Zitat:
Zitat von celly
Entgegen anderslautenden Behauptungen ist dies Länderrecht,nicht Bundesrecht in den EU-Ländern.
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Wer sagt das denn ?
Soviel ich weiß, ist in Österreich die Gesetzgebung diesbezüglich Bundessache und teilweise die Durchführung Landesssache.
Zitat:
Zitat von celly
Somit gilt auf dem Wasser die gleiche Promillegrenze wie auf der Straße für motorgetriebene Fahrzeuge
wie Krad und Auto!
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Auch das ist eine falsche Interpretation.
Nur weil die Grenzen bei der Schiffahrt an die Straßenverkerhsordnung angelehnt wurde, heißt das nicht zwangsläufig, dass die Straßenverkehsordnung oder das Kraftfahrgesetz automatisch für die Schiffahrt gilt.
Zitat:
Zitat von celly
Dies gilt für alle Wasserfahrzeuge auch ohne Motor.
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Auch dass stimmt in diesem Vergleich so nicht, zumal es eben keine direkte Verbindung mit der STVO bzw dem KFG gibt.
Prinzipiell: diese Angaben betreffen jetzt Österreich, ich denke, dass es in Deutschland ählich ist.
Und es betrifft auch die Aussage, dass dies in allen EU Ländern so sei wie in Deutschland, weil auch das ist so nicht richtig.
Man sollte endlich mal Schluß machen mit der angenommenen Voraussetzung, dass das Heimatrecht auch im Ausland gilt, es ist immer wieder interessant zu beobachten, welche fatalen Fehleinschätzungen es dadurch gibt.