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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Gultigkeit des deutschen Sportbootführerschein See für bÖsterreichische Staataburger
Das Gerichtsurteil, von dem ich schrieb war, wenn auch schon vor ein paar Jahren in der Yacht Info in Fettdruck „ Im Namen der Republik.“ Wenn ich die Reaktionen so sehe, verstehe ich nun genau wer schwer Verbandslastig ist..
Werde morgen nachsehen und wenn der Text nicht zu unfangreich ist auch abtippen. In jeden Fall Ausgabe der Yachtinfo und Aktenzahl berichten. Bin schon gespannt auf die Reaktionen von bestimmtem Personenkreis. Die wissen , meiner Meinung nach von diesem Gerichtsverfahren und den Inhalt genauestens bescheid.. scip |
#2
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Zitat:
schade dass es noch Leute gibt, die euch was glauben |
#3
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Urteil
Also Verbandslastigkeit kannst du in diesem Forum wirklich vergessen.
Oder willst du z.B. mir als Anbieter des HR Patent eine Verbandslastigkeit unterstellen. Da ich/wir dich nicht wirklich im Forum kennen bin ich natürlich skeptisch was das Patent betrifft außerdem ist es fast unmöglich das Sailornet, ich oder z.B. Rotbart, thball bei den vielen Beiträgen nix davon wissen. wenn es das Urteilsein sollte das ich vermuten dann vergiß es. Über den SBF See für wohnsitz ösi kann man genaius so viel schreiben wie über das HR Patent. Warum vermeidest du so standhaft ein wenig von dir zu schreiben, man könnte sich doch ein besseres Bild machen. Und vor allem um was geht es dir wirklich ?
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Gruß Herbert |
#4
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Zitat:
ich würde sagen es geht um heiße Luft und Werbung für einen bestimmten Laden / Verband gepostet wurde es ja wie eine völlig neue Erkenntnis Zitat:
rkr |
#5
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Msvö fb1
Verstehe nicht was damit bezweckt werden soll.
wenn er neues hat OK man kann ja immer was dazu lernen, Kaufbasar auf Rab na morgen werden wir mehr wissen
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Gruß Herbert |
#6
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Zitat:
Deshalb ist einfach jeder daran interessiert, neues zu diesem Thema zu erfahren. Wenn jetzt jemand daherkommt und irgendwelche Neuigkeiten verkündet, die sich dann halt als nichts neues herausstellen, darf man sich nicht wundern, wenn so manche User darauf skeptisch oder sogar ungehalten regaieren. Immerhin warten viele hier schon lange auf eine vernünftige Lösung, die sich, wie man erkennt, bald (oder auch nicht ?) abzeichnet. Faktum ist auch, dass für Österreicher in Kroatien derzeit entgegen allen möglichen Behauptungen nur das kroatische Patent absoltute rechtliche Sicherheit gibt, alles andere kann (leider) nicht genau geklärt werden. Dies resultiert daraus, dass das kroatische Patent ein behördliches in Kroatien ausgestelltes Patent ist und somit von Kroatien auch wirklich anerkennt werden muss. Alle anderen Patente können keiner Resulution (außer der Resolution, wie ein IC auszusehen hat!) zugeordnet werden, somit ist eine rechtliche Anerkennung sehr umstritten. Es gibt allerlei Argumentationen für diverse Patente (angefangen vom Binnenpatent, welches laut Kroatienverordnung Gültigheit haben müßte, bis zu den diversen FB-Patenten des MSVÖ, deren diverse Stellen selbst eine amtlichkeit zuordnen, deren Gültigkeit aber wiederum in keiner einzigen bilateralen Vereinbarung nach weisen können, usw usw usw), aber es konnte kein einziger schriftlicher Nachweis erbracht werden. Diverse Berichte bezüglich Anerkennungen sind zwar schön, haben aber leider keine rechtliche Grundlage bzw die eindeutige rechtliche Grundlage konnte bis dato nicht geklärt werden. Wenn die Schiffsführerschule Ebner also neue Erkenntisse über diese Thematik hat, nur her damit Wenn nicht, muss ich den Vorrednern leider recht geben, viel Lärm um nix! Und noch etwas möchte ich bei diesen ganzen Diskussionen einwenden: Es ist immer schön, wenn eine Schiffschule eine Gültigkeit bestätigen kann, es wäre aber auch nett, wenn genau diese Schiffschule diese im Schadensfalle auch garantieren und im negativen Falle die Haftung übernehmen könnte. Weil genau hier ist es leicht, sich aus der Verantwortung zu ziehen! |
#7
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@ Herbert:
Eigentlich war das "Anbieter von HR Patenten" jetzt ja ne Steilvorlage Aber heute bin ich gut drauf und lass es mal @ Berny: Ich denke das sich keiner findet der die Haftung übernehmen will wenn mal was passiert, dann weis da keiner was von Aber wenn ich so überleg, dann tut sich mir eine Marktlücke auf... Vermiete Dachboden oder Keller an Österreichische Schlauchbootfreunde zu Zwecken des Wohnsitzes für SBF SEE... Gruß Carsten
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#8
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Fb1
Zitat:
Aber ich denke das es spöätestens im Winter losgehen wird, also aufheben
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Gruß Herbert |
#9
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Zitat:
Ich hoffe du heizt gut über den Winter. lg reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#10
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Sportbootführerschein See für Österreichische Staatsbürger
Also wie versprochen
Das Urteil des Handelsgerichtes in Wien wurde in der Yacht Info in der Ausgabe 1 / 2005 in Fettdruck auf Seite 42 veröffentlicht. Die Aktenzahl des Gerichturteil lautet 24Cg31/02w-16 Mich wundert wirklich, welche Wellen, nur durch ein paar Zeilen entstehen. Wenn durch ein Gerichtsurteil bestätigt wird, in einem Verfahren dass sich über Jahre gezogen hat, Richter und Sachverständige sicherlich alles mögliche geprüft haben. Mit der Würdigung der Rechtslage zu so einem Schluss kommen. Seit dem heutigen Tag bin ein bisserl in Zweifel ob die Richter , Sachverständige vielleicht doch besser hier im Forum die hier so genannten Sachverständigen fragen hätten sollen!!! scip |
#11
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SBF See
Zitat:
@scip Damit wir uns nicht streiten das Gerichtsurteil das ich vielleicht fälschlicherweise meinte Leider finde ich nicht alle Beiträge dazu aber in der Yachtrevue ist dazu etwas Um Links zu sehen, bitte registrieren da wurde im 3. oder 4 Beitrag von einem AtterseeFan funter anderem geschrieben Zitat:
Deine Aktenzahl ist zwar eine andere aber wo soll ich mir das Urteil raussuchen ? Da du keinen Text eigestellt hast bzw. auch die anderen User nicht wirklich etwas damit anfangen konnten waren die antworten eben nicht so ausgefallen wie erwartet. Du brauchst den Text ja nicht, wie geschrieben abtippen, scannen würde reichen auch eine Bildschirmkopie (STGR-alt-druck) und dann in einem Bildbearbeitungsprogramm als JPG geht auch Nun stelle ich mir die Frage, wenn es ein Urteil gibt muß es einen Kläger und einen Beklagten geben. Der Beklagte ist nach deiner meldung nach der MSVÖ aber wer ist der Kläger und was ist der Grund der Klage ? Ich hoffe das du mehr darüber berichten kannst Verstehst warum ich/wir so reagieren.
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Gruß Herbert Geändert von herbert (17.09.2008 um 06:30 Uhr) |
#12
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Zitat:
Zitat:
L.G. Edwin |
#13
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es würde schon helfen, wenn scip sich nicht als scip sondern ev. als Ebner ? präsentieren würde. dann lägen wenigstens schon mal ein paar Karten offen auf dem Tisch.
Dann noch ein Scan der 30 Seiten, so lange dauert das auch wieder nicht, und wenn dann alles so stimmt, wie Du geschrieben hast, lieber scip/Ebner, dann werden Dir die Leute die Türe einrennen und alle werden bei Dir den SBF See-Kurs belegen wollen . Bisher hab ich aber nur warme Luft gespürt . |
#14
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Sbf
ferdi bist du sicher mit Ebner ich glaube der Verband ist Koller
Komisch das keiner von uns das gelesen hat. Muß doch zum auftreiben sein
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Gruß Herbert Geändert von herbert (17.09.2008 um 13:28 Uhr) |
#15
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Zitat:
beim Koller kannst ja sogar das kroatische auf das VKSÖ Patent umschreiben lassen, gegen eine entsprechende Maut natürlich Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Aber die Fahrschule, die den Leuten erklärt, dass die deutschen SBF See auch für Österreicher Gültigkeit haben, das ist der Ebner. Um Links zu sehen, bitte registrieren ( Euro 450,-- fürs Küstenpatent - Theorie und Praxis, über die Prüfung und wo steht nix beschrieben). ich hab mir noch was überlegt, wenn es wirklich ein entsprechendes Gerichtsurteil vom österr. Handelsgtericht geben sollte. Nur, wo sollte dieses Gerichtsurteil dann Gültigkeit haben ? In Österreich ? da haben wir keine Küste . Und, In Frankreich oder Italien, dort hast Du als Österreicher dann einen deutschen Führerschein, vom dem das österr. Handelsgericht behauptet, er gilt auch für Österreicher. Das wird den Italienern oder Franzosen aber ziemlich egal sein , was das österr. Handelsgericht festgestellt hat . |
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