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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 22.11.2012, 17:39
Benutzerbild von skymann1
skymann1 skymann1 ist gerade online
Gladbeck (Ruhrgebiet)
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Hallo,
Max, DANKE für die ausführliche Erklärung, ich hatte noch nichts dazu gefunden (aber auch nicht wirklich ernsthaft gesucht).

Okay, 12 t ist dann ja besser als früher, da waren es ja nur 7,49 t.

Obwohl, so ganz verstehe ich nicht wieso einen LKW bis 12 t und einen Bus (ohne Fahrgäste) nur bis 7,49 t ??

Aber ist egal, ich muß ja nicht alles verstehen was der Gesetzgeber sich ausdenkt.

Personenbeförderungsschein habe ich nicht erneuert damals, war ja zeitlich auch begrenzt bzw. immer wieder irgendeine Prüfung nach ... Jahren.

Meinen 2er habe ich auch "verfallen" lassen weil es sich nicht lohnte immer wieder die Gesundheitsprüfung zu bezahlen, mir hatte man aber vor 6 Jahren auch gesagt ich müßte mich spätestens bis vorm 52 Geburtstag entscheiden, danach wär´s unwiderruflich bzw. wenn dann nur komplett neu machen, aber nicht wieder "aktivieren" mit Gesundheitsprüfung.

Egal, hab ja noch (alte Klasse) 1 und 3, mehr brauche ich auch nicht, es hat mich nur interessiert was ich damit eigentlich noch darf heute, es ändert sich ja dauernd was...

Peter: Dann versuchs halt mit dem Motorradschein, wenn Du schon lange 125er Roller fährst sollte das doch klappen, obwohl, heute muß die Prüfung auch auf einem größeren Teil gemacht werden, oder?

Früher reichte eine 100er bei der Prüfung und danach konnte man sich kaufen was man wollte, war auch nicht soo gut, viele haben sich von der Matte getan mit ´nem großen Bock, vielleicht vorher mal ein paar Stunden nehmen auf großer Maschine?

Gruß Peter
__________________
P.G.
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  #2  
Alt 22.11.2012, 18:49
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
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Vor vielen Jahre, da fuhr man noch Auto in Belgien und Holland ohne Führereschein, da hatten wir in Brasilien - man überlege im Busch (!) - schon den Jugendführerschein ab 16 und ab 18 Jahren den Regulären für PKWs, allerdings mit einer alle 3 Jahre zu erneuernden Sehüberprüfung.

Hab so immer noch meinen BR Führerschein ohne gültige Sehprüfung. Aber in 2005 hatte ich den deutschen internationalen Führerschein dabei, eben wegen dieser fehlenden aktuellen Sehprüfung.

Aber interessanterweise konnte ich Mitte der 50er Jahre meinen Heinkel Roller mit 175 ccm Motor noch mit dem PKW Führerschein fahren. Das wurde irgendwann später aufgehoben und auf 125 ccm Motoren reduziert. Das hatte ich auch bei der Umschreibung meines grauen Lappens - der mir nie "Abhanden" gekommen ist - auf den EU Führerschein erfahren. Da stehen auch meine anderen Befähigungsnachweise mit drin, und auch meine C Befähigung, die ist inzw. natürlich verfallen weil ja auch nicht mehr benötigt.

Richtig ist, das was Olaf sagt. Wenn bei der ärztlichen Überprüfung zur Revalidierung von der C Befähingung aus Alterswegen etwas Negatives zur Fahrtüchtigkeit festgestellt werden sollte, da können die anderen Befähigungen gesperrt werden. Aber ich denke, das merkt man dann schon selber und läßt dann fahren! Auch die Revalidierung ist befristet nach Verfall, weiß aber nicht wie genau. Ist für mich eeeh egal, aber im Notfall hindert mich das nicht ein schweres Fahrzeug zu fahren, denn das habe ich bei VOLVO, VOLVO BM und MAN gelernt.

Für den Busschein mit Passagieren benötigt man eine Ergänzungsprüfung zum LKW Schein, denn ohne Passagiere darf man auch einen leeren Bus fahren mit der C Befähigung.
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  #3  
Alt 23.11.2012, 16:04
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Octopus Octopus ist offline
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Hallo,

soweit ich weiss, verfällt die c1e also bis 12 Tonnen ab dem 50 zigsten ohne
Verlangerung.

Ich bin auch gerade dabei zu verlängern.
__________________
Besten Gruß aus Nuthetal bei Berlin

Frank

24:


"Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen...."

Legende:
ex Moritz 360 mit ex Force 5 PS, ex Suzuki DT 5

aktuell: Yammi F6,Trailer: Anssems PLT 750 mit Flachplane, Boot kommt irgendwann wieder...
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  #4  
Alt 23.11.2012, 18:33
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Frank,

nicht ganz richtig!

Mein grauer Lappen war von 3.12.57. Der C mit den Unterklassen C1, C1E, CE, und T kamen am 20.5.76 dazu. Davon sind 19.12.04 der C und der CE ausgelaufen wegen der fälligen nicht gemachten Gesundheitsprüfung, die anderen Unterklassen sind weiter gültig.
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  #5  
Alt 23.11.2012, 19:33
Honky Honky ist offline
Kroatienfan
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Da möchte ich noch meinen senf dazugeben:
richtig ist das man mit dem umgeschriebenen alten dreier bis 12 tonnen gesamtmasse ziehen darf.
falsch ist das es auf eine achse beschränkt ist.Drehschemel ist genau so erlaubt
falsch ist auch das man mit dem alten dreier nur 7,49 tonnen durfte-man durfte auch noch das gleiche mit einem einachser anhänger ziehen.
also knapp 15 tonnen.
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  #6  
Alt 23.11.2012, 23:28
Benutzerbild von MaxB
MaxB MaxB ist offline
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Hallo Honky,

Du hast Recht, was den Drehschemelanhänger mit C1E betrifft.

Dieter,
Du hast Recht: Wer den alten grauen Lappen hat, muss für den C1 und C1E keine Gesundheitsprüfung machen. Die bleiben unbeschränkt stehen.

Aber: ganz wichtig!

Zitat von Fahrlehrerverband:

Eine Umtauschpflicht gibt es nicht, die alten Führerscheine behalten ihre Gültigkeit. Zu den alten Führerscheinen zählen: Der graue Führerschein (sog. "grauer Lappen"), der rosarote Führerschein, DDR-Führerscheine. Wer allerdings ab dem 50. Lebensjahr die Klassen C1/ C1E oder auch die eingeschränkte Kl. C/ CE 79 weiter behalten möchte, muss den alten Führerschein in den Scheckkartenführerschein umtauschen.

Ich hatte das schon vor 4 Jahren gemacht und habe natürlich bei C1 und C1E keine Einschränkungen. Mein alter 1er gilt natürlich von 50 ccm mit 2 PS bis Hayabusa mit knapp 200 PS (V-max 412 km/h - nur Fliegen ist schöner - nein, stimmt nicht, denn die Startgeschwindigkeit der modernen Kampfflugzeuge liegt bei maximal 300 km/h).

Grüße

Max
__________________
wer gerne Wurst isst oder nach dem Gesetz lebt, weiß nicht, wie beides gemacht wird.
zumindest bei der Wurst rückt Aufklärung gerade näher...wieher...
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