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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Naja, vielleicht sehen wir das alles etwas lockerer, aber man sollte bedenken, das Kroatien noch vor kurzer Zeit Krieg hatte und hier vermutlich Flaggen doch noch eine etwas andere Bedeutungen haben.
Was mich zB vor einigen Jahren mächtig aufgeregt hatte: Da waren doch am Camping Dalmatien ein paar Camper aus ..., die einen beleuchteten ca 10 m hohen Fahnenmasten aufgestellt hatten und daran eine relativ große Nationalflagge ihres Heimatlandes montiert hatten. Klar, für die war das sicherlich nur Spass, aber ich weiß jetzt nicht, wie das so manche Kroaten aufgefasst hatten, wenn da plötzlich wieder irgendwelche Fremden ihre Fahnen in heimatliche Gefilde hissen..... Ich denke schon, dass es eine gewisse Höflichkeit gebietet, Flaggen zu setzen, wenns möglich ist. Wenn man die eigene Nationalflagge und die Flagge des Gastlandes nebeneinander/übereinander hisst, deutet dies ja auf die Verbundenheit und Freundschaft hin, und genau um dieses Zeichen geht es einfach. Und ich denke, dass die Ordnungshüter in HR das eben genauso sehen! Es ist ja auch anderswo üblich, bei zwischenstaatlichen Dingen, die Fahnen der beteiligten Länder zu hissen, egal ob Fußball-WM, Eurogipfel, Internationale Firma, oder was auch immer..... |
#2
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..... und korrekt wenn's möglich ist
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#3
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hihiiiiiii, nun das ganze nochmal zum Mitschreiben.
Was ist korrekt???? ich machs wie bisher, eine oben, eine unten und eine ganz ganz oben. Sorry, aber dieser Thread ist genau so lächerlich wie jedes Jahr. lg Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#4
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Zitat:
einfach zuhören oder in diesem Fall besser lesen, so wie Dieter es macht ist es nahezu völlig korrekt !!! Roland Im übrigen gebe ich Dir Recht der jährliche Thread ist überflüssig, ich habe ja schon fast den Verdacht ich habe einen treuen Bewunderer des nur wieder anfängt um zu sehen wie ich reagiere |
#5
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So viel ich von meiner SBF-See-Ausbildung mitbekommen habe, dient die Heimat-Nationalflagge im Ausland nicht nur der eindeutigen Kennzeichnung, welcher Nationalität das jeweilige Schiff angehört, sondern sie macht das Schiff gleichzeitig auch zum Hoheitsgebiet des Herkunftslandes auf fremden Gewässern.
Daher ist die Flaggenregelung nicht nur in einer international einheitlichen Traditionswahrung begründet. Bloß weiss ich nicht genau, ob die Hoheitsrechte nur für Schiffe gelten, die ein Flaggenzertifikat haben oder ob das generell so gilt. Vielleicht können hierzu unsere Seerechler noch Ergänzendes beitragen. Rainer
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