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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 19.09.2008, 20:39
Benutzerbild von Aladin
Aladin Aladin ist offline
Männerboot tut Not :-)
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Zitat:
Zitat von Rotti Beitrag anzeigen
......apropo haben wir schon mal über das Thema Deutschland gesprochen. Was brauch ich als Österreicher denn auf der Ostsee um dort fahren zu dürfen??

LG
Mathias
Hi Mathias,

je nachdem wo du auf der Ostsee fährst... Je weiter östlich, desto mehr Wodka

Gruß Carsten
__________________
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  #2  
Alt 19.09.2008, 20:44
Benutzerbild von Rotti
Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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Zitat:
Zitat von Aladin Beitrag anzeigen
Hi Mathias,

je nachdem wo du auf der Ostsee fährst... Je weiter östlich, desto mehr Wodka

Gruß Carsten
....na bitte dann Nordsee. Mag keinen Wodka

Mathias
__________________
LG
Mathias

.


...

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  #3  
Alt 19.09.2008, 21:56
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von Rotti Beitrag anzeigen
....na bitte dann Nordsee. Mag keinen Wodka

Mathias
hmmm, an der Nordsee ist der Korn in, und weiter westlich da näherst Du Dich aber dem Whisky ... hihi!

Spaß beiseite, für den deutschen Küstenbereich wäre der österr. FB2 oder der deutsche SBF-See oder höher das richtige Papier, aber bestimmt kein einfacher kroatischer Sportboot Küstenschein.
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  #4  
Alt 19.09.2008, 22:10
Benutzerbild von thball
thball thball ist offline
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Reden

Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
hmmm, an der Nordsee ist der Korn in, und weiter westlich da näherst Du Dich aber dem Whisky ... hihi!
Hallo Dieter,

ich erinnere mich da noch an so ein Getränk, das nannte sich "Küstennebel". Mein Gott war das grausig!

@Mathias: Egal welches Patent - an der Nordsee empfiehlt sich ein bisschen Gezeitenkunde!
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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  #5  
Alt 19.09.2008, 22:40
Benutzerbild von herbert
herbert herbert ist offline
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Schein

@Mathias
so viel ich mitbekommen habe hast du einen HR Schein.
warum fährst du denn nicht mit dem Schein?
Begründung:
Von der Versicherung kein Problem vor allem wenn im Vertrag eingetragen.
Da du Östereicher bist und der Ösi Staat kein Patent Vorschreibt
Und wen der Redakteur Straßburger von der Boote auch noch bestätigt hat das du als Ösi ohne Patent ein Jahr in D Gewässern fahren darfst.
Du auch noch ein amtliches Kroatisches Patent besitzt können die Behörden auch nicht wirklich was dagegen haben.
Es könnte höchstens ein paar Stunden Urlaub verloren gehen bist die WP
denn Sachverhalt festgestellt haben.
Ein Kasten Bier steht wenn es nicht so ist
Wäre doch fein wenn du das versuchst und uns Meldung machst.
Aus anderen Ländern haben wir Rückmeldungen aber aus D fehlt das, liegt wohl das es nicht als Ösi Revier den großen Stellenwert hat


@DieterM
Zitat:
aber bestimmt kein einfacher kroatischer Sportboot Küstenschein
also Dieter diese Aussage ist deiner nicht würdig.
du bist dir schon im klaren das der HR Schein egeal ob in Rab gekauft oder erworben 100% ein amtlicher ist. Weiters das er zumindest ( um weiter diskussionen zu vermeiden) für wohnsitz Kroaten in Deutschland gilt.
Ob der jetzt einfach ist ist auch egal. du kennst ja meine Meinung Ösi Schein gegenüber dem SBF See aus dieser Sicht ist der Sbfe See auch einfach, also lassen wir diese bewertungen die mit der Frage nix zu tun haben.
__________________
Gruß
Herbert
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  #6  
Alt 20.09.2008, 11:09
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Idee

Man braucht keine Journalisten oder lange Diskussionen, ein Blick in das Gesetz reicht :
----------------
Zitat:
1) 1Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). 2Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad. 3Keiner Erlaubnis bedürfen
1.Inhaber eines Befähigungszeugnisses nach § 3 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 1992 (BGBl. I S. 22, 227), die zuletzt durch Artikel 440 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, in jeweils geltender Fassung oder eines sonstigen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anerkannten amtlichen deutschen Befähigungszeugnisses zum Führen eines Wasserfahrzeugs auf den Seeschifffahrtsstraßen,
2.ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist,
3.Führer von Sportbooten, wenn die Sportboote keinen Motorantrieb haben oder mit einem Motorantrieb ausgerüstet sind, dessen größte nicht überschreitbare Nutzleistung an der Propellerwelle 3,68 Kilowatt oder weniger beträgt.
-----------------------------------
Da in Ö keine küstenscheine VORGESCHRIEBEN sind (mangels Küste) gilt das auch in D siehe oben.

Ende der Diskussion - was die Versicherung sagt, wenn Dich eine Sandbank anspringt steht auf einem anderen Blatt
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  #7  
Alt 20.09.2008, 11:38
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herbert herbert ist offline
schwerer Leichtmatrose
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Beiträge: 715
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D

@Rotbart

Endlich habe ich dich
habe schon fast ein Jahr gewartet bist du mit diesem Text raus rückst
DANKE

Das mit der Sandbank betrifft natürlich auch die SBF See,SSS, FB2-4 Besitzer

also Rotti mach den Deutschland Test
__________________
Gruß
Herbert
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