und man diesen eben nicht hat, lasse ich mal so dahingestellt...

Und Berny, in der Kroatienverordnung steht eben nicht, dass Du "nur" den Schein brauchst, der im Heimatland vorgeschrieben ist! Ganz im Gegenteil - er muß letztlich im Einklang mit den Vorschriften der kroatischen Gesetze sein - also ein amtliches Küstenpatent des Heimatlandes oder eben das kroatische! (ist in der vielzitierten Kroatienverordnung, wie bei Gesetzestexten leider üblich, etwas unverständlich formuliert, aber eine Tatsache - das kannst Du mir glauben!)

L.G.

Edwin
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