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  #1  
Alt 26.03.2009, 17:05
rotbart
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Servus Michael, dies ist ein altes Thema


Ich finde das desaströs für unsere deutsche Eigenbrödelei mit Vorschriften, insbesondere wenn hier tadelose italienische zertifizierte Lampen den deutschen zertfizierten Lampen in nichts nachstehen.
Hi Dieter

dies erklärst Du nun schon seit 1998 (oder früher ?) und nochmals was die RINA zertifiziert oder nicht ist deren Sache, und wie schon gesehen RINA zertifizierte Fähren gehen scheinbar früher unter

Aber darum geht es nicht, sonst könnte ich oder der Händler jezt Lampen stempelt und die wären dann "tadellos" zertifiziert

Klaus hat ja RECHT

(A) Die Lampen müssen keine Baumusterprüfung (Zertifizierung) mehr haben, ABER
(B) sie müssen den Bestimmungen des BSH entsprechen, und dies musst DU (als Betreiber) notfalls nachweisen !!

-------------------------------

Ich kann aber gut vorstellen, dass nun die Lampen deutlich billiger werden, denn nicht der BSH ist der Preistreiber sondern Hersteller und Handel, denn man war ja auf den Stempel angewiesen !!

Daher wird sich das Preisniveau ändern (sinken) und dann sollte eben doch BSH geprüfte Lampen kaufen, allein schon wegen den Nachweisproblem.

@ba0150
Bisher waren Deine Lampen (innerhalb dt. Hoheitsgewässer) unzulässig,
JETZT
sind Sie zulässig wenn Du nachweisen kannst, dass sie den Bestimmungen des BSH entsprechen
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  #2  
Alt 26.03.2009, 18:05
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Freunde,

bitte hier nachlesen

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und hier

Zitat:
Zitat von J. Straßburger;
... In der „Verordnung über die Farbe und Lichtstärke
der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der
Binnenschifffahrt“ (BGBl I, 2000, S. 1680) heißt es in § 3 (3):
„Signalleuchten von Fahrzeugen, die nach den in einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum geltenden Regelungen rechtmäßig
hergestellt, zugelassen und in Verkehr gebracht werden, gelten auch im
Geltungsbereich dieser Verordnung als zugelassen...“

und weiter für Binnen ...

Zur Zulassung ausländischer Lampen und Leuchten in der Binnenschifffahrt möchte ich einen ergänzenden Hinweis geben: In der vom Bundesverkehrsministerium herausgegebenen Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser – Leitfaden für Wassersportler“, (Ausgabe 2005) heißt es auf Seite 25:
„Aus Sicherheitsgründen dürfen nur für die Binnenschifffahrt zugelassene Positionslaternen verwendet werden. Diese sind durch das Symbol eines Ankers, einen der nachstehenden Buchstaben (D, NL, B, F, CH, L) sowie eine mehrstellige Zahl gekennzeichnet.“
Die Buchstaben stehen für die Rheinanliegerstaaten. Damit ist klar, dass (bisher) nur in den Rheinanliegerstaaten zugelassene Leuchten und Lampen auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen akzeptiert werden.
Die Broschüre könnt ihr unter folgendem link downloaden:
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Grüße
Redaktion BOOTE
Jürgen Straßburgeer

Korrektur: ist jetzt Ausgabe 2008 Seiten 30 und 31 und nicht Seite 25, siehe hier Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ich sehe die Dinge sehr gelassen und schätze diese auch so ein wie Ingo. Empfehle hier jedem sich unbedingt Kopien der ausländische Zertifizierung der Navi-Lampen an seinem Boot zu besorgen.

Wer allerdings regelmäßig auf dem Rhein und der Mosel unterwegs sein sollte, der wäre möglicherweise gut beraten die Sache nochmal zu überdenken. Eigentlich wäre der Austausch der besagten nicht anerkannte ausländischen zertifizierten Navi-Lampen gegen national deutsche zertifizierte Navi-Lampen ein Klacks, es kostet halt zusätzlich einige Euros.
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  #3  
Alt 26.03.2009, 18:09
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Ingo Ingo ist offline
Extremist
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Zitat:
Zitat von rotbart Beitrag anzeigen
Hi Dieter

dies erklärst Du nun schon seit 1998 (oder früher ?) und nochmals was die RINA zertifiziert oder nicht ist deren Sache, und wie schon gesehen RINA zertifizierte Fähren gehen scheinbar früher unter

Aber darum geht es nicht, sonst könnte ich oder der Händler jezt Lampen stempelt und die wären dann "tadellos" zertifiziert

Klaus hat ja RECHT

(A) Die Lampen müssen keine Baumusterprüfung (Zertifizierung) mehr haben, ABER (B) sie müssen den Bestimmungen des BSH entsprechen, und dies musst DU (als Betreiber) notfalls nachweisen !!

-------------------------------

Ich kann aber gut vorstellen, dass nun die Lampen deutlich billiger werden, denn nicht der BSH ist der Preistreiber sondern Hersteller und Handel, denn man war ja auf den Stempel angewiesen !!

Daher wird sich das Preisniveau ändern (sinken) und dann sollte eben doch BSH geprüfte Lampen kaufen, allein schon wegen den Nachweisproblem.

@ba0150
Bisher waren Deine Lampen (innerhalb dt. Hoheitsgewässer) unzulässig,
JETZT
sind Sie zulässig wenn Du nachweisen kannst, dass sie den Bestimmungen des BSH entsprechen
Roland,

da denke ich mal, daß Du hier falsch liegst:

Lampen müßen auch in Zukunft zertifiziert sein.
Nur muß das (auch in D) nicht mehr vom BSH sein.

Jetzt kann ich getrost meine R.I.N.A. Lampen hier in D spazierenfahren und muß auch im Fall des Falles nix fürchten, wenn ich meine (europäischen) Bescheinigungen vorzeige.

BSH kann mich mal....... , denn meine Lampen erfüllen exakt die neuen gesetzlichen Forderungen.

Und schließlich: Europarecht geht heute schon in sehr vielen Dingen vor nationalem Recht.
__________________
Gruß vom Garda- oder Baldeneysee,

Ingo



45°33'58,42" N
10°33'01,47" O



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  #4  
Alt 27.03.2009, 09:08
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Gumminudel Gumminudel ist offline
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Ganz ehrlich leute, das mit den jeweils eigenen Zulassungssüppchen kochen ist mit Verlaub der größte Blödsinn im vereinigten Europa wo selbst bis vor Kurzem noch die Gurke genormt war. Ist übrigens das Beste Beispiel das unsere überbezahlten Politiker keinen Blick fürs wesentliche haben.
Lassen wir das.

ABER: Die Kollegen von BSH, RINA und Co sollten sich mal ein Beispiel an der Automobilbranche / ECE nehmen, denn dort ist unter Anderem die Geschichte mit den Beleuchtungseinrichtungen harmonisiert.

Hier hilft es nur sich zusammenzuschliessen und eine Europaweite harmonisierung wie es auch in der ECE vorgelebt wird zu fordern!
__________________
Grüße aus Tübingen
Mirco
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  #5  
Alt 27.03.2009, 15:04
rotbart
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Zitat:
Zitat von Gumminudel Beitrag anzeigen
ABER: Die Kollegen von BSH, RINA und Co sollten sich mal ein Beispiel an der Automobilbranche / ECE nehmen, denn dort ist unter Anderem die Geschichte mit den Beleuchtungseinrichtungen harmonisiert.


(Für Berufsschiffe gibt es das schon !!! )
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  #6  
Alt 14.11.2011, 20:36
cutman cutman ist offline
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Hallo Jungs,

ich bräuchte mal Eure Hilfe. Ich will mit meinem 260er Schlauchi im E-Motor-Betrieb auf ein Gewässer, an dem die Binnenschifffahrtsordnung Gültigkeit hat.
Nun habe ich irgendwo gelesen, dass ich bei einer Fahrt non unter 7 Knoten lediglich eine weiße Rundumleuchte anbringen muss.

Könnt Ihr das bestätigen?

Danke.
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  #7  
Alt 14.11.2011, 21:16
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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Guck mal hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren


Seite 30

Wie genau das jetzt auf einen E-Motor zu beziehen ist, weiß ich leider auch nicht, aber da wird sich sicherlich bald jemand von der DE-Fraktion dazu melden.

Wundern würde mich übrigens die Angabe in kn, da diese in der Binnenschiffahrt unüblich ist, ich denke also, dass die Bestimmung, die du meinst, von zB Kroatien ist....
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  #8  
Alt 15.11.2011, 14:11
cutman cutman ist offline
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Hi Berny,

danke schon mal für den Link.
Es ist wirklich ein heiden Durcheinander mit diesen ganzen Bestimmungen.

Ich kann nur nicht glauben, dass ich auf meinem kleinen Schlauchboot vier Lampen anbringen muss.

Die Angabe mit den kn habe ich hier aufgeschnappt:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Bei Schiffslänge unter 7 Metern.

Aber gilt das auch für Binnenschifffahrtsstraßen?
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