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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Hi Leute,
da ich ja in Kürze meinen FB 1 mache und laut Homepage unseres Sponsors Martin man mit diesem Patent ja die Küste in Kroatien unsicher machen darf, bin ich durch den obigen Link etwas durcheinander. Dort steht... "SCHIFFSFÜHRUNG: Der Skipper muss über einen entsprechenden amtlichen Befähigungsnachweis zum Führen des Schiffes verfügen - dies kann das amtliche kroatische Küstenpatent sein oder ein entsprechender amtlicher Bootsführerschein des Heimatlandes* des Skippers. *Für Österreicher wäre dies z.B. das Schiffsführerpatent für den Fahrtbereich 2 (od. höher) vom Verband des MSVÖ (für Motoryachten) oder..." Heisst das jetzt das in Kroatien der FB1 nicht anerkannt wird und man nicht fahren darf ??? Grüsse Charly |
#2
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Zitat:
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#3
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Zitat:
Meine Frage bezog sich darauf das in dem Link was von FB 2 steht. siehe... Zitat:
Meinte ob sie im Link zwar FB 2 schreiben, aber doch FB 1 meinten. Ist ja auch ein kleiner Unterschied. Grüsse Charly |
#4
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Zitat:
gukst du hier Um Links zu sehen, bitte registrieren punkt 3a lg Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
Geändert von reini0077 (01.07.2012 um 20:17 Uhr) |
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