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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Schein
Im Vergleich Österreich mit Deutschland ist die Österreichische Lösung von der Ausbildung her gesehen die bessere Lösung. Wenn man das ganze ernst nimmt ein ganz guter Weg.
Mit dem SBF see darf man nach dem erhalt des Scheines alles fahren anscheinend auch mehr als die 3 Meilen. Was ich trotz Erlärungsversuche nicht kapiere ich schnalle es nicht das man außerhalb auf einmal keinen Schein braucht. warum hat man dannn einen SKS mit 12 SM und SHS SSS ? Fürs segeln allein kanns net sein. Aber zurück zu den Österreichern, wer nur > 8 m 3 Sm will hat den FB1 und das mit einer "vernünftigen" Praxis, Theorie ist ja bei jeder Ausbildung das selbe Thema. Wem das zu wenig ist kann den FB2 machen und kann dann alles abdecken. So gesehen ist es von der Ausbildung Top wenn sich alle an die Regeln der Schiffahrtsbehörde halten. Im direkten Vergleich mit dem Deutschen Bootfahrer und deren Zugang zum Freizeitvergnügen doch herheblich mehr Aufwand und Kosten. Bitte noch ein Versuch mir verständlich rüberzubringen wie das nun wirklich mit dem SBF See ist. Ich denke das auch einige Deutsche da nicht genau Bescheid wissen. so habe ich es gefunden Zitat:
Ergo würde das ja dann auch für den FB1 so auszulegen sein mit den 3 Meilen oder ist das für einen Österreicher rechtlich fahren ohne gültigen Führerschein
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Gruß Herbert Geändert von herbert (06.10.2010 um 12:51 Uhr) Grund: nachtrag |
#2
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Falls es wen interessiert - ich hatte eben vor wenigen Minuten ein Gespräch mit einem Kunden, der kürzlich bei mir das HR-Patent gemacht hat und der heuer im Sommer in Portugal und Spanien eine Segelyacht gechartert hatte - weder mit dem Vercharterer, noch mit den Behörden gab es seinem Bericht zufolge Probleme mit dem HR-Patent.
Ich weiß schon - das kann man mir jetzt glauben oder nicht, aber das muß wohl jeder selbst für sich entscheiden. Deshalb habe ich Stefan auch weiter vorne den Tipp gegeben, dass er einfach mal bei einer griechischen Charterfirma anfragen soll - wenn die Charterfirma damit kein Problem hat, sollte es mit den Behörden auch keine geben, denn wenn es Probleme geben würde, würde auch die Charterfirma bei einem Versicherungsfall durch die Finger schauen... L.G. Edwin
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#3
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Hallo Edwin,
so da bin ich auch mal wieder. Also werde ich auf jeden fal einmal probieren das mit der Charterfirma. Danke nochmals für deinen Tipp! Lg, Stefan |
#4
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Schein
Achtung !!!
Bei den Infos von Edwin geht es um den Boat Skipper B
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Gruß Herbert |
#5
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Stimmt Herbert,
ich hab nicht daran gedacht, dass Stefan ja nur den A hat. Aber interessehalber kann er (oder andere, die es interessiert) ja trotzdem anfragen, ob es mit dem B geht. L.G. Edwin
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#6
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Hallo Edwin,
ich hatte die Theorie beider Scheine übrigens mal verglichen, da waren schon auch Unterschiede und "theoretische" Praxisteil - naja das lassen wir lieber mal. Aber vielleicht hat sich in den letzten zwei Jahren was verändert. KVR und Ähnliches ist natürlich gleich. Wäre sonst schwer international eine Einigkeit zu finden. Aber das können wir gerne mal alles bei einem Gläschen Wein besprechen... Eine Charterfirma (die Geld verdienen möchte) halte ich nicht für besonders aussagekräftig, außer sie geht in die Haftung und stellt dazu eine Bankbürgschaft! Ich habe für Euch mal die griechische Botschaft angeschrieben und hoffe, dass sie mir auch antwortet. Falls ja stelle ich es natürlich ein. Falls das Patent auch für Besitzer aus Drittstaaten gilt überlasse ich Dir sogar eine Kopie des Schreibens damit Du es offiziell weitergeben kannst. Mal sehen was sie antworten und ob überhaupt.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#7
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Schein
Ich würde eher die Küstenwache anschreinben.
Die Botschaft wird in der Regel schreiben es gelten die Vorschriften des Heimatlandes bzw. der Schein des Heimatlandes. Wenn ich den Küstenwachschrieb aus dem Charterforum finde stelle ich den natürlich rein. Da waren sogar alle Daten Tel usw. drauf Ja könnte sein das es unterschiede mit A und D gibt denn Deutschland schreibt vor und Österreich nicht Danke Tom
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Gruß Herbert |
#8
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Zitat:
Fremdenverkehrsverbände und Botschaften haben nach meiner Erfahrung einfach zu wenig mit solchen Dingen zu tun und nehmen dann, weils auch logisch erscheint, gerne den "kürzesten Weg" mit ihrer Antwort. (man orientiert sich da meist an den Bestimmungen für Autoführerscheine, welche aber mit Bootsführerscheinen nicht zu vergleichen sind) Aussagen von Charterfirmen halte ich hingegen sehr wohl als aussagekräftig, denn die sind an vorderster Front und haben auch stets mit den Behörden und Bestimmungen zu tun! Klar wollen die Geld verdienen und keinesfalls welches verlieren - letzteres wäre aber dann der Fall, wenn jemand mit einem "falschen" Patent z.B. eine Yacht versenkt und die Versicherung wegen des "falschen" Patents die Deckung verweigert. Dass man sich in dem Fall dennoch bequem zurücklehnt, weil man sich das Geld ja vom Kunden zurückholen könne, halte ich für äußerst unwahrscheinlich, wenn man bedenkt, um welche Summen es da geht... (bei mir zumindest könnte die Charterfirma schon schauen, wo sie sich von mir ein paar Hunderttausend Euros holt) @Herbert: Um Links zu sehen, bitte registrieren zum Thread vom Charterforum. L.G. Edwin
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