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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 30.09.2010, 16:41
Benutzerbild von herbert
herbert herbert ist offline
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Boot Infos

Schein

Das Problem ist halt das es die Alten Foristen net wirklich interessiert, versteh ich auch.
Das es immer wieder zu diesem Thema kommt ist auch einfach erklärt, es gibt immer neue User und auch neues von der Patent Front.
Alles ist halt nicht mit der Suchfunktion abgehandelt.

Wenn mich ein Thema nicht interessiert dann lese ich maximal 2-3 Beiträge und dann raus zum nächsten.
Das ich auch diese HR Patente in unserem Programm habe ist sicher keinem entgangen. War aber auch jahrelang für eine MSVÖ Schule mit dem Firmenschiff unterwegs und da habe ich so manches mitbekommen was sich als nicht richtig herrausstellte. Vor allem wenn die Prüfer plauderten
Was so alles an falscher Kundeninfo verbreitet wurde vor allem auf den Messen.
Für Neulinge ein echter Infostress wie sollen sie sich da wirklich auskennen.
Im Zeitalter des Internet ist es nicht mehr so einfach dem Kunden so halbwahrheiten reinzudrücken.
Diese Halbwahrheiten der Österr. werden dann zu Wahrheiten weil es in Deutschland eben eine Führerschein Pflicht gibt.
Die größte Unwahrheit war damals die Behauptung das die Österreichischen Patente International wären. Mußten dann zugeben das dem nicht so sei und das man als Österreicher überhaupt auf eigenen Booten kein Patent braucht.
Da gab es auch mit dem ehemaligen Redakteur der Zeitschrift BOOTE einen regen schriftverkehr ob nun ein Wohnsitz Österreicher in Deutschland ein Boot ohne Schein führen darf oder nicht, JA ER DARF !

Oder der Vergleich mit Auto Führerscheinen, der war nie vergleichbar.
Dann die Versicherungen, denen ist es egal welcher Schein ein Österreicher hat, wichtig ist es das er im Vertrag vermerkt ist und das Revier.
Also alles Argumente die einen wirklich verunsichern können
Und natürlich die Aussagen in div. Foren, da wurde meist das geschrieben was man in den Bootsfahrschulen als Info bekommen hat, dadurch bekam das ganze so etwas wie einen Amtlichen Anstrich.

Warum hat kein einziger User, aus den vielen Foren, geschrieben das er mit dem HR Patent in ????? nicht weiterfahren durfte ?
Weil alle brav nur in HR damit fahren bzw. keiner ein Patent verlangt hat ?

Wir Anbieter wissen das unsere Kunden in vielen Ländern damit unterwegs sind und auch bei Anhaltungen keine Probleme bekommen.
Dies wird aber nie als Werbebebotschaft verwendet den rechtlich wäre es nicht haltbar. Kein einziges Sportbootpatent hat einen Anspruch darauf das es in ???? auch angenommen wird.

Der Einfachheit halber ist es besser ein Heimatpatent zu haben, den wer sitz gerne bei einer Behörde bis die festgestellt haben das wir eh keines brauchen und das HR Patent besser ist als keines.

Es gibt doch einige in diesem Forum die ein HR Patent und einen FB1 haben.
Vielleicht könnten die einmal in Italien oder Greichenland bei einer Anhaltung ihr HR Patent hergeben.

Würde viel glaubwürdiger aussehen wenn die OSER berichten als wenn ich schreibe das Herr Max Mustermann in Griechenland ein Schiff gechartert hat, von der Küstenwache kontrolliert wurde und weiterfahren durfte.
Das es so ist könnt ihr im Yachtrevue Forum nachlesen, sicher auch in anderen Foren. Es gibt dort auch einige MSVÖ Prüfer die dies bestättigten, natürlich anonym aber man kennt ja einige

Aber zurück zum Anfang, schriftlich gibt es nix alles ist ????
Mein Wunsch wäre, das der FB1 einen gültigkeitsbereich hätte wie der Deutschew SBF See und nicht wie das HR Patent A

Am wichtigsten ist aber das man Bootfahren darf/kann egal welcher Schein.
Beiträge über HR Patent wird es noch geben da haben wir vielleicht den EU Schein. 2042
__________________
Gruß
Herbert
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  #2  
Alt 30.09.2010, 17:32
fressratte
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Hallo Herbert,
danke für deine Antwort.
Aber laut Schreiben des griechischen Fremdenverkehrsbüro in Wien,
ist in Griechenland vorgeschrieben ein Patent des Heimatlandes zu besitzen
Das ist es eigentlich auch wo ich auch schließlich und endlich rauswollte.
Drum ärgern mich diverse Anbieter die das Kroatische Küstenpatent anbieten und meinen es sei international anerkannt sogar in Griechenland.
Wie gesagt von der einen Hompage finde ich den Link leider nicht mehr.
Andere schreiben wenigstens, dass man sich vorerst beim jeweiligen Küstenstaat erwundigen muss.
Also werde noch den FB1 machen dann bin ich auf sicherer Seite und kann dan in HR und GR bedenkenlos mit meinem Boot fahren.
Lg,
Stefan
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  #3  
Alt 30.09.2010, 17:37
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von fressratte Beitrag anzeigen
...................
Also werde noch den FB1 machen dann bin ich auf sicherer Seite und kann dan in HR und GR bedenkenlos mit meinem Boot fahren.
Lg,
Stefan
genau das ist das Gscheiteste
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  #4  
Alt 30.09.2010, 17:49
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Warum hat kein einziger User, aus den vielen Foren, geschrieben das er mit dem HR Patent in ????? nicht weiterfahren durfte ?
Weil alle brav nur in HR damit fahren bzw. keiner ein Patent verlangt hat ?

Es gibt doch einige in diesem Forum die ein HR Patent und einen FB1 haben.
Vielleicht könnten die einmal in Italien oder Greichenland bei einer Anhaltung ihr HR Patent hergeben.
Hallo Herbert,
auf so einen Beitrag warte ich auch schon seit Jahren, aber der kommt nicht....
__________________
Es is ja immer was.....

LG
Gernot
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  #5  
Alt 30.09.2010, 18:47
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Ein paar kleine Dinge zur Erklärung, warum dieses Thema immer wieder interessant ist:

1) HR ist letztlich der Hausstrand (neben Italien) der Österreicher, bis vor kurzem gab es keine offizielle Anerkennung der Ö-Patente, jetzt schon, und das ist für Österreicher, die in HR bootfahren wollen, ein wichtiger Aspekt.

2) Man sollte gewisse rechtliche Dinge beachten, zB nur weil man eine österreichische Flagge hinten am Boot montiert hat, heißt das noch lange nicht, dass man unter Österreichischer Flagge fährt. Dies würde erst mit einem Seebrief gehen, und dieser ist unter 5 Meter bei normalen Booten, bei Schlauchbooten überhaupt nicht, erhältlich (manche Ausnahmen aber gibt es schon bei Ribs)

3) Es gibt etliche Bootsfahrer, die haben vor etlichen Jahren ihr Patent gemacht und sind immer noch der Meinung, dass der damalige Informationsstand der richtige ist.

Und hier liegt als Beispiel oft das Grundproblem, es werden diverse rechtliche Dinge einfach durcheinandergeworfen, und dann kommt allerhand Kudelmudel raus.
Oft wird auch verkehrt erklärt, auch in Motorbootschulen (wie ich schon mal erwähnte)
Und auch deshalb ist dieses Thema eine never ending Story.

Trotzdem, und dass sollte auch mal gesagt werden:
Jeder der nachfragt, sollte eine gute und richtige Antwort bekommen, und ich denke, dass diverse Diskussionen gerade in diesem Forum hier enorm dazu beitragen.
Beiträge wie Chips und Bier sind hier sicherlich nicht fördernd, schon gar nicht von Leuten, die es eh nicht betrifft.

Jeder in HR fahrender Österreicher wird über die richtigen rechtlichen Informationen dankbar sein.

Es hat sich halt auf diesem Thema gerade in Österreich sehr viel bewegt, deshalb wird es auch in Zukunft sehr viele neue User geben, die darauf stoßen und auch nachfragen.
Es wird sich vermutlich bald wieder einiges bewegen, zB wenn HR zur EU kommt, wartet ab, auch dann wird wieder heftig diskutiert werden.

Übrigens:
Mich würde mal interessieren, was die Italiener so diskutieren, die trifft es ja auch.....
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  #6  
Alt 30.09.2010, 20:09
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Boot Infos

Fremdenverkehr (t)

Zitat:
Aber laut Schreiben des griechischen Fremdenverkehrsbüro in Wien,
ist in Griechenland vorgeschrieben ein Patent des Heimatlandes zu besitzen
no na net, was soll den das Büro sonst schreiben, ist doch logisch
da sitzt eine Dame/Herr und schaut in das schlaue Buch und was steht da ?
Es gelten die Patente des Heimatlandes .......
Die können sich gar nicht alle Scheinkombinationen/Personen/Länder aufzählen die es möglich wären.
Wie wollen den die allein die Personen rausfiltern die inzwischen den Wohnsitz gewechselt haben und noch mit dem alten Schein fahren ?
Deutscher lebt in Österreich hat aber keinen FB 1 - FB4 sondern den SBF See.
Klar der wäre ja auch nicht gültig, sagt aber keiner.
Genauso wäre es wenn ein Wohnsitz Österreicher mit dem SBF See auftaucht.
Wenn ich so nachdenke wie viele Polen, Tschechen, Ungarn in Zadar beim HK Schlange stehen, die werden wohl nur in HR Segeln
Nein die fahren alle mit dem HR Patent in GR.

Da war Frixos aus dem Charterforum ausgefuchster, der hat die Frage an die Griechische Küstenwache ganz anders gestellt.
Österreichischer Staatsbürger, Österreichischer Wohnsitz, Kroatisches Patent.
Jetzt gibt es nur eines als Antwort, Ja oder Nein.
Die Antwort war JAWenn ich es finde stelle ich das hier rein, auch wenn es nix bringt, glauben eh die wenigsten.

Änderungen beim Patent, ja Berny du hast recht es ändert sich immer etwas.
Wer hätte vor 5 Jahren gedacht das der FB1 wieder aktiviert wird.
So hat sich in den letzten Jahren auch beim HR Patent einiges geändert.
Ich merke das viele meiner Charterkunden oft gar nicht wissen welchen Schein sie haben. Einer wollte den Funk nachmachen weil er nicht wußte das er schon einen hat.

Die Aussage du mußt den Schein deines Heimatlandes haben ist für Österreicher nicht wirklich anwendbar.
Da bis heute keine Verpflichtung besteht und wie die meisten sowieso wissen ist Österreich da nicht allein.
Warum sollte ein Österreicher anders behandelt werden wie einer aus den Scheinlosen Ländern. Bei denen finden es die meisten als selbstverständlich das der DARF.

Ich würde dir empfehlen, mach den FB1 der ist in Summe auch billiger.
Keine Anreise, keine Übernachtungskosten und dein Selbstwertgefühl in den Foren wird auch nicht beschädigt.
Solltest du mal auf die Idee kommen mehr Boot und mehr Seemeilen vor Küsten als mit dem FB1 zu fahren, dann machst du halt das HR Patent.

Danke an die Geduld der nicht Interessierten User.
__________________
Gruß
Herbert

Geändert von herbert (30.09.2010 um 20:17 Uhr)
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  #7  
Alt 30.09.2010, 20:48
fressratte
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Hallo Herbert,
das HR Patent habe ich ja schon, habe auch den A Schein.
Bin ja auch schin einigemale auf Segelyachten am Meer mitgesegelt.
Navigation usw.. ist für mich kein Fremdwort mehr.
Wie gesagt wollte mir ja eigentlich "hoffe ihr nehm mir das nicht über" nur noch von so Althasen wie ihr es seid ein paar tips holen was ich am besten machen kann.
Als ich damals das HR Patent gemacht habe bin ich eigentlich auch voresrt davon ausgegangen nur in HR Boot zu fahren deswegen war mir das damals mit der internationalen Gültigkeit auch egal.
Aber Griechenland juckt mir schon die ganze Zeit unter den Fingern.
Also werde ich auch das notwendige tun um dort fahren zu dürfen/können wie auch immer.
Also nochmals vielen Dank für Eure Auskünfte und Mühen auch wenn das ganze schon so ein alter Schuh ist!

Lg,
Stefan
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  #8  
Alt 30.09.2010, 21:08
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Boot Infos

Schein

welches HR Patent A oder B ?
Oder meinst du mit A Schein den Segel Binnen Schein?

wenn du mich fragst, mach noch den FB1 zeige aber bei Kontrollen nur das HR Patent her, dann berichte uns wie es war

Ich habe im Laufe meines Bootsleben schon einiges gehört.
Ein Teilnehmer an einem Seemeilentörn und Praxisprüfung für MSVÖ FB3 erzählte mir folgendes.
Nachdem er den FB3 in Tasche hatte ging es nach Frankreich in die Werft um sein bestelltes Schiff abzuholen.
Bei den Hafenbehörden legte er beide Scheine HR Patent und MSVÖ FB3 vor
Er sagte mir, ich viel aus allen Wolken als der beamte nach besichtigung beider Scheine die Daten des HR Patent in die Liste aufnahm.
Ich kann es auch heute nicht ganz glauben aber es war so.
Warum sollte mch der ältere Herr anlügen.
__________________
Gruß
Herbert
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  #9  
Alt 30.09.2010, 21:52
fressratte
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Hallo Herbert,

habe das HR Patent A da ich nur 15KW habe und auch momentan nicht vorhabe mich zu vergrößern.
Und dann habe ich noch den A Segelschein für Binnengewässer Österreich.
Lg,
Stefan
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  #10  
Alt 30.09.2010, 22:12
goeberl
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Ich habe im Laufe meines Bootsleben schon einiges gehört.
Ein Teilnehmer an einem Seemeilentörn und Praxisprüfung für MSVÖ FB3 erzählte mir folgendes.
Nachdem er den FB3 in Tasche hatte ging es nach Frankreich in die Werft um sein bestelltes Schiff abzuholen.
Bei den Hafenbehörden legte er beide Scheine HR Patent und MSVÖ FB3 vor
Er sagte mir, ich viel aus allen Wolken als der beamte nach besichtigung beider Scheine die Daten des HR Patent in die Liste aufnahm.
Ich kann es auch heute nicht ganz glauben aber es war so.
Warum sollte mch der ältere Herr anlügen.
herbert, punkto führerscheine hab ich auch schon so einiges gehört, was scheinbar geht, aber eigentlich niemal gehen sollte.
ein bekannter hat vor etlichen jahren mal sein boot von kroatien nach italien überstellt. einklariert hat er aber nicht im hafen, sondern ist von der küstenwache oder was weiss ich von welcher küstenschutzbehörde aufgehalten worden. die haben sich gleich um alles gekümmert und der chef am boot hat dem schreiberling gesagt, dass er die ganzen kroatieschen papiere umschreiben soll. und der gute schreiberling hat auch gleich den führerschein in einen italienischen umgeschrieben. habs auch nicht geglaubt, aber der bekannte hat jetzt echt einen italienischen führerschein.

lg martin
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