Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Schlauchboot/Rib > allgemeines Zubehör

allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot.

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 03.02.2009, 19:46
Benutzerbild von Rotti
Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 27.08.2003
Beiträge: 10.525
abgegebene "Danke": 200

Boot Infos

Zitat:
Zitat von rotbart Beitrag anzeigen
Lass Dir von der Regulierungsbehörde (netzverwaltung) eine Liste der zulassungsfähigen Geräte schicken - machen die umsonst sogar per E-Mail !
..bei uns sagt man zu solchen Typen wie du einer bist, lästiger Sack . Ist ein Wahnsinn mit dir Roland

MNFG ( mit nicht mehr freundlichen Grüßen)
Mathias

P.S.: Du hast es geschafft dass ich mich schon um die Anmeldungsformalitäten kümmere und mich mehr informiere als ich jemals wollte
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 03.02.2009, 21:14
Benutzerbild von Hansi
Hansi Hansi ist offline
Medline-Fahrer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 8.771
abgegebene "Danke": 586

Boot Infos

Hallo Leute

Dass Funkgerät kann im Boot eingebaut bleiben und sobald die Antenne demontiert ist,braucht das Gerät nicht angemeldet sein .
Also kann der Martin auch das Boot mit Funkgerät aber ohne Antenne in Ö fahren
__________________
Gruß vom Opa Hansi



Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.02.2009, 09:38
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Hansi Beitrag anzeigen
Hallo Leute

Dass Funkgerät kann im Boot eingebaut bleiben und sobald die Antenne demontiert ist,braucht das Gerät nicht angemeldet sein .
Also kann der Martin auch das Boot mit Funkgerät aber ohne Antenne in Ö fahren
ist das eine Lex Austria oder Deine eigene Meinung ??

Ansonsten sage mir wo DAS steht !
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 04.02.2009, 20:45
Benutzerbild von Hansi
Hansi Hansi ist offline
Medline-Fahrer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 8.771
abgegebene "Danke": 586

Boot Infos

Zitat:
Zitat von rotbart Beitrag anzeigen
ist das eine Lex Austria oder Deine eigene Meinung ??

Ansonsten sage mir wo DAS steht !

Hallo Roland

dass wurde uns beim Funkkurs gesagt weil auch einer gefragt hat wenn er das Funkgerät nur in Kroatien verwendet und in Österreich nicht.

Somit sagte der Kursleiter,wenn die Antenne demontiert ist gilt das Funkgerät nicht als Benutzungsfähig also muss es nicht angemeldet sein.
Wie gesagt dass stammt nicht von mir.
__________________
Gruß vom Opa Hansi



Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 04.02.2009, 23:14
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Hansi Beitrag anzeigen
Hallo Roland

dass wurde uns beim Funkkurs gesagt weil auch einer gefragt hat wenn er das Funkgerät nur in Kroatien verwendet und in Österreich nicht.

Somit sagte der Kursleiter,wenn die Antenne demontiert ist gilt das Funkgerät nicht als Benutzungsfähig also muss es nicht angemeldet sein.
Wie gesagt dass stammt nicht von mir.
Es stimmt trotzdem nicht glaube es !!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 04.02.2009, 12:53
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 19.01.2004
Beiträge: 419
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Hansi Beitrag anzeigen
Hallo Leute

Dass Funkgerät kann im Boot eingebaut bleiben und sobald die Antenne demontiert ist,braucht das Gerät nicht angemeldet sein .
Also kann der Martin auch das Boot mit Funkgerät aber ohne Antenne in Ö fahren
Hansi,

das stimmt nicht (auch nicht in groß und rot ). Die Funkanlage muss in jedem Fall über eine Bewilligungsurkunde verfügen, auch ohne Antenne gilt sie als "errichtet", sobald das Ding eingebaut ist und ohne beträchtlichen Aufwand in Betrieb genommen werden kann. Das einfache Abklemmen vom Strom, Entfernen von Antenne oder Mikrofon etc. reicht nicht. (Eingepackt in der Schachtel würde gehen).

Das "eingebaut aber nicht in Betrieb" bezieht sich nicht auf die Bewilligungsurkunde der Anlage sondern auf das Funkerzeugnis des Skippers etc.

Also angemeldet muss sie in jedem Fall sein, weil sonst - siehe oben - freut sich die kroatische Behörde über ein beschlagnahmtes Gerät. (Und wenn's die nicht tun, machen es unsere im Falle einer Kontrolle - die ich zugegebener Maßen noch nie erlebt habe).

Hinsichtlich des Kroatischen Funkerzeugnis: Wie bereits in anderen Threads hier beschrieben, fällt das UKW-Funkerzeugnis der Kroaten, das im Zuge des kroatischen Bootsführerscheins erworben wird, nicht unter die im Funkerzeugnisgesetz aufgezählten Funkerzeugnisse.

(Die Kroatischen ROGC, GOC, ROC sehen so ähnlich aus wie unsere Funkerzeugnisse und sind genauso bezeichnet, wie im Funkerzeugnisgesetz bzw. der Funkerzeugnisdurchführungsverordnung beschrieben.)
__________________
Gruss
Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von allen.
(Karl Valentin)
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 04.02.2009, 16:06
Benutzerbild von Fortnox
Fortnox Fortnox ist offline
Reif für die Insel
Treuesterne:
 
Registriert seit: 24.08.2003
Beiträge: 5.630
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Das Thema denke ich hat sich fürs erste zuminmdest für mich erledigt.

War heute kurz beim Boot und habe beim nachmessen festgestellt, dass ich garkeinen Platz mehr am Steuerstand habe
__________________
MfG
Martin

Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 04.02.2009, 16:28
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.08.2003
Beiträge: 14.885
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hmmm ... also Freunde, wer hier meint privat ohne den amtlichen SRC (short range certificate) Funkbefähigungsnachweis und ohne ein amtliches angemeldetes UKW-Funkgerät mit zugeteiltem Funkzeichen auf See (oder auch Binnen) funken zu können, ist einfach auf dem Holzpfad und riskierte Beschlabnahme des Gerätes und hohe Bestrafung. Abgesehen davon ist das absolute Disziplinlosigkeit weil es den bereits überlasteten Funkverkehr mit seinen begrenzten Funkfrequenzen zusätzlich erheblich stört.

Vielleicht noch dazu, für den Seefunk muß man im fremden Lande entweder die Landessprache oder international auch den Sprechfunk in englisch abwickeln können, und das in ganz bestimmten Redewendungen. Wer daher nicht ein einfaches englisch beherrscht ist damit schon mal sehr arm dran.

Desweiteren sind in der internationalen Funkabwicklung bestimmte Redeanwendungen zu beachten, die man beim Funkverkehr anwenden muß.

Leute laßt die Finger von unangemeldeten UKW-Geräten und noch dazu ohne amtlichen Funkzeugnissen. Ein UKW-Gerät an Bord ist kein Spielzeug und schon garnicht ein Statussymbol.

Und hier im FORUM sollte der Schwarzfunkerei genauso wenig Vorschub geleistet werden wie die technische Auskunft zu PS-Steigerung an führerscheinfreien Outboardern.


Ich sagte schon, für dem bequemen Empfang von Wetterdienstmeldungen benötigt man kein verbotenes UKW-Funk-Gerät, da gibt es andere und bessere Wege um an aktuelle Meldungen ran zu kommen. Für den privaten Sprechverkehr egal welcher Art sind diese Funkgeräte nicht bestimmt. Also bitte Finger weg davon!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 04.02.2009, 17:31
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Hmmm ...
Vielleicht noch dazu, für den Seefunk muß man im fremden Lande entweder die Landessprache oder international auch den Sprechfunk in englisch abwickeln können, und das in ganz bestimmten Redewendungen. Wer daher nicht ein einfaches englisch beherrscht ist damit schon mal sehr arm dran.

Desweiteren sind in der internationalen Funkabwicklung bestimmte Redeanwendungen zu beachten, die man beim Funkverkehr anwenden muß.
Volle Zustimmung
Nur beim English ein kleiner Zusatz :

Ja international wird so etwas wie englisch gesprochen - wenn sich einem auch manchmal der Magen umdreht

Aber genau dafür gibt es die vereinfachten Redewendungen und die kann jeder lernen ! und dafür gibt es DSC und GMDSS an einer solchen Funkstation braucht man im Notfall nur noch die richtige Taste drücken und die ist Deutsch bezeichnet. (gesendet wird ein internationaler Code + Englisch)
sooo tragisch ist das nicht !!!!

Da war früher manchmal Mailand Air Traffic Control schwerer zu verstehen
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 04.02.2009, 19:46
Benutzerbild von Michel
Michel Michel ist offline
AVON Berater
Treuesterne:
 
Registriert seit: 18.08.2006
Beiträge: 1.302
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

aber sowas ist doch legal, oder? Gibts schon ab ca. 60 Euro

Hier gings doch eigentlich mehr ums empfangen als um senden.

Um Links zu sehen, bitte registrieren
__________________
LG

Michel


...nur Fliegen sind schöner
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 04.02.2009, 23:17
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Michel Beitrag anzeigen
aber sowas ist doch legal, oder? Gibts schon ab ca. 60 Euro

Hier gings doch eigentlich mehr ums empfangen als um senden.

Um Links zu sehen, bitte registrieren
und was willst Du damit machen ???? Das Ding ist eigentlich nur für Funkamateuere (vielleicht) sinnvoll, die meisten Bänder bringen Dir ja nix !
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 04.02.2009, 09:44
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Rotti Beitrag anzeigen
..bei uns sagt man zu solchen Typen wie du einer bist, lästiger Sack . Ist ein Wahnsinn mit dir Roland

MNFG ( mit nicht mehr freundlichen Grüßen)
Mathias

P.S.: Du hast es geschafft dass ich mich schon um die Anmeldungsformalitäten kümmere und mich mehr informiere als ich jemals wollte
Mathias
es ist mir doch egal od Du mit einem nicht angemeldeten Gerät arbeitest und im Zweifel - neben der Beschlagnahme - auch hunderte von Euro Strafe löhnst - wer 's hat der hat's

Aber es müssen doch nicht alle nachmachen - es sei denn Du willst die Einnahmen des Staates aufbessern.

Ein Vereinsfreund hat immer gesagt :

"Kennt man die Regeln - kann man selbst entscheiden wann man was nicht machen will.
Kennt man die Regeln nicht hat man keine Freiheit zu eigenem Handeln !"


Zitat aus DEINEM Link (so viel Kohle werfe ich ungern zum Fenster rau!)
--------------------------------
Verwaltungsstrafbestimmungen: (Auszug aus § 109 TKG 2003)
Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 4000 € zu bestrafen, wer
• eine Funkanlage ohne Bewilligung errichtet oder betreibt;
• eine Funkanlage missbräuchlich verwendet;
• eine Funkanlage für einen anderen als bewilligten Zweck, an einem nicht bewilligten Standort
oder in einem nicht bewilligten Einsatzgebiet betreibt;
• Funksendeanlagen mit nicht bewilligten Frequenzen oder Rufzeichen betreibt;
• Änderungen nicht anzeigt oder angeordnete Änderungen nicht befolgt;
• nicht erforderliche Auskünfte gibt oder nicht die verlangten Urkunden vorweist;
• Funkanlagen zur Prüfung nicht an dem dafür bestimmten Ort oder zu dem bestimmten Zeitpunkt
bereitstellt;

Geändert von rotbart (04.02.2009 um 09:54 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 04.02.2009, 10:24
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Das habe ich übrigens auch in dem Link von Mathias gefunden
2. Abschnitt
Anerkennung ausländischer Zeugnisse
Anerkennung ausländischer Zeugnisse

2. (1) Funker-Zeugnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ausgestellt sind und zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in englischer Sprache berechtigen, werden im vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Umfang anerkannt.
2) Nachstehende von der Republik Kroatien ausgestellte Funker-Zeugnisse werden anerkannt:
1. Radiotelephone Operator’s General Certificate, welches dem Allgemeinen Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Seefunkdienst entspricht,
2. Restricted Operator’s Certificate, welches dem UKW- Betriebszeugnis I entspricht und
3. General Operator’s Certificate, welches dem Allgemeinen Betriebszeugnis I entspricht.

Quelle :
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 04.02.2009, 10:52
hobbycaptain
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von rotbart Beitrag anzeigen
Das habe ich übrigens auch in dem Link von Mathias gefunden
2. Abschnitt
Anerkennung ausländischer Zeugnisse
Anerkennung ausländischer Zeugnisse

2. (1) Funker-Zeugnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ausgestellt sind und zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in englischer Sprache berechtigen, werden im vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Umfang anerkannt.
2) Nachstehende von der Republik Kroatien ausgestellte Funker-Zeugnisse werden anerkannt:
1. Radiotelephone Operator’s General Certificate, welches dem Allgemeinen Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Seefunkdienst entspricht,
2. Restricted Operator’s Certificate, welches dem UKW- Betriebszeugnis I entspricht und
3. General Operator’s Certificate, welches dem Allgemeinen Betriebszeugnis I entspricht.

Quelle :
Um Links zu sehen, bitte registrieren
nur zur Info -
die anerkannten Zeugnisse müssen aber in ein österr. Funkzeugnis umgeschrieben werden. Das ausländische allein genügt nicht.
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:15 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com