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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot.

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  #1  
Alt 02.02.2009, 10:51
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Zitat:
Zitat von Michel Beitrag anzeigen
Danke für den Tip Ingo,

aber ich hab bereits den SANGEAN ATS 505. Sollte zum abhören auch reichen. Die Frage ist welche Frequenzen sind in HR interessant?
Das SANGEAN KW-Gerät soll sehr gut sein und reicht auch völlig aus.

Als Empfangfrequenz für den excellenten Deutschen Wetterdienst im Mittelmeer würde ich den DLF auf 6005 KHz empfehlen, ist in ganz Europa (auch Nordafrika) zu empfangen genauso wie die DW auf 6075 KHz aber jetzt ohne Wetterdienst für das Mittelmeer, nur mehr die regulären Nachrichten.

Hier nochmal die Empfangs-Frequenzen allgemein mit den Uhrzeiten

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Der KW Empfang in den Mittagsstunden ist nicht so besonders wenn die Sonne hoch steht, aber da kann man auch über LW in 177 Khz es versuchen. Sehr gut ist der KW-Empfang in den Morgen und Abendstunden, narürlich auch des Nachts.
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  #2  
Alt 02.02.2009, 13:15
rotbart
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Das SANGEAN KW-Gerät soll sehr gut sein und reicht auch völlig aus.

Als Empfangfrequenz für den excellenten Deutschen Wetterdienst im Mittelmeer würde ich den DLF auf 6005 KHz empfehlen, ist in ganz Europa (auch Nordafrika) zu empfangen genauso wie die DW auf 6075 KHz aber jetzt ohne Wetterdienst für das Mittelmeer, nur mehr die regulären Nachrichten.

Hier nochmal die Empfangs-Frequenzen allgemein mit den Uhrzeiten

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Der KW Empfang in den Mittagsstunden ist nicht so besonders wenn die Sonne hoch steht, aber da kann man auch über LW in 177 Khz es versuchen. Sehr gut ist der KW-Empfang in den Morgen und Abendstunden, narürlich auch des Nachts.
Mit etwas Glück müsste man sogar den DDK9 vom DWD bekommen, dann braucht man aber einen Morsedekoder, weil das RTTY Sendungen sind. Aber via Laptop müsste es gehen.
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  #3  
Alt 02.02.2009, 13:28
Benutzerbild von Fortnox
Fortnox Fortnox ist offline
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Also nochmal:

Ich verwende das Gerät ausschliesslich in Kroatien!

Das Gerät ist in Österreich nicht auf dem Boot, heisst es wird abgesteckt und Zuhause eingepackt.

Ich darf mit dem Küstenpatent in Kroatien funken.

Dass ist doch mal alles noch legal oder?

Muss ich jetzt ein Rufzeichen haben, heisst in Österreich anmelden?
Oder ist dass in Österreich anderst geregelt als in Deutschland?

@Rotbart

Dann zeig mir bitte den Thread wo über diese Konstellation diskutiert wurde.
Ich habe dazu leider nichtsgefunden.
__________________
MfG
Martin

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  #4  
Alt 02.02.2009, 17:21
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Hallo Martin,

Für uns Österreicher gilt, wie von Ferdi, rotbart und anderen hier schon gesagt:

Zitat:
Zitat von Fortnox Beitrag anzeigen
Also nochmal:

Ich verwende das Gerät ausschliesslich in Kroatien!
Dafür musst du in HR eine österreichische "Bewilligungsurkunde für eine See-/Schiffsfunkstelle" mitführen, sonst wird das Gerät bei einer Kontrolle in HR beschlagnahmt. Anmelden in Ö kostet eine Lappalie, du musst auch nicht für 12 Monate (ca 10,- pro Monat) bezahlen, sondern kannst festlegen zB nur Jun-Aug. Anmeldung bei einem sogen. "Fernmeldebüro", zuständiges findest auf der BMVIT-Homepage.

Zitat:
Zitat von Fortnox Beitrag anzeigen

Ich darf mit dem Küstenpatent in Kroatien funken.
.
Richtig.

Zitat:
Zitat von Fortnox Beitrag anzeigen

Das Gerät ist in Österreich nicht auf dem Boot, heisst es wird abgesteckt und Zuhause eingepackt.
Das geht und ist notwendig, wenn du kein Österr. Funkerzeugnis hast (obwohl: genau genommen dürftest du es an Bord lassen aber nicht in Betrieb nehmen, jedoch die "Bewilligungsurkunde .." s.o. mitführen. Aber das ist offenbar nicht allen Schifffahrtspolizisten bekannt, und ich würde mich auf diese Diskussion hier nicht einlassen).

Die Geschichte mit den nicht angemeldeten Handgurken in HR ist auch eine Mär. JEDES UKW-Funkgerät braucht eine Bewilligungsurkunde in HR. Ausnahme ist lediglich, dass im Falle einer fest eingebauten Funkstation die Bewilligungsurkunde auch für an Bord befindliche Handgurken gelten (Notfallgeräte). Die Handgurke muss aber - siehe rotbart - bei der Einfuhr/beim Einklarieren deklariert werden.
Wird NUR eine Handgurke mitgeführt, muss für die eine Bewilligungsurkunde vorhanden sein.
__________________
Gruss
Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von allen.
(Karl Valentin)
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  #5  
Alt 02.02.2009, 20:56
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ZarRottiKer
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...und hier das Anmeldeformular falls du es anmelden willst

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Hoffe es ist das Richige

Hier auf Seite 4 steht auch noch einiges vom Seefunk Um Links zu sehen, bitte registrieren



LG
Mathias
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren

Geändert von Rotti (02.02.2009 um 21:01 Uhr)
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  #6  
Alt 02.02.2009, 21:01
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Fortnox Fortnox ist offline
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Mal sehen

Aber was heisst dass?:

Zitat:
2) Ausübung des Binnenschiffs- und Seefunkdienstes
Österreichische See- und Binnenschiffsfunkstellen, Küsten- und Uferfunkstellen dürfen nur betrieben werden, wenn der Funkdienst von einer Person ausgeübt wird, die
1. Inhaber eines entsprechenden von der Fernmeldebehörde ausgestellten oder anerkannten Funkerzeugnisses ist oder die
2. Inhaber eines gültigen ausländischen Zeugnisses, welches durch eine auf Grund des § 8 Abs. 1 (Funkerzeugnisgesetz) erlassene Verordnung anerkannt wurde, ist.
Davon ausgenommen ist die kurzfristige Benutzung einer See- oder Binnenschiffsfunkstelle, wenn der Betrieb durch den Inhaber einer entsprechenden Berechtigung unmittelbar beaufsichtigt wird und sofern keine Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Schifffahrt bestehen.
Kurzfristig heisst für mich im Urlaub und berechtigt bin ich eigentlich auch.
__________________
MfG
Martin

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  #7  
Alt 02.02.2009, 22:09
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thball thball ist offline
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Zitat:
Zitat von Fortnox Beitrag anzeigen
Kurzfristig heisst für mich im Urlaub und berechtigt bin ich eigentlich auch.
Hallo Martin,

das bedeutet, dass ggf. auf ein SRC verzichtet werden kann - aber das Funkgerät ist als Seefunkstelle angemeldet!
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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  #8  
Alt 03.02.2009, 08:35
rotbart
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Zitat:
Zitat von Fortnox Beitrag anzeigen
Mal sehen

Aber was heisst dass?:

Kurzfristig heisst für mich im Urlaub und berechtigt bin ich eigentlich auch.
Das bedeutet, Du darfst in HR mit dem HR Zertifikat eine österreichische Seefunkstelle benutzen (=funken) und es darf kurzfristig auch ein(e) Hiwi wenn Du daneben stehst.

Eine österreichische Seefunkstelle ist aber nur dann eine solche wenn das Funkgerät angemeldet ist !!!!!!!!!!!!!!

Ansonsten ist es keine Seefunkstelle und der § entfällt ersatzlos und Du betreibst eine nicht legalisierte Funkstelle - dies wird auch in A mit der Beschlagnahme enden !!!
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