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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 21.11.2012, 19:25
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dievoggis dievoggis ist offline
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Servus Harry ,

ich hab seit 13 jahren einen 125er Roller .

Gruß Peter
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  #2  
Alt 21.11.2012, 20:12
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Servus Berny ,

Zitat unter A2

Zitat:
"Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4)."
Gruß Peter
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  #3  
Alt 21.11.2012, 22:15
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Hallo Peter (Skymann1),

mit Deinem alten 3er (wir beide sind ja gleich alt) hast Du, wenn Du Dir einen neuen EU Führerschein ausstellen lässt den B, BE und C1E.
Das heißt: PKW, PKW mit Hänger wobei das zul. Gesamtgewicht (heute heißt das Gesamtmasse) 3,5 t überschreiten darf und Du darfst LKW bis 12 t und LKW mit einachsigem Anhänger (Tandem bis 1 m Achsenabstand gilt als eine Achse) fahren, wobei das zul. Gesamtgewicht des Gespanns die 12 t nicht überschreiten darf.
Außerdem schließt der alte 3er den A1 ein. Das sind Krafträder bis 125ccm Hubraum und nicht mehr als 15 PS - aber gedrosselt auf 80 km/h.
Ab 19.01.2013 fällt die Drosselungspflicht weg und das Leistungsgewicht darf 0,1 KW/kg Gewicht nicht überschreiten. Also ca. 0,13 PS pro kg Motorrad. Bei 15 PS muss das Motorrad also mindestens 112 kg wiegen. Enduro mit 15 PS und 80 kg geht also dann nicht mehr.

Da fällt mir noch etwas ein: Mit dem alten 3er darfst Du auch noch einen Bus mit höchtens 7,49 t fahren - ohne Fahrgäste, wenn Du keine Personenbeförderung hast (Klasse D mit Beschränkung 171. Die 171 ist die Kennung für "unter 7,5 t").

Grüße

Max
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wer gerne Wurst isst oder nach dem Gesetz lebt, weiß nicht, wie beides gemacht wird.
zumindest bei der Wurst rückt Aufklärung gerade näher...wieher...
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  #4  
Alt 22.11.2012, 02:00
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Hallo,

war da noch irgendetwas, dass man für die Cxx ab 50 eine Gesundheitsprüfung machen muss?
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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  #5  
Alt 22.11.2012, 08:58
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Peter (dV)
Zitat:
ich hab seit 13 jahren einen 125er Roller
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon
Bier im Glas
Gruß Harry
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  #6  
Alt 22.11.2012, 09:55
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Zitat:
Zitat von thball Beitrag anzeigen
Hallo,

war da noch irgendetwas, dass man für die Cxx ab 50 eine Gesundheitsprüfung machen muss?
Jepp, und die musst du regelmäßig machen und seber zahlen. Das übernimmt keine Krankenkasse.

Ich habe im Februar meinen Klasse 2 Schein "auf Eis" gelegt.

Nach Aussage vom Straßenverkehrsamt kann ich jeder Zeit den Gesundheitscheck machen lassen und darf dann wier Brummis fahren.

Das Fatale daran ist: Wenn der Arzt sagt, sass du nicht fahrtüchtig bist, dann ist der PKW-Lappen auch weg.
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  #7  
Alt 22.11.2012, 12:36
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Neue Führerscheinregelung

Hallo Olaf,

da habe ich andere Informationen bekommen. Da ich ja auch über
50 bin und ich kurz vor meinem 50zigsten letztes Jahr den grauen
Lappen gegen den neuen Fuhrerschein getauscht hatte wurde
mir gesagt, dass man in einem bestimmten Zeitraum nach dem
50zigsten (ich glaube es waren 2 Jahre) die Gesundheitsprüfung
nachholen muss, um wieder den alten 2er also C, E fahren zu
dürfen. Empfehle also unbedingt, noch mal bei Deinem Landratsamt
nachzufragen. Würde mich nicht wundern, wenn das von Amt zu
Amt und insbesondere von Land zu Land anders gehandhabt wird.

Wenn Du leichte Probleme gesundheitlicher Art hast, welche für den
Berufskraftfahrer als "Durchfallgrund" zählen, heißt das noch nicht,
dass Du dann auch nicht mehr Klasse 3 also neu B fahren darfst.

Allerdings könnte es Probleme geben, wenn der Arzt plötzlich feststellt,
dass z. B. eine eklatante Sehschwäche vorliegt.

Gruß Erich

Von mir aus können auch Blinde fahren. Mir begegnen eh jeden Tag
auf meinen Touren jede Menge von Denen. Zumindest fahren die so,
als ob se blind wären.

Geändert von Erich der Wikinger (22.11.2012 um 12:38 Uhr) Grund: Nachtrag
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