Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Elektrik > Batterie, Beleuchtung, GPS, Elektronik

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.02.2011, 07:57
Benutzerbild von el greco
el greco el greco ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.09.2003
Beiträge: 713
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

S hat's man mir geschrieben:

"Die im Gebührenbescheid genannten Forderungen werden einmalig erhoben. Neue Gebührenforderungen werden zukünftig nur fällig, wenn neue oder geänderte Frequenzzuteilungen beantragt werden."
und:
"Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für die zurückliegenden Jahre werden nicht mehr erhoben."
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.02.2011, 19:09
Benutzerbild von daniels
daniels daniels ist offline
ehemaliger Luftikus
Treuesterne:
 
Registriert seit: 20.09.2004
Beiträge: 925
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von el greco Beitrag anzeigen
"Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für die zurückliegenden Jahre werden nicht mehr erhoben."
........................für die zurückliegenden Jahre heißt nicht das man ab 2010, 2011, 201...... auch nichts zahlen muss.

Hans
__________________
Um Links zu sehen, bitte registrieren


Skype: rescue_schlauchi
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 29.10.2016, 17:12
Benutzerbild von schlauchi20
schlauchi20 schlauchi20 ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 1.945
abgegebene "Danke": 100

Boot Infos

So

nun hat sich die Bundesnetzagentur entschlossen, die Beiträge nach dem TKG (Telekommunikationsgesetzt) und dem EMVG (Elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln) nachträglich zu berechnen. Knapp bevor die wohl 4-jährige Verjährungsfrist überschritten ist.
Zu zahlen laut Rechnung von GESTERN, 28.10.2016:

Für das Jahr 2012
TKG für 8 Monate (da erst im Mai das Boot mit Funk gekauft) 7,21
EMVG für 8 Monate 1,20

Für das Jahr 2013
TKG für 5 Monate (weil 2013 irgedwie immer nur 5 berechnet werden) 2,91
EMVG für 5 Monate 0,44

Für das Jahr 2014
TKG für 12 Monate 10,97
EMVG 1,10

Macht in Summe für die 3 Jahre 23,83 EURO

Komisch finde ich das schon, dass ich jetzt Gebühren zahlen soll, für etwas was schon so lange zurück liegt.

Bleibt auf der anderen Seite nur zu hoffen, dass die Gebühren in 2015 und 2016 nicht explodieren, sondern sich so im Rahmen der 12 Euro bewegen wie für 2014.

Was machen wir aber, wenn denen einfällt, die Gebühren auf 70 Euro festzulegen? Schon komisch, dass man etwas abschließen muss (wenn man Funk möchte), ohne zu wissen, welche Kosten auf einen zukommen.

Schönes Wochenende

Rüdiger
__________________
Viele Grüße
Heike & Rüdiger
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:11 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com