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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 30.09.2010, 21:08
Benutzerbild von herbert
herbert herbert ist offline
schwerer Leichtmatrose
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Schein

welches HR Patent A oder B ?
Oder meinst du mit A Schein den Segel Binnen Schein?

wenn du mich fragst, mach noch den FB1 zeige aber bei Kontrollen nur das HR Patent her, dann berichte uns wie es war

Ich habe im Laufe meines Bootsleben schon einiges gehört.
Ein Teilnehmer an einem Seemeilentörn und Praxisprüfung für MSVÖ FB3 erzählte mir folgendes.
Nachdem er den FB3 in Tasche hatte ging es nach Frankreich in die Werft um sein bestelltes Schiff abzuholen.
Bei den Hafenbehörden legte er beide Scheine HR Patent und MSVÖ FB3 vor
Er sagte mir, ich viel aus allen Wolken als der beamte nach besichtigung beider Scheine die Daten des HR Patent in die Liste aufnahm.
Ich kann es auch heute nicht ganz glauben aber es war so.
Warum sollte mch der ältere Herr anlügen.
__________________
Gruß
Herbert
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  #2  
Alt 30.09.2010, 21:52
fressratte
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Hallo Herbert,

habe das HR Patent A da ich nur 15KW habe und auch momentan nicht vorhabe mich zu vergrößern.
Und dann habe ich noch den A Segelschein für Binnengewässer Österreich.
Lg,
Stefan
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  #3  
Alt 30.09.2010, 22:12
goeberl
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Ich habe im Laufe meines Bootsleben schon einiges gehört.
Ein Teilnehmer an einem Seemeilentörn und Praxisprüfung für MSVÖ FB3 erzählte mir folgendes.
Nachdem er den FB3 in Tasche hatte ging es nach Frankreich in die Werft um sein bestelltes Schiff abzuholen.
Bei den Hafenbehörden legte er beide Scheine HR Patent und MSVÖ FB3 vor
Er sagte mir, ich viel aus allen Wolken als der beamte nach besichtigung beider Scheine die Daten des HR Patent in die Liste aufnahm.
Ich kann es auch heute nicht ganz glauben aber es war so.
Warum sollte mch der ältere Herr anlügen.
herbert, punkto führerscheine hab ich auch schon so einiges gehört, was scheinbar geht, aber eigentlich niemal gehen sollte.
ein bekannter hat vor etlichen jahren mal sein boot von kroatien nach italien überstellt. einklariert hat er aber nicht im hafen, sondern ist von der küstenwache oder was weiss ich von welcher küstenschutzbehörde aufgehalten worden. die haben sich gleich um alles gekümmert und der chef am boot hat dem schreiberling gesagt, dass er die ganzen kroatieschen papiere umschreiben soll. und der gute schreiberling hat auch gleich den führerschein in einen italienischen umgeschrieben. habs auch nicht geglaubt, aber der bekannte hat jetzt echt einen italienischen führerschein.

lg martin
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  #4  
Alt 30.09.2010, 22:50
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Schein

Kaum zu glauben
Hab ich noch nie gehört aber warum nicht,
Das die Italener das nicht so eng sehen wußte ich schon.

Stefan
Der größte Fehler war das HR Patent A wir bieten es zwar auch an aber ich versuche die Leute vom B Patent zu überzeugen, daran verdiene ich ja um Häuser mehr.
Aber im ernst das A Patent macht wenig Sinn, unnötig Geld ausgegeben.
Jetzt ist mir auch klar das du über einen NEUEN Schein nachdenkst
Dir wird wirklich nix anderes überbleiben den FB1 zu machen.

Wo hast du dir den Boat Skipper A andrehen lassen, sicher im Urlaub.
Aber was soll´s ist ja schon geschn, das einzige was ich die anbieten kann ist das ich dich in den Arsch beisse und du es nicht selbst tun mußt
__________________
Gruß
Herbert
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  #5  
Alt 30.09.2010, 22:52
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ich kanns ja irgendwie nicht verstehen FB12345 .....
bei un macht man einfach den Schein und es hat sich ...
wenn ich am Bodensee fahr dann mach ich den Schein dafür ...
wenn ich auf irgendwelchem Binnnengewässer fahr dann mach ich den Schein dafür ...
wenn ich auf dem Meer fahre mach ich den Schein dafür, und nicht für einen für Kroatien oder Griechenland oder Italien oder sonst wo, es gibt genau einen und den hab ich gemacht, wo liegt das Problem, am Geld, dann verkauf dein Boot

P.S. ach noch eines : bei meiner Prüfung hatten die mich hingewiesen, wo dieser Lappen überall gilt, aber vielleicht ist das woanders anders ...
__________________
Grüße vom Bodensee
Martin

Geändert von wega (30.09.2010 um 23:16 Uhr) Grund: P.S.
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  #6  
Alt 01.10.2010, 00:13
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Schein

Martin
Österreich ist anders

Wenn du in Österreich die Binnengewässer befahren möchtes brauchst du 2 Scheine und die gehen alle nur bis 10m
Wasserstraßen, bei uns umgangsprachlich Donaupatent genannt,
dann die Flüsse und See´n + Bodensee.

Dann gibt es die Küstenpatente die nicht vorgeschrieben so wie in Deutschland.
FB1 = 3 Seemeilen
FB2 = 20 Seemeilen
FB3 = 200Seemeilen
FB4 = weltweit
Das ganze in 2 facher Ausführung für Segel und Motor
Keine möglichkeit in gewerblich zu nutzen.

Bei euch ist der SBF See pflicht
SKS SHS SSS freiwilig und auch beruflich zu verwenden.

Bis vor 2 - 3 Jahren gab es gar keinen FB1 und jder der ein 5,2 PS Boot fahren wollte mußte den FB2 machen.
Pflichtmeilen 500 Nachtfahrten Nachteinsteuerung usw.
Praxisprüfung dauert für ein Prüfungsschiff mit 5-6 Prüflinge so an die 12 Stunden.
Bis man sein Schlauchboot fahren durfte kostete das in den Jahren 1995 - 2000 dem normalen Anfänger so um die 2.500,- € ohne Funk.

Die Geschichte mit dem HR Patent liegt so viele Jahre zurück das sich kaum einer mehr erinnert.
Es gab ja keine Österreichischen Patente und man brauchte auch keine
Natürlich gab es auch Skipper die eines haben wollten und da war halt das Yugo Patent das einzige was den Österreichern wichtig war.
Die paar Österreicher die 1970 in Deutschland eine Ausbildungsstätte besuchten konnte man in eine Schiliftgondel stellen.
Es gab damals auch in Österreich Schulen/Vereine die sich ernsthaft bemühten den Leuten etwas beizubringen sie in Rijeka/Zadar in die Hafenämter zu bringen und den Schein verschaften.

Diese ersten "Ausbilder" waren es dann nach Gründung der Verbände die MSVÖ Schulen aufmachten, zumindest bei meiner war es so.
Der Vater verkaufte Yugo Patente der Sohn dann MSVÖ Patente bleibt mehr über
Das es immer einfacher war ein Yugo Patent zu bekommen, man mußte nicht einmal runter fahren sondern gab einem Insider 2 Passbilder eine bestimmte Summe und nach 3 - 4 Wochen hatte man den Schein. Um einen Bruchteil dieser Summe hätte man ihn auch machen können.
Aus dieser Zeit stammt der schlechte Ruf .

Nun zur heutigen Zeit.
Das HR B Patent oder der SBF See ist für uns Österreicher trotz FB1 noch immer DIE Alternative.
Um die selbe Schiffsgröße als Skipper zu führen müßte man den FB 2 ( SKS ) machen erst damit dürften die Österreicher Boote ab 8 meter fahren.
Beim HR Patent fast alles was im charter angeboten wird und hat den Funk auch noch.
Da 80% der Österreichischen Motorbootfahrer in Kroatien Boot fahren spricht grundsätzlich nichts dagegen.
Welcher Deutsche Mobo fahrer macht den SKS wenn er nur freiwillig ist und er mit dem SBF See sowieso die Titanik fahren dürfte wenn sie als Sportboot zugelassen würde ?
Das die Deutschen nicht verstehen das man ein HR Patent als begehrenswert findet, verstehe ich
Wer aus Österreichischer Sicht so wenig Pflicht Praxis braucht um eine 20 m
Yacht zu führen kann leicht reden denn die kosten muß er ja nicht berücksichtigen.
Es geht hier ums dürfen und nicht ums können.

Wenn ein deutscher normal ausgebildeter schreibt, mach eine vernunftige ausbildung meint er etwas ganz anders als ein österreicher mit einem MSVÖ FB2 Patent aber beide reden von guter Ausbildung
Der Deutsche hat vielleicht 2 Fahrstunden im Nürnberger Hafen und 90 Fragen beantwortet, der Österreicher aber 500 Seemeilen mit Nachtfahrten Nachteinsteuerung in einen Hafgen alles am Meer und einem dem Fahrgebiet entsprechenden Schiff und nicht in einem 6m Sportboot.
Die kosten sind auch ein vielfaches des SBF See.
Ein Deutscher kann Binnen den Schein machen der Österreicher MUßTE ans Meer. Dann kannst dir ausrechen was neben der Theorie für die Praxis zu löhnen war. minimum 1 Woche ein Schiff geteilt durch die Crew anreise Treibstoff Hafengebühren Bordkassa. Dann die 2 Prüfer aus Österreich und deren Spesen.
So schauts aus mit den Heimatpatenten der Österreicher

Durch den neuen FB1 sind zumindest die Trailer Skipper nun ein wenig befridigt wem 8 m und 3 SM reichen der hat nun eine echte alternative zum HR Patent. War aber ein sehr langer Weg zum FB1 der meiner Meinung auch dem Internet zu verdanken ist.
Begründung:
Einige Verantwortliche und Prüfer des MSVÖ lesen auch Boot´s Foren und da sah man dann Handlungsbedarf.
Berny hat sicher auch ein wenig Öl ins Feuer gegossen.

alles klar Martin
die > 8m Bootfahrer haben nun einen preislich vernüftigen Heimatschein
die anderen werden weiterhin ums HR Patent Beiträge schreiben.
__________________
Gruß
Herbert
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  #7  
Alt 01.10.2010, 00:37
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herbert herbert ist offline
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Schein

Nachtrag für Martin
Zitat:
P.S. ach noch eines : bei meiner Prüfung hatten die mich hingewiesen, wo dieser Lappen überall gilt, aber vielleicht ist das woanders anders ...
wenn ein Land zu deinem SBF See sagt nein dann hast du Pech, wird zwar nie so sein aber die Kroaten haben es mal so eingeführt. Was alles möglich ist sieht man an den 5 PS Normalerweise darf man den in ganz Europa Führescheinfrei fahren in Kroatien NICHT. Na wehr dich, oder was machen die Italener die dürften 40 PS ohne fahren in Kroatien eben nicht.

Die Kroaten wollten einführen das nur mehr Kroatische Scheine erlaubt sind.
Ging dann aber nicht bei privaten Schiffen.
Dann dachten sie machen wir es eben mit Schiffen unter HR Flagge das würde gehen denn jedes Land kann für seine Schiffe das Patent vorschreiben.

Aber dann sind sie draufgekommen das die Charterschiffe unter HR Flagge fahren da gab es Zoff in den Ministerien und auch in D und A
Der Touriminister gegen den Seefahrtsminister die Chartefirmen gegen Seeminister, Fazit die Touristen bringen Geld also Rückzug alle amtlkichen oder Amtlich nerkannten Patente der Touristenländer gelten wieder.

Was einem die Ausbildungsstätten so erzählen darf man nicht alles glauben
vor allem das man nun alle Schiffe fahren darf ist nicht richtig.
Soweit ich mich an die alten MSVÖ Scheine erinnere waren es 24 m mit den Plastic Karten sind es 20 m und bei den Personen ist bei 12 schluß, bin aber nicht sicher man kann ja nicht alles auswendig wissen
__________________
Gruß
Herbert
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  #8  
Alt 01.10.2010, 08:55
fressratte
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Hallo Herbert,

habe das A Patent gemacht weil es für mich absolut reicht!
Ich habe ein Zodiac Cadet 340 und einen Yamaha 20 PS.
Jetzt bin ich das zweite Jahr mit dem Schlauchi unterwegs.
Voriges Jahr hatte ich noch 8 PS das war mir etwas zu wenig.
Aber mit dem 20PS bin ich absolut zufriedem (momentan)
Aber eigentlich habe ich eh schon des längeren vor den FB2 zu machen.
Da ich ja auch viel mit dem Segelboot unterwegs bin.
Und ich habe gelernt, das es nicht schaden kann immern einen Skipper zu viel an Board zu haben
Also eigentlich will ich am liebsten den FB2 machen (nur wenn ich ganz ehrlich sein darf mangelt es dafür bei mir momentan am nötigen Kleingeld -> kostet schließlich auch mit allem drum und dran über 1000€).
Aber das wäre eigentlich für die Zukunft gesehen das vernünftigste!
Als ich damals das HR Patent gemacht habe war mir dies auch absolut klar.
Wenn ich mal was größeres möchte, dass ich wieder lernen muss.
Aber ich wollte sowieso schon seit längeren den FB2 machen.
Also schau ma mal werde halt mal drauf hinsparen
Auch wenn man das unter Motorbootfahrern vielleicht nicht sagen sollte.
Segeln ist auch wirklich geil!!
Vorige Jahr an der Ostsee war echt genial mit dem 20m Schoner und bis zu 10BF
Lg,
Stefan
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  #9  
Alt 01.10.2010, 09:39
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Zitat:
Zitat von fressratte Beitrag anzeigen
Auch wenn man das unter Motorbootfahrern vielleicht nicht sagen sollte.
Segeln ist auch wirklich geil!!
Stefan
Hallo Stefan,

heuer war ich auf Pasman, südlich von Zadar.

Dort habe ich die Segler wirklich beneidet: bei etwas stärkerem Seegang, wenn ich mit meinem 3,8m - Schlauchi schon arge Probleme hatte, sind die so schön ruhig dahingezogen, es war ein Freude, denen zuzuschauen. Also ich könnte mir neben dem Motorbootfahren durchaus auch einige Segeltouren vorstellen - wenn ich segeln könnte. Ist ja auch so ein Dilemma mit dem Kroatienschein: Du darfst, aber du kannst nicht. Aber das bleibt unter uns, sonst applaudieren wieder die Gegner des Kroatienpatents.
__________________
Viele Grüße aus Wien-Umgebung
Hermann

Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel...
(Bertrand Russel)



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Wenn man auf Süddeutsch/Österreichisch "des" bzw. auf Norddeutsch "det" sagen kann, schreibt man "das", ansonsten "dass".

"Dass des so schwer sei soll, des versteh i net
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  #10  
Alt 02.10.2010, 09:02
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Der 'Schlauch(i)lose'
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen

Wenn du in Österreich die Binnengewässer befahren möchtes brauchst du 2 Scheine und die gehen alle nur bis 10m
Wasserstraßen, bei uns umgangsprachlich Donaupatent genannt,
dann die Flüsse und See´n + Bodensee.
Hallo Herbert,
vielen Dank für diesen wirklich wertvollen Beitrag.
(und auch für Deine Geduld, dass Du zum wiederholten Male zu diesem Thema ausführlich Stellung nimmst).

Das ist genau das, was ich gemeint habe: jemand Kompetenter soll einmal eine Zusammenfassung schreiben, wie es derzeit ist.

Es gibt ja nicht allzu Viele, denen man die fachliche Kompetenz zutraut, hier das Richtige zu schreiben. Dir - und auch dem Berny - kann ich aus meiner Sicht voll vertrauen. Natürlich einigen anderen auch, ich möchte da niemand vergessen oder vor den Kopf stoßen. Aber Du und Berny schreibt Beiträge, die vollständig sind und Hand und Fuß haben.

Eine kleine Anmerkung zum Österreischischen Binnenpatent: wenn Du den Bodensee weglässt (oder ein 'Urlaubspatent' nimmst) kommst Du mit einem Schein durch, denn Wasserstraßen und Flüsse und Seen sind nun in einem Patent vereinigt.
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  #11  
Alt 02.10.2010, 09:22
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Berny Berny ist offline
Berny
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1) Vertrauen ist gut, Kontrolle besser (siehe auch meine Signatur )
2) Es gibt auch das Seen und Flüsse außer Wasserstraßen (außer dieser sei gefallen, kann ich mir aber nicht Vorstellen, da gerade im Seenbereich (Salzkammergut, Kärnten, usw) dieser aktuell geschult wird)

Das der FB2 aufwärts auch amtlich ist, ist mir neu.
Beim FB1 ist ein Prüfer der Landesregierung bei der Prüfung dabei, weshalb dieser auch als amtlicher österreichischer Schein gilt.
Ich wußte nicht, dass dies auch bei den FB2 aufwärts gibt.

Die letzte Info die ich habe, ist, dass der MSVÖ-FB2 aufwärts dem amtlichen Schein gleichgesetzt ist.
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Nach diesen Infos ist der FB1 eine Ausnahme, weil ein richtiger österreichischer amtlicher Schein, soferne sich das in letzter Zeit bei den anderen nicht grundlegend geändert hat. Der erste Küstenschein, den die Österreichische Regierung direkt ausstellt. (Abgesehen von der Hochseeschifffahrt...)

In der Praxis macht das sicherlich keinen wirklichen Unterschied.
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  #12  
Alt 02.10.2010, 09:39
Bernhard
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amtlich

@berny

also, der fb 2 aufwärts sieht genauso aus, wie die internationale version des "schiffsführerpatents 10m". d.h. International certificat for operations of pleasure craft republic of austria. und dann kommt der bundesadler! der schein wird von der östereichischen staatsdruckerei produziert, und gilt als amtlich gültiger lichtbildausweis. und es bleibt der republik ja unbenommen, wen auch immer mit der abnahme der prüfung zu beauftragen, d.h. ob die republik jetzt einen beamten dazu beauftragt, oder aber einen verband beauftragt, die prüfung nach bestimmten richtlinien abzunehmen, ändert am ergebnis nichts.

ich glaube daher ja schon seit es das ding gibt, dass österreich einen amtlichen schein hat und daher alle spekulationen über: als österreicher brauchs sowas nicht, weil es im eigenen land keinen führerschein gibt, hinfällig sind. und auch der oberösterreichische anbieter, der immer behauptet, bei ihm ginge das genauso, du weißt schon diese yachtschule, deren namen mir nicht einfällt, schafft es, wenn ich mich richtig erinnern kan, nicht einen solchen ausweis zu bekommen, sondern macht etwas, was man als plagiat bezeichnen könnte.
ich glaube aber, dass seit es den fb1 gibt, es für schlauchbootfahrer keinen sinn mehr macht, ein hr patent zu erwerben, weder von kostenseite noch von akzeptanzseite her. ein ausweis mit dem bundesgeier macht sich einfach immer besser als einer ohne.
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  #13  
Alt 02.10.2010, 09:41
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Es gibt auch das Seen und Flüsse außer Wasserstraßen
Ja, hier hast Du Recht, man kann den Binnenschein auch auf 'Seen und Flüsse' einschränken lassen. Dann fällt bei der Prüfung der Wasserstraßenteil weg.
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