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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Schein
@ Reini
Zitat:
und sich die Versicherungen weigern können zu zahlen wegen fehlendem gültigen Schein. Wenn die schon mit Schein nur wiederwillig zahlen kann man sich ausrechen wie das ohne ist. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Selbstverständlich nicht fürs Boot fahren sondern für die Prüfung
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Gruß Herbert |
#2
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Zitat:
lass doch den SBF See aus dem Spiel... Du kennst Dich beim HR, FB2 etc sehr gut aus, aber mit dem SBF See hast Du irgendwie leichte Schwierigkeiten... Hier wäre übrigens nicht nur die die Navigation anders, sondern auch Recht (KVR; SeeschifffahrtsO), Seemannschaft, Wetterkunde etc...
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#3
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Schein
Thball
keine Frage das dies so ist, aber kennen sich die Deutschen mit den Ösi Gesetzen aus und ihr schreibt ja auch fleissig mit wenn es um Ösifragen MSVÖ und HR Patent geht. Aber wie schon geschrieben es geht um den vieleicht einmal möglichen FB1
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Gruß Herbert |
#4
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@Rotti: Die Dinge die so behauptest, sind aber leider nur teilweise richtig, du solltest schon ergänzen:
1) Versicherungsschutz: Du solltest dazu sagen, dass dieser Unfallcausal behandelt wird. = Wenn der Unfall damit zusammenhängt, weil du die nötigen Vorschriften oder Küstenkenntnisse nicht beachtet hast, dann kanns sein, dass die Versicherung aussteigt, weil du eben diese Kenntnisse nicht nachweisen kannst (zB Auflaufen auf eine Untiefe in Unkenntnis der Bedeutung der Quadranten, Unfälle in Häfen aufgrund Unkenntnis der Vorrangsvorschriften, usw usw). Dies heißt aber nicht, dass bei jedem Unfall automatisch die Versicherung aussteigt und die meisten Unfälle haben nichts direkt mit diesen Vorschriften zu tun! Wenn aber doch, dann kanns Probleme geben, aber auch hier gehts um den Nachweis der Kenntnisse, es ist ja nicht ausgeschlossen, dass ich diesen Nachweis anders als mit einem HR-Patent vorlegen kann (Das Patent ist ja nur ein Beispiel, wie ein Nachweis erbracht werden kann!). 2) Nachweis beim Kapitän: Der Nachweis über das vorgelegte Patent steht bei mir im Formular des Permits (Personenliste), nämlich die Nummer des Patents, welches du beim Kapitän vorlegen mußt, damit du dein Permit bekommst. 3) Gültigkeit von HR-Patenten: Auch dein HR-Patent gilt nicht in Italien, also fährst auch du dort "illegal", somit lügst du dich ja auch selber an...... Somit sind deine Aussagen eh nur polemisch, sind also nur negative Stichelein, wie halt so oft nichts konstruktives. Wie gesagt, bei all diesen Grauzonen wäre eben ein österreichischer FB1 die einfachste und auch richtige Lösung. Man kann nur hoffen, dass die Verbände hier im Sinne der Bootfahrer agieren. Im Hinblick auf den Beitritt von HR zur EU kann genau dieses Patent in Zukunft die Lösung so mancher Probleme sein (zB bilaterales Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung) Auch für Segler könnte dies irgendwann mal von Bedeutung sein, wer weiß, was alles kommt, immerhin haben die Kroaten ja auch für Dingis das Permit eingeführt. Somit ist trotzdem der ÖSV gefordert, diesen FB1 für Motorboote zu unterstützen. Zum Thema FB2: Mit meinem Boot (4,3 m) darf ich in die für den FB2 vorgesehenen und über den FB1 reichenden Gebiete gar nicht fahren! (schon mal wer daran gedacht ?) Somit ergibt sich (derzeit!) kein Bedarf für diesen FB2. Geändert von Berny (23.12.2007 um 15:29 Uhr) |
#5
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Hi berny!
Da ist nichts Polemisches in meinen Aussagen drinnen. Ich kann es einfach nicht verstehen wenn jemand das Risiko eingeht mit dem öster.Binnenpatent in HR zu fahren welches definitiv dort nicht anerkannt ist. Aber wie die Praxis zeigt fahren viele Österreicher dort mit unserem Binnenpatent. Weil es eben einige Hafenkapitäne tolerieren. Das weist du genau weil du mit dem selben Schein unterwegs bist und du dir die paar Euro fürs HR Patent sparen willst. Geiz ist Geil will ich hier nicht sagen. Ich nenne es Blödheit wenn ich das machen würde. Das HR Patent ist wenn man rechnen kann immer die billigere Variante als einen Schaden. Unfall etv. zu haben der nicht gedeckt ist . Vom Zivielrechtlichen will ich mal ganz absehen was in einem Schadensfall alles kommen kann...... Berny das meine ich zu 100% ernst . Ich suche hier kein Streitgespräch mit dir. Zitat:
LG Mathias
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LG Mathias . ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
Geändert von Rotti (23.12.2007 um 16:50 Uhr) |
#6
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Schein
Mein Beitrag sollte NUR auf das YR Forum verweisen um die Diskussion rein von der Ösiseite mitzuverfolgen.
Die ganzen Beiträge durchzulesen ist sicher mühselig aber für viele Interessant. Es gab natürlich auch wegen dem FB1 pro und kontra obwohl nur angedacht. Ich wollte nicht eine alte Schein Diskussion anregen vor allem nicht Binnen geht in Kroatien auch ist auch wurscht den das Eingangs-Thema war ja FB1 Ob einer den gut findet oder nicht ist auch egal er braucht ja keinen machen, wenn er überhaupt kommt. Ich wünsche allen einige ruhige Tage einen guten Rutsch und für die Tierhalter gute Nerven für Silverster. Unsere beiden Katzen sehen sich wie 2006 das Feuerwerk an die sind Schußfest
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Gruß Herbert |
#7
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Ich verstehe zwar deine Aussagen soweit, aber für mich zählt trotzdem das Permit, und hier zählt, ob ich eben vom Hafenkapitän die Erlaubnis bekomme oder nicht.
Soweit ich informiert bin, ist eben genau dafür der Hafenkapitän zuständig (kann mich aber auch täuschen, aber lt Kroatienverordnung steht das auch so drinnen, "Nachweis über die Berechtigung, das Boot zu Lenken in Einkland mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Boot trägt". Und genau so ein Patent habe ich ja Versicherungstechnik: glaub mir, ich hab mit Yachtpool damals ja auch die Verhandlungen geführt und mich auch entsprechend erkundigt. Versicherungsfragen sind immer Unfallcausal, auch auf Österreichs Straßen ist das nicht anders. Und die Befähigung zum Lenken meines Bootes habe ich ja mit dem österreichischen Patent bewiesen, mit dem Donaupatent sogar für internationale Wasserstraßen, somit für einen Großteil der Vorschriften auf Wasserwegen. Somit kann die Versicherung mir nicht vorwerfen, dass ich mit dem Boot nicht umgehen könnte oder ich fahrlässig gehandelt hätte, weil ich diverse Vorschriften nicht gelernt hätte. Es bleiben also nur mehr die Vorschriften für Küstengewässer oder ähnliches über, wo die Versicherung behaupten könnte, ich hätte keine Ahnung und deshalb grob fahrlässig gehandelt hätte. Genau dies wurde eben von Yachtpool damals mit dem Beispiel der Quadranten aufgezeigt. Einen Pauschalausstieg einer Versicherung gibt es so nicht! Auch nicht zB bei Alkohol am Steuer auf den Straßen, hier muss auch nachgewiesen werden, dass der Alkoholeinfluss sein nötiges für ein Unfallgeschehen beigetragen hat, was aber auch in der Regel leichter zu beweisen ist. Aber Matthias, ist ja eh egal, die Diskussion wurde ja schon oft genug geführt mit der Erkenntnis, dass alles eine Grauzone ist und genau deshalb ein FB1, welcher in HR als solcher offiziell anerkannt ist (ist ja das nächste, auch dass ist ja Grauzone!), für Österreich die Lösung ist. Und du hast recht, das einzige Patent, von dem wir sicher wissen, dass es wirklich in HR anerkannt ist, ist das HR-Patent. |
#8
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Schein
Wenn der FB1 jemals kommen sollte wird er genauso wie der FB 2 -4 von den Unterzeichnerstaaten darunter auch Deutschland, Italien, Frankreich,Kroatien usw. ohne Probleme angenommen nur in Österreich wird man nie mit dem FB1 fahren dürfen
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Gruß Herbert |
#9
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Zitat:
Ob Yachtpool oder ein anderer Versicherer so ohne weiteres bezahlt, wenn im jeweiligen Land ein entsprechender FS vorgeschrieben ist und man diesen eben nicht hat, lasse ich mal so dahingestellt... Und Berny, in der Kroatienverordnung steht eben nicht, dass Du "nur" den Schein brauchst, der im Heimatland vorgeschrieben ist! Ganz im Gegenteil - er muß letztlich im Einklang mit den Vorschriften der kroatischen Gesetze sein - also ein amtliches Küstenpatent des Heimatlandes oder eben das kroatische! (ist in der vielzitierten Kroatienverordnung, wie bei Gesetzestexten leider üblich, etwas unverständlich formuliert, aber eine Tatsache - das kannst Du mir glauben!) L.G. Edwin
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