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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot.

 
 
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  #13  
Alt 02.02.2009, 09:09
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von ferdi Beitrag anzeigen
Mathias,
Wennd as Finkgerät nciht angemeldet wird, dann darf er aber auch sonst nirgends mehr fahren. Nicht am Gardasee, nicht auf der Donau, nicht am Atter- oder Traunsee, nicht am Rhein,...... nur noch in HR.
Auch in HR braucht es ein Rufzeichen !!!! = Anmeldung, ansonsten kann es beschlagnahmt werden !!!! und (Du hast Recht) er darf damit nicht mehr fahren - Antenne abbauen under Höhrer zuhause lassen gilt nicht Die Auswahl ist ausbauen oder anmelden, aber wo liegt beim anmelden das Problem ????

Mann kann als Bootseigner ein Funkgerät auch OHNE Schein ANMELDEN !
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