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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 24.02.2009, 02:37
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Gummizwerg Gummizwerg ist offline
Aufblasweltmeister
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Abgesehen davon, dass diese Diskussion nie enden wird und ich dafür wäre, sämtliche Binnenschein_am_Meer_gültig-Freds zu einem riesigen zu vereinen, um damit vielleicht ins Buch der Rekorde zu kommen:
Ich verstehe nicht, warum man nur im geringsten darauf pochen muss mit dem Binnenwisch am Meer zu fahren??? Vorallem dann wenn es mittlerweile sogar mehr als eine Alternative gibt!

Ich würde mich nie auf eine Diskussion (noch dazu in einem anderen Land) mit einem Gesetzeshüter über eine schwammig oder schlecht definierte Regelung (bzw. eine Regelung mit Grauzone) einlassen. Da kannst du einfach nur verlieren.
Bevor ich mir den Urlaub deswegen versau, würde ich lieber einige Tage investieren und den Schein machen.

Ist sicherlich sinnvoller, als sich in der Überzeugung zu welzen, dass es anders auch gehen würde!!!
__________________
lg Wolfgang

"Es gibt viele junge, mutige Piloten, aber wenige alte, mutige Piloten!"
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  #2  
Alt 24.02.2009, 10:20
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Jugocaptan Jugocaptan ist offline
Jugocaptan
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FB1 - Super!!!!
Aber mit einem Schiff kann damit auch keiner fahren
Ausserdem versteh ich die ganze Diskussion sowieso nicht.
__________________
Herzlichen Gruss aus Wien - Peter

ein neues Charterboot fährt besser als ein altes verkauftes
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  #3  
Alt 24.02.2009, 10:30
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von Jugocaptan Beitrag anzeigen
FB1 - Super!!!!
Aber mit einem Schiff kann damit auch keiner fahren
Ausserdem versteh ich die ganze Diskussion sowieso nicht.
geht eh nur bis 8m Länge
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  #4  
Alt 24.02.2009, 10:51
rotbart
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Frage ????

Kann es sein, dass hier 2 Postings, die heute Morgen noch sichtbar waren, plötzlich unsichtbar geworden sind ????

Eins war von Rotti, Eins war von mir, falls dem so ist hätte ich doch gern den technischen Grund gewusst, vielleicht ist ja mein PC defekt
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  #5  
Alt 24.02.2009, 10:57
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Du hast eine Pn dazu
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  #6  
Alt 24.02.2009, 11:28
rotbart
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Zitat:
Zitat von OLKA Beitrag anzeigen
Du hast eine Pn dazu
Leider ERST auf öffentliche Nachfrage !!!!!!!
- aber ich das ja gewohnt !
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  #7  
Alt 24.02.2009, 11:54
rotbart
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Wahrscheinlich gibt es gleich wieder einen Aufstand aber trotzdem :

Das letzte (zensierte) war eine Büttenrede . Hier kommt ein Originaltext vom 24.07.2006

Zitat:
Sehr geehrter Herr Minister

Ich Mitglied einer offenen deutschsprachigen Forumsgemeinde im Internet, deren Interesse im Schlauchbootfahren und alles was damit zusammenhängt liegt.
Der Großteil der österreichischen User befahren auch in der Urlaubszeit die kroatische Küste. Ebenso besitzen viele User ein österreichisches Binnenpatent, welches sie in einer heimischen Fahrschule gemacht haben.
Leider ist die österreichische Regelung bezüglich der Patente und damit zusammenhängend die Anerkennung in Kroatien sehr dürftig und für die meisten Urlauber bzw für die meisten österreichischen Fahrschulen eher kontraproduktiv.
............................
Weiter
Zitat:
Wir ersuchen sie deshalb, mit den zuständigen kroatischen Behörden in Kontakt zu treten und eine Vereinbarung zu treffen, wonach das Österreichische Binnenpatent auch in den küstennahen Bereichen (Fahrbereich 1) anerkannt wird (wie es derzeit zwar gehandhabt wird, aber eben nicht offiziell geschrieben ist!).

Hierfür scheint es eventuell auch günstig, den österreichischen Fahrschulen die Möglichekeit zu bieten, den Küstenschein FB1 zu lehren.
Genau dies passiert nun, aber es ist wieder falsch - was bitte soll es geben ?????????????
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  #8  
Alt 24.02.2009, 12:09
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von Gummizwerg Beitrag anzeigen
Ich verstehe nicht, warum man nur im geringsten darauf pochen muss mit dem Binnenwisch am Meer zu fahren???
Manche meinen halt, dass das eine Art "Gewohnheitsrecht" ist, nur weil's früher mal in HR geduldet wurde! Der Grund für die seinerzeitige Duldung war auch der, dass in HR immer nur amtliche Scheine anerkannt wurden und der österr. Binnenschein ein amtlicher war bzw. immer noch ist.

ABER - damals gab es noch keinen amtlichen österr. Bootsführerschein für's Meer, denn die MSVÖ/ÖSV Scheine waren bis vor wenigen Jahren (ich glaub 4) "nur amtlich anerkannt" und kein offizielles Dokument der Republik Österreich! Wie gesagt - erst seit relativ kurzer Zeit sind die MSVÖ/ÖSV Scheine wirklich amtliche Scheine und werden mit offiziellen Bundesadler ausgestellt!

Ein weiterer Grund ist wohl der, dass diese s.g. "Kroatienverordnung" gerne als offizielle Herausgabe vom Ministerium in Zagreb gesehen wird - liest man sich diese aber etwas genauer durch, kommt man bald zur Erkenntnis, dass es sich dabei offenbar einfach um eine mangelhafte Übersetzung eines amtlichen Papiers durch ein Bootsmagazin handelt! Wer meint, dass er sich da seine Vorteile rauspicken muß, wird dann halt mit ziemlicher Sicherheit irgendwann vor Ort eines besseren belehrt!

L.G.

Edwin
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  #9  
Alt 24.02.2009, 12:37
goeberl
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dem ist fast nix mehr hinzuzufügen. nur zur kroatienverordnung nochwas: seit einigen jahren bekommt man ja bei der anmeldung beim hafenkapitän eine "informationskarte" mit allerlei interessantem und auch uninteressantem. da ist auch die kroatienverordnung drauf, oder zumindest ein text, der der besagten verordnung gleicht. von daher würd ich sagen, die kroatienverordnung ist zwar kein gesetzestext, aber doch quasi ein merkblatt einer offiziellen stelle. wobei man auch immer aufs erscheinungsdatum achten sollte, teilweise werden da alte infokarten ausgegeben.

Zitat:
Zitat von Edwin Beitrag anzeigen
Ein weiterer Grund ist wohl der, dass diese s.g. "Kroatienverordnung" gerne als offizielle Herausgabe vom Ministerium in Zagreb gesehen wird - liest man sich diese aber etwas genauer durch, kommt man bald zur Erkenntnis, dass es sich dabei offenbar einfach um eine mangelhafte Übersetzung eines amtlichen Papiers durch ein Bootsmagazin handelt! Wer meint, dass er sich da seine Vorteile rauspicken muß, wird dann halt mit ziemlicher Sicherheit irgendwann vor Ort eines besseren belehrt!
lg martin
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  #10  
Alt 24.02.2009, 12:57
rotbart
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@ Martin

wenn einer alte Infokarten verwendet ist er selbst schuld, genau wie einer der alte Seekarten verwendet !

ich bin diese Diskussion inzwischen leid ! Es steht eindeutig fest was Sache ist und die Ö sollen froh sein, nun einen FB1 zu bekommen / haben !!!!!

Jeder würde aufschreien, wenn sie jemand der den Flugschein für Segelflugzeuge hat an das Steuer einer B 747 setzt !!!!!

Auch diese ganze 3-Seemeilen Diskussion hängt mir zum Hals heraus, wer will denn kontrollieren wo einer damit hinfährt, dann müsste ja jedes Schlauchi mit einem GPS Locator versehen sein !!

Nee, das ganze zählt im Falle eines UNFALLES ob dann der Skipper den angemessenen Schein hat, für die Gegend in der der Unfall passiert ist.

Es gibt genügend (auch berühmte) Segler die ohne jeden Schein, ja sogar ohne jede Vorahnung von z.B. England in die Karibik und weiter gesegelt sind. - Wenn die heil ankommen fragt sie erst einmal keiner.

Die Scheine sind eine Minimum-Sicherheitsüberprüfung, hervorgerufen durch die weite Verbreitung des Wassersportes.
Vergleich es mal mit dem Auto, den ADAC gab es als Hilfsorganisation schon vor dem Führerschein, der kam als zuviele fahren wollten !!
und hier versucht man einfach ein ganz geringes Grundwissen den Leuten beizubringen um die Gefahren des Sportes zu verringern.

Aber das ist wie mit Skifahrern und Lawinen manche wissen es immer besser (nein, natürlich keiner aus dem Forum) und wird dann eines Tages durch eine Lawine gestoppt (hoffentlich keiner von uns).
Zynisch gefragt : Darwin'sche Auslese ????????????
Sollten wir bei unserem Sport zumindest vermeiden.
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  #11  
Alt 24.02.2009, 13:19
goeberl
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Zitat:
Zitat von rotbart Beitrag anzeigen
@ Martin

wenn einer alte Infokarten verwendet ist er selbst schuld, genau wie einer der alte Seekarten verwendet !
roland, ich find die diskussion auch schon zum... naja, lassen wir das. bezüglich der infokarten seh ich das aber etwas anders. wenn ich zb. heuer im august mein boot anmeld und der hafenkapitän gibt mir eine infokarte, dann gehe ich davon aus, dass die das enthält, was jetzt gerade aktuell ist. das erscheinungsdatum ist nicht wirklich leicht zu finden, hab das ding selber lang studieren müssen, um diese info zu finden.
deshalb: immer genau schauen, was einem gesagt wird, selbst, wenns vom hafenkapitän ist und in gedruckter form vorliegt.

lg martin
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  #12  
Alt 24.02.2009, 13:49
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herbert herbert ist offline
schwerer Leichtmatrose
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Schein

Scheinbeiträge wird es immer geben egal ob D / A / HR
Nur Berny Beiträge wird es nicht mehr geben
Das mit Berny war schon spaßig, da mußte ich schon ein wenig nachlegen
siehe HR Patent - FB1 nur wer die Wahl hat hat die Qual

Jeder neue im Forum wird zwar die Suchfunktion finden aber nix wirklich finden

So nun bleibt nur eines viel Spaß mit dem FB1

ps.
braucht wer eine Anhängerkupplung abnehmbar für einen Alfa 164 2l
ist aber montiert
den fahrbereiten angemeldeten Alfa gibt es kostenlos dazu mit Aluräder und Winterreifen auf Blechfelgen(Winterreifen gekauft November 2008 ca. 2000km gefahren) dazu.
Abzugeben ab ~April.
__________________
Gruß
Herbert
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  #13  
Alt 24.02.2009, 17:08
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witzig ist das schon

es gibt schon länger einen amtlichem FS fürs Meer den FB2, Österreich hatte es eben bisher nicht kleiner

weil er einigen zu teuer ist glauben sie daher daraus ein Recht auf Fahren mit dem Binnen (!!)schein ableiten zu können.

Dazu sollte man vor! dem Schreiben überlegen wofür Binnen steht.

Ein Beispiel aus dem KFZ Bereich - nur weil mir der Ö-LKW Schein zu teuer ist darf ich noch lange nicht mit dem B-Schein in Kroatien LKW fahren.

wegen der versicherung habe ich auch schon im Mai 2008 nachgefragt.
Hier die Antwort von Yachtpool
Zitat
Sehr geehrter Herr......

Gemäß den Bedingungen heißt es:

Ist für das Führen eines Wassersport – Fahrzeuges eine behördliche Erlaubnis erforderlich, bleibt der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der verantwortliche Führer beim Eintritt des Versicherungsfalles nicht die behördlich vorgeschriebene Erlaubnis besitzt.


Die Kroaten schreiben seit zwei Jahre einen Führerschein vor. Es heiß, entweder Sie haben einen gültigen Führerschein Ihres Heimatlandes oder einen Führerschein des Gastlandes, somit muss jeder einen Führerschein haben. Der Führerschein wird nicht mehr überprüft beim Anmelden, sehr wohl aber bei einen Unfall!

Wir hoffen Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

YACHT-POOL Versicherungs-Service

Zitat Ende

Vielleicht mal bei den nächsten Messen bei den Versicherungsständen erkundigen was sie anerkennen.

Wobei der gültige Führerschein FB2(jetzt neu FB1) ist !!

trifft für mich nicht zu da ich einen HR-Schein habe

gruß geri

und viel Spaß beim lernen.
__________________
wer nie ein Boot besaß der waas an Schaas

Ausspruch eines leidgeprüften Bootsbesitzer
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