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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot. |
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#1
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Zitat:
Als Empfangfrequenz für den excellenten Deutschen Wetterdienst im Mittelmeer würde ich den DLF auf 6005 KHz empfehlen, ist in ganz Europa (auch Nordafrika) zu empfangen genauso wie die DW auf 6075 KHz aber jetzt ohne Wetterdienst für das Mittelmeer, nur mehr die regulären Nachrichten. Hier nochmal die Empfangs-Frequenzen allgemein mit den Uhrzeiten Um Links zu sehen, bitte registrieren Der KW Empfang in den Mittagsstunden ist nicht so besonders wenn die Sonne hoch steht, aber da kann man auch über LW in 177 Khz es versuchen. Sehr gut ist der KW-Empfang in den Morgen und Abendstunden, narürlich auch des Nachts. |
#2
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Zitat:
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#3
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Also nochmal:
Ich verwende das Gerät ausschliesslich in Kroatien! Das Gerät ist in Österreich nicht auf dem Boot, heisst es wird abgesteckt und Zuhause eingepackt. Ich darf mit dem Küstenpatent in Kroatien funken. Dass ist doch mal alles noch legal oder? Muss ich jetzt ein Rufzeichen haben, heisst in Österreich anmelden? Oder ist dass in Österreich anderst geregelt als in Deutschland? @Rotbart Dann zeig mir bitte den Thread wo über diese Konstellation diskutiert wurde. Ich habe dazu leider nichtsgefunden. |
#4
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Hallo Martin,
Für uns Österreicher gilt, wie von Ferdi, rotbart und anderen hier schon gesagt: Dafür musst du in HR eine österreichische "Bewilligungsurkunde für eine See-/Schiffsfunkstelle" mitführen, sonst wird das Gerät bei einer Kontrolle in HR beschlagnahmt. Anmelden in Ö kostet eine Lappalie, du musst auch nicht für 12 Monate (ca 10,- pro Monat) bezahlen, sondern kannst festlegen zB nur Jun-Aug. Anmeldung bei einem sogen. "Fernmeldebüro", zuständiges findest auf der BMVIT-Homepage. Richtig. Zitat:
Die Geschichte mit den nicht angemeldeten Handgurken in HR ist auch eine Mär. JEDES UKW-Funkgerät braucht eine Bewilligungsurkunde in HR. Ausnahme ist lediglich, dass im Falle einer fest eingebauten Funkstation die Bewilligungsurkunde auch für an Bord befindliche Handgurken gelten (Notfallgeräte). Die Handgurke muss aber - siehe rotbart - bei der Einfuhr/beim Einklarieren deklariert werden. Wird NUR eine Handgurke mitgeführt, muss für die eine Bewilligungsurkunde vorhanden sein.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von allen. (Karl Valentin) |
#5
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...und hier das Anmeldeformular falls du es anmelden willst
Um Links zu sehen, bitte registrieren Hoffe es ist das Richige Hier auf Seite 4 steht auch noch einiges vom Seefunk Um Links zu sehen, bitte registrieren LG Mathias
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LG Mathias . ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
Geändert von Rotti (02.02.2009 um 21:01 Uhr) |
#6
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Mal sehen
Aber was heisst dass?: Zitat:
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#7
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Zitat:
das bedeutet, dass ggf. auf ein SRC verzichtet werden kann - aber das Funkgerät ist als Seefunkstelle angemeldet!
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#8
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Zitat:
Eine österreichische Seefunkstelle ist aber nur dann eine solche wenn das Funkgerät angemeldet ist !!!!!!!!!!!!!! Ansonsten ist es keine Seefunkstelle und der § entfällt ersatzlos und Du betreibst eine nicht legalisierte Funkstelle - dies wird auch in A mit der Beschlagnahme enden !!! |
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