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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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jaja, und hätte österreich nicht die donau schön ausgebaut, wär die gute genauso abgesoffen wie 926 der bischof von freising. lg martin |
#2
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Zitat:
Also ich habe ja Tom (@thball) versprochen keine geschichtlichen Abhandlungen mehr zu schreiben, aber wenn Du den 12. Bischof DRACOLFUS meinst, dann wäre einiges dazu zu sagen, denn so simple ist die Geschichte nicht |
#3
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genau den meinte ich. seine lebensgeschichte kenn ich nicht wirklich, aber er ist auf alle fälle im struden ums leben gekommen. naja, sissi hat ja schon die entschäfte version dieses flußabschnitts bereist.
lg martin |
#4
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Um mal auf die eigentliche Frage zurückzukehren:
Die letztlich genannten Antworten beziehen sich auf ein Bundesgesetz von Deutschland. Aber wie schaut das in HR aus, wo steht das, kann jemand ein Zitat vermitteln oder eine Quelle nennen??? Heißt ja nicht, dass das, was in DE gilt auch in HR gilt! |
#5
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Zitat:
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#6
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Ich finde leider nicht den passenden Artikel beim Um Links zu sehen, bitte registrieren, aber da diese Regelung der Heimatflaggenführung doch sehr einheitlich international umgesetzt wird, gehe ich davon aus, dass die Staaten im Rahmen der IMO (Um Links zu sehen, bitte registrieren) darüber ein Abkommen geschaffen haben.
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Viele Grüße, Peter ____________________________ P.S.: Wer lesen kann ist klar im Vorteil :zwinkern Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#7
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Und nochmals Berny für Dich als Österreicher gilt in erster Linie das Österreichische Flaggenrecht nachzulesen wie gesagt bei RIS und zusätzlich die übereinkunft über das Flaggenrecht der Staaten ohne Meeresküste.
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