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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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GMDSS in Kroatien - was ist es wert?
Hallo Freunde!
Man ist ja immer wieder bereit etwas Praktisches/Brauchbares dazu zu lernen... Ausgangssituation: Ich habe bei einem lokalen Anbieter noch ein Guthaben, das ich gerne sinnvoll umsetzen würde; und da erscheinen mir die angebotenen GMDSS-Kurse durchaus sinnvoll in der Umsetzung. (Mein Guthaben anders umzusetzen erscheint in der gegenwärtigen Situation wahrscheinlich eher mit unangenehmen Maßnahmen verbunden zu sein...) Meine Frage dazu in die fachkundige Runde: Was ist eine in Kroatien ausgestellte GMDSS-Berechtigung wert; bzw. inwieweit lässt sich diese Lizenz für Österreich umschreiben? (Die Suche hier im Forum war für mich dazu nicht ergiebig.) Sollte ich mir mal ein GMDSS-fähiges Kastl leisten, dann will ich das auch in der EU (und natürlich AT) legal betreiben dürfen. Ich bedanke mich schon mal vorab für alle hilfreichen Infos... |
#2
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Hallo Rainer,
ob es umgeschrieben werden kann weiß ich auch nicht (würde mich aber wundern), nur was ich sicher weiß, dass damals einige Österreicher den Funkschein bei uns in D ablegten. Auf Rückfrage wieso sagten sie, dass in A so eine Möglichkeit gar nicht gibt.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#3
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Hallo Rainer (und Grüsse in die "alte" Heimat!),
BGBl. II Nr. 85/1999 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 68/2002: Anerkennung ausländischer Zeugnisse § 2. (2) Nachstehende von der Republik Kroatien ausgestellte Funker-Zeugnisse werden anerkannt: 1. Radiotelephone Operator`s General Certificate, welches dem Allgemeinen Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Seefunkdienst entspricht, 2. Restricted Operator`s Certificate, welches dem UKW - Betriebszeugnis I entspricht und 3. General Operator`s Certificate, welches dem Allgemeinen Betriebszeugnis I entspricht. Das wird anerkannt. Sonst nix. Punkt. Diese Funkerzeugnisse sind in HR auch ähnlich aufwendig zu erwerben wie bei uns (und daher qualitativ vergleichbar). Das sind also ROGC, ROC, GOC. Das GMDSS-AdOn oder der "Funkschein", der beim Küstenpatent dabei ist, sind nicht umschreibbar. Aus.Maus. Nebenbei bemerkt: Von den "nicht-EU"-Funker-Zeugnissen sind die kroatischen die einzigen, die umgeschrieben werden können. EDIT: Nebenbei bemerkt 2: Da GMDSS ein Seefunk-Verfahren ist und Binnen weder erlaubt noch anwendbar ist, hat ein Österreichisches "GMDSS-Zeugnis" in Österreich allerdings wenig Relevanz, und in HR darfst mit HR-Funklizenz eh funken.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin) Geändert von ghaffy (16.02.2008 um 18:39 Uhr) |
#4
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Zitat:
Hallo Rainer unser Kursleiter hat gesagt dass das Funkzeugnis von den Kroaten nicht umgeschrieben wird. Ich habe auch das UKW in Ö gemacht und das SRC mit Prüfung in D Passau,weil es heisst Österreich hat kein Meer und darum kann mann auch kein Funkzeugnis dafür machen So wurde es uns mitgeteilt lg Hansi
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Gruß vom Opa Hansi Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
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#5
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Funk
Es gibt in Kroatien 2 Funklizenzen !!!!!
1. die bei dem "B" Patent inkl. ist und die ist auf Kroatien beschränkt. 2. GMDSS braucht man nicht umschreiben die ist wie auch die Deutsche oder Österreichische Lizenz INTERNATIONAL, egal wer sie erwirbt. Das einzige Problem war zu beginn der GMDSS Zeit das man nach 5 Jahren wieder zum Amtsarzt mußte. Dies ist aber auch schon vorbei Umgeschrieben wurden nur der alte HR Seefunk ( Grenzwelle inkl. UKW. ) genauer geschrieben nicht umgeschrieben sondern von der Ö Post mit einem Wisch bestätigt. Ich denke das in Österreich der Funk jetzt auch schon preiswerter Angeboten wird.
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Gruß Herbert |
#6
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Zitat:
da wurdest du falsch informiert. Ein Funkgerät, das auf einem österreichischen Boot am Meer betrieben wird, ist eine "Österreichische Seefunkstelle" und braucht zum Betrieb das entsprechende Österreichische Funkerzeugnis. Alle möglichen Seefunk-Lizenzen kannst du in Österreich erwerben. Nach Österreichischem Recht, international gültig. Kurse werden von vielen Funkschulen angeboten. Die Prüfungen werden durch die Fernmelde-Behörde abgenommen (Kommission von Beamten, so wie Führerschein-Prüfung). Die gesetzliche Grundlage ist dermassen eindeutig und leicht verständlich: Zum einen das Um Links zu sehen, bitte registrierenund zum anderen Um Links zu sehen, bitte registrieren.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin) |
#7
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Hallo Andreas
Danke da wurde ich von dir eines besseren belehrt lg Hansi
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Gruß vom Opa Hansi Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
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#8
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beschi.... Prüfung
Bin kommendes Wochenende in Kroatien das GMDSS machen, grösster Witz dabei, bin lizenzierter Amateurfunker und hab da sicherlich 300 % mehr Wissen drauf, muss aber trotzdem diesen sch... machen sonst ist nichts mehr mit chartern.
Alles eine Geldmacherei mfg chri |
#9
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Zitat:
L.G. Edwin
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#10
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Zitat:
ich habe drei Berufsfunkerscheine und darf nicht auf den lächerlichen Amateurgurken und Frequenzen funken |
#11
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Zitat:
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#12
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Zitat:
Zitat:
L.G. Edwin
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