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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 07.09.2010, 09:51
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Berny Berny ist offline
Berny
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@Stefan: Verbinden kann man das mit einem doppelten Schotstek, das sollte halten.

@Schüttkasten: Mal eine ganz andere Frage:
Hast du ein Patent gemacht und wenn ja, welches?
Mich wundern diese Fragen doch ein wenig, gehört das doch zum Grundwissen jedes Bootsfahrers, egal ob er ein Österreichisches Seen und Binnen-, Donau-, HR- oder FB-Patent gemacht hat.
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  #2  
Alt 07.09.2010, 10:27
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
@Stefan: Verbinden kann man das mit einem doppelten Schotstek, das sollte halten.

@Schüttkasten: Mal eine ganz andere Frage:
Hast du ein Patent gemacht und wenn ja, welches?
Mich wundern diese Fragen doch ein wenig, gehört das doch zum Grundwissen jedes Bootsfahrers, egal ob er ein Österreichisches Seen und Binnen-, Donau-, HR- oder FB-Patent gemacht hat.
net wirklich, Berny, wie man sich an eine Mooring hängt, hab ich nirgends gelernt, das hat mir Jörg/Brando gezeigt.
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  #3  
Alt 07.09.2010, 10:28
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
@Stefan: Verbinden kann man das mit einem doppelten Schotstek, das sollte halten.

@Schüttkasten: Mal eine ganz andere Frage:
Hast du ein Patent gemacht und wenn ja, welches?
Mich wundern diese Fragen doch ein wenig, gehört das doch zum Grundwissen jedes Bootsfahrers, egal ob er ein Österreichisches Seen und Binnen-, Donau-, HR- oder FB-Patent gemacht hat.
net wirklich, Berny, wie man sich an eine Mooring hängt, hab ich nirgends gelernt, das hat mir Jörg/Brando gezeigt.
Bie uns auf der Donau gibts keine Moorngs .
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  #4  
Alt 07.09.2010, 10:41
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Berny Berny ist offline
Berny
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Naja, der doppelte Schotstek ist ansich für das Verbinden von dicken und dünnen Tauen gedacht, darum sollte es auch bei Moorings gehen.

Ich mache es ansich immer so, und es funktioniert auch.
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  #5  
Alt 07.09.2010, 11:02
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Pfeil

Also eigentlich sollte nach der Leine eine Mooringkette kommen. An dieser kann man dann seinen eigenen Festmacher einschäkeln. Die Leinen sind nur dazu dran um die Kette zu finden.

Leider sind viele Liegeplätze für Boote von 10m + ausgelegt und die Kette beginnt entsprechend weit draußen.
Aber wenn das Boot sicher liegen soll, sollte man schon an die Kette gehen.



Ciao Bernd
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Freier TRANSIT-Verkehr

Das Leben ist zu kurz, um 3 Takte auf einen Funken zu warten.....
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  #6  
Alt 10.12.2016, 11:03
hakopa hakopa ist offline
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Zitat:
Zitat von Ole Beitrag anzeigen
Also eigentlich sollte nach der Leine eine Mooringkette kommen. An dieser kann man dann seinen eigenen Festmacher einschäkeln. Die Leinen sind nur dazu dran um die Kette zu finden.

Leider sind viele Liegeplätze für Boote von 10m + ausgelegt und die Kette beginnt entsprechend weit draußen.
Aber wenn das Boot sicher liegen soll, sollte man schon an die Kette gehen.
Ciao Bernd
Meinst du mit Mooringkette diejenige die quer durch das Hafenbecken liegt ? Wie willst du daran kommen ?
Eine andere Kette z.B. um die massive Querliegende mit der Mooringleine zu verbinden habe ich in 35 Jahren Griechenland und Kroatien noch nicht erlebt.
Verstehe ich nicht, was du damit meinst.
Konrad

Edit: Du meinst nicht die massive Querliegende, sondern eine Verlängerung der Mooringleine. Wie geschrieben habe ich noch nicht erlebt.
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  #7  
Alt 10.12.2016, 14:08
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Zitat:
Zitat von hakopa Beitrag anzeigen
Meinst du mit Mooringkette diejenige die quer durch das Hafenbecken liegt ? Wie willst du daran kommen ?
Eine andere Kette z.B. um die massive Querliegende mit der Mooringleine zu verbinden habe ich in 35 Jahren Griechenland und Kroatien noch nicht erlebt.
Verstehe ich nicht, was du damit meinst.
Konrad

Edit: Du meinst nicht die massive Querliegende, sondern eine Verlängerung der Mooringleine. Wie geschrieben habe ich noch nicht erlebt.
Mooring mit Kette kenne ich auch nicht, im Regelfall sollte ein festes Tau daran zu finden sein. Wenn das Tau wirklich zu kurz für ein kleineres Boot sein sollte, dann dürfte der Liegeplatz auch nicht ideal sein. Vielleicht dann lieber nach Plätzen für kleinere Boot suchen. Ansonsten mit der eigenen Festmacherleine und einem Stoppersteg um die Mooringleine festmachen? Dürfte aber eher eine Notlösung sein.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #8  
Alt 10.12.2016, 16:24
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ein Bild sagt mehr als tausend Worte....

Click the image to open in full size.

Da ich ja in Jezera einen festen Platz im Hafen habe...mache ich zwei eigen Belegleinen an die Mooring (beide mit großem Karabiner) und hänge das andere Ende mit Palstek jeweils an die Klampen.
Am Karabiner hängt ebenfalls eine Pilotleine mit kleiner Boje (5-10cm) die wir einfach aufnehmen.
__________________
VG, Alex
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  #9  
Alt 07.09.2010, 11:02
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Zitat:
Mich wundern diese Fragen doch ein wenig, gehört das doch zum Grundwissen jedes Bootsfahrers, egal ob er ein Österreichisches Seen und Binnen-, Donau-, HR- oder FB-Patent gemacht hat.
__________________
Ne, Berny, festmachen am Liegeplatz mit Mooring gehörte bei uns nicht zum Programm, ganz einfach weil es das im Yachthafen, wo ich den SBF Binnen und See gemacht habe, nicht gab.

Und auch in anderen Häfen habe ich noch nie einen Platz mit Mooring gehabt, die werden wohl eher an richtig große Boote vergeben.
__________________
Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #10  
Alt 07.09.2010, 12:02
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Berny
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Naja, aber wenn man ein Küstenpatent macht, egal welches, gehört es doch zum Grundwissen, dass man zB bei ausgelegten Moorings nicht ankern soll, was überhaupt eine Mooring ist, und wie man sich in Häfen verhalten soll.

Deshalb eben meine Frage nach dem Patent.

Mich hat übrigens gestern ein Spezi angerufen, der in einer Fahrschule den Flüsse und Seen gemacht hat, und dessen Vortragender doch glatt behauptet hat, mit dem IC bekommt man ohne Probleme die Vignette und darf in HR fahren.
(ja, ev bekommt man sie wie früher auch vorgesehen, und ev hat man keine Probleme bei einer Kontrolle, weil die Polizisten nicht wirlich up to date sind)

Aber nach den letzten rechtlichen Änderungen in HR (2006 bzw 2010) und in AT (2010) wundert es mich doch sehr stark dass solcher Mumpitz noch immer behauptet wird, die Fahrschule steht sicher nicht gerade, wenn es zB einen Unfall gibt...

PS.: die Fahrschule nenne ich nicht, war ja nicht dabei und weiß ja auch nicht, ob mein Spezi da einfach verhört hat oder das falsch aufgefasst hat...
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  #11  
Alt 07.09.2010, 12:49
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Naja, aber wenn man ein Küstenpatent macht, egal welches, gehört es doch zum Grundwissen, dass man zB bei ausgelegten Moorings nicht ankern soll, was überhaupt eine Mooring ist, und wie man sich in Häfen verhalten soll.

Deshalb eben meine Frage nach dem Patent.

Mich hat übrigens gestern ein Spezi angerufen, der in einer Fahrschule den Flüsse und Seen gemacht hat, und dessen Vortragender doch glatt behauptet hat, mit dem IC bekommt man ohne Probleme die Vignette und darf in HR fahren.
(ja, ev bekommt man sie wie früher auch vorgesehen, und ev hat man keine Probleme bei einer Kontrolle, weil die Polizisten nicht wirlich up to date sind)

Aber nach den letzten rechtlichen Änderungen in HR (2006 bzw 2010) und in AT (2010) wundert es mich doch sehr stark dass solcher Mumpitz noch immer behauptet wird, die Fahrschule steht sicher nicht gerade, wenn es zB einen Unfall gibt...

PS.: die Fahrschule nenne ich nicht, war ja nicht dabei und weiß ja auch nicht, ob mein Spezi da einfach verhört hat oder das falsch aufgefasst hat...
Berny,

ist das nicht auch genau das, was Du uns jahrelang weismachen wolltest und praktiziert hast Click the image to open in full size. .

und jetzt, als richtiger Küstenschiffer mit FBI, hast die Kehrtwendung richtigerweise vollzogen
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  #12  
Alt 07.09.2010, 13:19
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Zurück zum Thema:

Diesen link finde ich ganz anschaulich zum Thema "Festmachen mit Mooring":

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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #13  
Alt 07.09.2010, 13:25
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Ich bin etwas verwirrt bei den Beschreibungen wir ihr an einer Mooring festmacht (Leinen, Flasche Fender, dünne Schnur, Schotstek..)

Bei mir geht das anders:

Mit dem Bug anlegen und einen Festmacher von der Bugklampe zum Steg oder zur Mole (Gerade so lang lassen, dass du ein und austeigen kannst.
Die Mooring erspart dann den Heckanker: Mooring am Steg (oder Mole) aufnehmen und das Boot damit nach hinten ziehen, gut stramm ziehen und an der Heckklampe belegen. Fertig

Wenn du Pech hast, ist die Mooring so dick, dass du sie nicht um die "kleinen" Klampen bekommst
Dann hilft ein Festmacher der an der Mooring mit einem Stopperstek befestigt wird und dann an der Heckklampe belegt wird. Das hält übrigens auch das Boot sauberer, weil die Moorings immer im Wasser liegen und entsprechend "sauber" sind.

Der Schotstek ist imo viel zu umständlich. Da müsste ich an der Mooring ja erst mal ein Auge herstellen.
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  #14  
Alt 07.09.2010, 19:13
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Zitat:
Zitat von ferdi Beitrag anzeigen
Berny,

ist das nicht auch genau das, was Du uns jahrelang weismachen wolltest und praktiziert hast Click the image to open in full size. .

und jetzt, als richtiger Küstenschiffer mit FBI, hast die Kehrtwendung richtigerweise vollzogen
Nicht ganz, da sich die rechtliche Situation eben geändert hat:
vor 2006 wurde in HR kein HR-Patent definitiv vorgeschrieben, wenn es kein gültiges Patent gab, des weiteren waren die Österreichischen Binnenpatente entgegen der Behauptungen des MSVÖ anerkannt (Da ja Österreich kein Küstenpatent hatte, ergo das Binnenpatent als einziges amtliches Österreichisches Patent gedultet wurde).

Seit 2010 werden dezitiert die MSVÖ-Patente in HR als Küstenpatente anerkannt, ergo gibt es das Küstenpatent in Österreich jetzt für HR offiziell, was letztlich aber auch heißt, dass das Binnenpatent nicht mehr anerkannt wird (sonst wäre es ja angeführt, gilt übrigens auch für andere Patente, die nicht angeführt werden!).

Heißt also, dass die damalige Rechtslage einfach eine andere war, als die jetztige, oder sagen wir anders, das, was früher alles Grauzone war, ist jetzt definiert.
Und bei der Grauzone war man auch vom Hafenkapitän abhängig, wenn der Querschlug, hat man das HR Küstenpatent nachmachen müssen oder man durfte nicht fahren.

Und das sollte man den Leuten schon mitteilen, nicht dass es ein böses Erwachen in HR gibt.
Wer weiß letztlich davon, außer diejenigen, die sich in diversen Foren (zb hier) schlau machen oder auch direkt bei HR Behörden nachfragen, nochdazu, wenn angeblich Fahrschulen diese Dinge verbreiten?

Dies ist keine Kehrtwendung, sondern einfach ein Update.
Übrigens bin ich froh, den FB1 gemacht zu haben, jetzt bin ich auf der sicheren Seite und bewege mich nicht mehr in einer Grauzone.

Zu Helmut: Olaf hat es richtig beschrieben.
Wobei das Bug zur Mole anhängen leider oft zu Unfällen beim Ein und Aussteigen führt. Dafür ist der Motor sicherer, weil er nicht aufsetzen oder gegen die Mole gedrückt werden kann.
Wenn man das Heck zur Mole anhängt, ist das Manöver oft etwas komplizierter, aber beim Ein- und Aussteigen hat man dann zB den Geräteträger zum Anhalten.
Wenn das Wasser in Richtung Mole treibt, hat dieses System auch den Vorteil, dass über das Heck kein Wasser ins Boot schwappt.

Ist letztlich eine Geschmacksache, welche Vor- bzw Nachteile man bevorzugt, und es kommt vermutlich auch auf die Bootsgröße drauf an, was man macht.

Zur Kompetenz: Ich finde es zumindest gut, dass du hier gelandet bist und auch grundsätzliche Fragen aufwirfst, letztlich profitieren alle Leser davon.
Und glaub mir, hier ist keiner kompetent

Übrigens könntest beim MSVÖ nachfragen, ob dein Schein nicht auf einen österreichischen FB1 umgeschrieben werden kann, damit hättest ein österreichisches Küstenpatent und könntest auch ohne Probleme in anderen Ländern fahren (soferne anerkannt).
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  #15  
Alt 10.12.2016, 11:13
hakopa hakopa ist offline
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Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Naja, aber wenn man ein Küstenpatent macht, egal welches, gehört es doch zum Grundwissen, dass man zB bei ausgelegten Moorings nicht ankern soll, was überhaupt eine Mooring ist, und wie man sich in Häfen verhalten soll.
Deshalb eben meine Frage nach dem Patent.
Mich hat übrigens gestern ein Spezi angerufen, der in einer Fahrschule den Flüsse und Seen gemacht hat, und dessen Vortragender doch glatt behauptet hat, mit dem IC bekommt man ohne Probleme die Vignette und darf in HR fahren.
(ja, ev bekommt man sie wie früher auch vorgesehen, und ev hat man keine Probleme bei einer Kontrolle, weil die Polizisten nicht wirlich up to date sind)
Aber nach den letzten rechtlichen Änderungen in HR (2006 bzw 2010) und in AT (2010) wundert es mich doch sehr stark dass solcher Mumpitz noch immer behauptet wird, die Fahrschule steht sicher nicht gerade, wenn es zB einen Unfall gibt...
PS.: die Fahrschule nenne ich nicht, war ja nicht dabei und weiß ja auch nicht, ob mein Spezi da einfach verhört hat oder das falsch aufgefasst hat...
Habe den Sportbootführerschein der Bundesrepublik Deutschland auf der Donau gemacht, da war von Moorings weit und breit nichts zu sehen.
Konrad
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