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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 14.06.2009, 12:21
goeberl
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Zitat:
Zitat von rotbart Beitrag anzeigen
Und Sissi kam aus Bayern

jaja, und hätte österreich nicht die donau schön ausgebaut, wär die gute genauso abgesoffen wie 926 der bischof von freising.

lg martin
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  #2  
Alt 14.06.2009, 23:05
rotbart
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Zitat:
Zitat von goeberl Beitrag anzeigen
jaja, und hätte österreich nicht die donau schön ausgebaut, wär die gute genauso abgesoffen wie 926 der bischof von freising.

lg martin


Also ich habe ja Tom (@thball) versprochen keine geschichtlichen Abhandlungen mehr zu schreiben, aber wenn Du den 12. Bischof DRACOLFUS meinst, dann wäre einiges dazu zu sagen, denn so simple ist die Geschichte nicht
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  #3  
Alt 15.06.2009, 14:53
goeberl
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genau den meinte ich. seine lebensgeschichte kenn ich nicht wirklich, aber er ist auf alle fälle im struden ums leben gekommen. naja, sissi hat ja schon die entschäfte version dieses flußabschnitts bereist.

lg martin
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  #4  
Alt 15.06.2009, 15:24
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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Um mal auf die eigentliche Frage zurückzukehren:

Die letztlich genannten Antworten beziehen sich auf ein Bundesgesetz von Deutschland.

Aber wie schaut das in HR aus, wo steht das, kann jemand ein Zitat vermitteln oder eine Quelle nennen???

Heißt ja nicht, dass das, was in DE gilt auch in HR gilt!
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  #5  
Alt 15.06.2009, 15:55
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at Beitrag anzeigen
Um mal auf die eigentliche Frage zurückzukehren:

Die letztlich genannten Antworten beziehen sich auf ein Bundesgesetz von Deutschland.

Aber wie schaut das in HR aus, wo steht das, kann jemand ein Zitat vermitteln oder eine Quelle nennen???

Heißt ja nicht, dass das, was in DE gilt auch in HR gilt!
Recht einfach, es gibt einen Vertrag das Seerechtsübereinkommen dem Österreich beigetreten ist und das HR anerkannt hat, ebenso so ist Österreich als "Staat ohne Meeresküste" dem Flaggenrechtsabkommen beigetreten und Hr hat wiederum hinterlegt das es sich daran halten werde (bis zur formellen Unterzeichnung) Nachzulesen im Seerecht oder aus bei RIS (gv.at) in dem das Flaggenrecht aufgelistet ist, an dem Du Dich als Österreicher zu halten hast !!!
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  #6  
Alt 15.06.2009, 16:10
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Frühschwimmer
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Ich finde leider nicht den passenden Artikel beim Um Links zu sehen, bitte registrieren, aber da diese Regelung der Heimatflaggenführung doch sehr einheitlich international umgesetzt wird, gehe ich davon aus, dass die Staaten im Rahmen der IMO (Um Links zu sehen, bitte registrieren) darüber ein Abkommen geschaffen haben.
__________________
Viele Grüße, Peter
____________________________
P.S.: Wer lesen kann ist klar im Vorteil :zwinkern

Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #7  
Alt 15.06.2009, 17:13
rotbart
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Und nochmals Berny für Dich als Österreicher gilt in erster Linie das Österreichische Flaggenrecht nachzulesen wie gesagt bei RIS und zusätzlich die übereinkunft über das Flaggenrecht der Staaten ohne Meeresküste.
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