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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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Sehr informativ!
Spannend ist die Frage wie die Kapitania das dann bei einer Kontrolle sieht, wenn man gerade mal das Nautikzelt aufgebaut hat. Streng genommen müßte man ja dann die Aufenthaltsgebühr bezahlen..... vielleicht mal gleich nach Kroatien verschieben....?
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Es is ja immer was..... LG Gernot |
#2
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Zitat:
Ich denke mal dass es um eingebaute Kabinen bzw. Kojen geht. lg Franz |
#3
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Hallo Gernot,
ich denke eine Koje ist ein aufgebautes Zelt am Riberl zwar nicht, aber mal abwarten, was denen noch so einfällt,...
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
#4
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Scheint ja vieles schon überholt zu sein, da gerade neue Vorschriften in Ausarbeitung sind.
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#5
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Hi zusammen,
ich denke mal das der Pkt. 1.4 aussagekräftig genug ist. Zitat:
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Gruß FerdiR Seit 01.08.09 - ZAR 53, ab 2016 mit - Suzuki DF140A |
#6
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Das ist ja nun nicht wirklich neu. Auch in den vergangenen Jahre hat mich der Hafenkapitän beim Anmelden gefragt, ob wir auf dem Boot übernachten oder eine Wohnung, Zimmer oder Campingplatz gebucht hätten. Da wir die "Kurtaxe" auf dem Campinplatz zahlen hatte sich das erledigt.
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#7
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Zitat:
lg Franz |
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