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#1
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S hat's man mir geschrieben:
"Die im Gebührenbescheid genannten Forderungen werden einmalig erhoben. Neue Gebührenforderungen werden zukünftig nur fällig, wenn neue oder geänderte Frequenzzuteilungen beantragt werden."
und: "Frequenznutzungsbeiträge und EMV-Beiträge für die zurückliegenden Jahre werden nicht mehr erhoben."
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Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
#2
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Zitat:
Hans |
#3
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So
nun hat sich die Bundesnetzagentur entschlossen, die Beiträge nach dem TKG (Telekommunikationsgesetzt) und dem EMVG (Elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln) nachträglich zu berechnen. Knapp bevor die wohl 4-jährige Verjährungsfrist überschritten ist. Zu zahlen laut Rechnung von GESTERN, 28.10.2016: Für das Jahr 2012 TKG für 8 Monate (da erst im Mai das Boot mit Funk gekauft) 7,21 EMVG für 8 Monate 1,20 Für das Jahr 2013 TKG für 5 Monate (weil 2013 irgedwie immer nur 5 berechnet werden) 2,91 EMVG für 5 Monate 0,44 Für das Jahr 2014 TKG für 12 Monate 10,97 EMVG 1,10 Macht in Summe für die 3 Jahre 23,83 EURO Komisch finde ich das schon, dass ich jetzt Gebühren zahlen soll, für etwas was schon so lange zurück liegt. Bleibt auf der anderen Seite nur zu hoffen, dass die Gebühren in 2015 und 2016 nicht explodieren, sondern sich so im Rahmen der 12 Euro bewegen wie für 2014. Was machen wir aber, wenn denen einfällt, die Gebühren auf 70 Euro festzulegen? Schon komisch, dass man etwas abschließen muss (wenn man Funk möchte), ohne zu wissen, welche Kosten auf einen zukommen. Schönes Wochenende Rüdiger
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Viele Grüße Heike & Rüdiger |
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