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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 20.08.2008, 16:39
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Kroatisches Küstenpatent

Sehr ärgerlich, wenn ich für etwas bezahle, und dann nix dafür bekomme, außer dass ich nix dafür tun muß.

Also, wenn ich schon 410.- € bezahlen muss, dann sollte ich dafür auch eine Leistung bekommen.

Vielleicht ist es für manche aber wichtig, dass nix gelernt werden muss und der Schein sozusagen im Vorbeigehen mitgenommen wird.

Das muss nicht zwangsläufig ein schlechter Käptn sein/werden,
aber die Chance hierfür ist groß.

Wer nix gelernt hat, weiss auch nicht wie er sich zu verhalten hat.


Gruß Erich
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  #2  
Alt 20.08.2008, 17:59
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von Erich der Wikinger Beitrag anzeigen
Wer nix gelernt hat, weiss auch nicht wie er sich zu verhalten hat.
Wobei ja nicht zwangsläufig ist, dass man nur beim Patentkurs lernt.

Alleine die Diskussionen hier im Forum tragen zum Wissen bei, ich denke, dass aktive user hier im Forum oft mehr Ahnung haben, also so mancher Bootsfahrer, der irgendwann mal einen Schein gemacht hat. (betrifft nicht nur Kroatien)

Illegal sollte ich vielleicht in "" setzen, natürlich ist das nicht illegal, sonst wär der Thread eh schon geflogen

Dennoch finde ich es eben bedenklich, sowas zu propagieren.

Klar ist es aber auch, alleine die Möglichkeit, bei einer Prüfung nicht durchzufallen, wird vermutlich schon etliche dazu bewegen, solche Kurse zu machen. Ich denke, hier gehts dann gar nicht mehr um Wissen oder Nichtwissen, sondern eben vielmehr darum, wie man relativ sicher zum Schein kommt.
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  #3  
Alt 20.08.2008, 21:57
extreme500 extreme500 ist offline
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Frage mich nur wenn HR in die EU kommt ob dann der Schein auch in D und A gilt.
__________________
Viele Grüße extreme500
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  #4  
Alt 20.08.2008, 22:16
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Schein

Da brauchst du nicht warten bis die in der EU sind denn der HR Schein gilt seid langem auch in Deutschland.
Wer das nicht glauben mag der bedenkt nicht das auch Wohnsitzkroaten das Recht haben Boot zu fahren und das in Deutschland.

Welchen Schein soltte den sonst ein Wohnsitz Kroate haben?

An Österreichs Küste wird er nicht angenommen
__________________
Gruß
Herbert
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  #5  
Alt 21.08.2008, 13:07
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happig

Hallo

€ 410,- sind schon recht happig wenn man dafür außer dem Schein nichts geboten bekommt.
Die reinen Kosten für Prüfung und Ausstellung belaufen sich auf ca. €140,- ( genaueres läßt sich in den Hafenämtern erfragen).

Die Differenz und den Lohn für keine oder mangelnde Ausbildung kann sich jeder selbst ausrechnen.


Illegal ist es nicht, aber für diesen Preis kann man sich schon eine Schule besuchen die einem das nötige Grundwissen vermittelt. Beim Bootfahren gilt das selbe wie beim Autofahren, da hat auch der Prüfer gesagt-den Schein habt ihr, jetzt müßt ihr das Fahren lernen-

Aber es ist jeder selbst- und gemeingefährdend der sich mit einer solchen Ausbildung anmaßt boot zu fahren
Ausgenommen jene die bereits Binnenerfahrung haben.
Aber auch hier würde es nicht schaden die Abweichungen Binnen-Meer zu lernen.

Ich habe das selbst im Urlaub mitbekommen.
Ein Grazer ist mit einem neuen Boot Honde+15PS AB angekommen. Hatte noch nie im Leben ein Boot.Nach einem Tag zusammenbau aufs Wasser, Startversuche- nach gezählten 100 mal Handstart ziehen bin hingeschwommen. er hatte den Bezinschlauch verkehrt angschlossen
Auf die Frage nach dem FS - habe keinen
Bei der ersten Ausfahrt Vollgas mit unsicherer Pinnensteuerung durch die Schwimmer habe ich ihn nach dem Zurückkommen zur rede gestellt und ihm aber auch die Vorschriften erklärt und gesagt er muß einen Schein machen.
Am nächsten Tag hat er mir seinen Schein gezeigt ?
Beim Anmelden wurde gleich vom HK ein €150 Kurs abgehalten und da gerade Prüfunfstag war auch gleich geprüft.
Zweite Ausfahrt war um nichts besser, aber dafür langsamer.
Knoten konnte er auch keinen, sein Boot hat sich immer gelöst und außer ein bisschen theorie hat er nichts gelernt.
Wir ander Bootfahren haben ihn ein bischen bei seinen Bemühungen unterstützt. Auch aus Eigennutz damit er uns nicht üner den Kopf fährt.

so geht wahrscheinlich auch den RAB capitanos
gruß Geri
__________________
wer nie ein Boot besaß der waas an Schaas

Ausspruch eines leidgeprüften Bootsbesitzer
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  #6  
Alt 21.08.2008, 13:25
nicesound
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So,,, nachdem ich auf meine Frage der Gültigkeit von diesem kroatischen Patent nur ein ziemlich dumme Antwort bekommen habe, habe ich bei der WaSchPo NRW mal nachgefragt. Hier die Antwort:

Ausländische Lizenzen sind in der Regel für den Erwerber nutzlos, da sie nur in dem ausstellenden Land Gültigkeit besitzen. Dies setzt voraus, dass es sich um eine offizielle ausländische Lizenz handelt. Mitverkaufte 'Zweitwohnsitze' im Ausland können nur dann zu einer Gültigkeit der Lizenz führen, wenn der Inhaber mindestens an 186 Tagen im Jahr dort auch wirklich lebt.


Viel Spaß weiterhin mit diesem Papier
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  #7  
Alt 21.08.2008, 14:29
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von nicesound Beitrag anzeigen
So,,, nachdem ich auf meine Frage der Gültigkeit von diesem kroatischen Patent nur ein ziemlich dumme Antwort bekommen habe, habe ich bei der WaSchPo NRW mal nachgefragt. Hier die Antwort:

Ausländische Lizenzen sind in der Regel für den Erwerber nutzlos, da sie nur in dem ausstellenden Land Gültigkeit besitzen. Dies setzt voraus, dass es sich um eine offizielle ausländische Lizenz handelt. Mitverkaufte 'Zweitwohnsitze' im Ausland können nur dann zu einer Gültigkeit der Lizenz führen, wenn der Inhaber mindestens an 186 Tagen im Jahr dort auch wirklich lebt.


Viel Spaß weiterhin mit diesem Papier
wennst ein bisserl im Forum gelesen und gesucht hättest, dann hättest die Antwort auf Deine Frage mindestens 5 x gefunden, ich schätze, dass sie sogar 100x irgendwo steht. Immerhin gibts hier schon unzählige, wenn nicht sogar unzählbare Beiträge und Diskussionen genau darüber .
Ausserdem finde ich hat Herbert Deine Frage beantwortet, ein wenig verklausuliert, aber richtig beantwortet.
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  #8  
Alt 21.08.2008, 17:32
Benutzerbild von herbert
herbert herbert ist offline
schwerer Leichtmatrose
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Zitat:
Zitat von nicesound Beitrag anzeigen
So,,, nachdem ich auf meine Frage der Gültigkeit von diesem kroatischen Patent nur ein ziemlich dumme Antwort bekommen habe, habe ich bei der WaSchPo NRW mal nachgefragt. Hier die Antwort:

Ausländische Lizenzen sind in der Regel für den Erwerber nutzlos, da sie nur in dem ausstellenden Land Gültigkeit besitzen. Dies setzt voraus, dass es sich um eine offizielle ausländische Lizenz handelt. Mitverkaufte 'Zweitwohnsitze' im Ausland können nur dann zu einer Gültigkeit der Lizenz führen, wenn der Inhaber mindestens an 186 Tagen im Jahr dort auch wirklich lebt.


Viel Spaß weiterhin mit diesem Papier
ich nehme an das du mit dummer Antwort mich meinst.
So viel bekannt mitr bekannt ist ist die Maas ein Fluß

Zitat:
Mal so nebenbei gefragt: Hat dieser Schein für einen "Deutschen", ausserhalb der kroatischen Staatsgrenze Gültigkeit ? Ich kenne einige auf der Maas mit solchen "Lappen" die nicht mal SB und BB kennen
Was macht einer mit nem Küstenpatent auf der Maas außer er ist Kroate
Wenn du aber gemeint hast das er auf der Maas mit einem SBF Binnen
unterwegs und zusätzlich ein Kroatisches Küsten Patent hat dann ist meine Antwort aber auch nicht ganz so dumm.
Wenn er einen Deutschen SBF binnen hat dann lernt er, nehme ich an StB und BB im Kurs. Wenn du mir jetzt aber erklärst der kann das nicht unterscheiden nur weil er auch das HR Kaufpatent hat....
Welche Antwort erwartest du ???
Genau solche pauschal Aussagen sind es

Fürchte dich vor allen Kroaten die an Deutschlands küste rumfahren und in Rab das Patent gekauft haben oder vor denen die überhaupt kein Patent brauchen

Nimm nicht alles so tierisch ernst

Nachdem ich so einen riesen Rückschlag nach hause tragen mußte bitte ich um ein paar streicheleineiten.

Ferdi hat es verstanden und knudelt mich ein wenig
__________________
Gruß
Herbert
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