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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Zitat:
Und all die Vorschriften werden von der Schiffspolizei überprüft, wie Schwimmwesten an Bord, Feuerlöscher hab ich ABC 2 Kilo, da kann ich grad a Zigarette löschen, dafür eine Lenzpumpe, Einstiegshilfe und Erstehilfekasten, das ist alles OK und sinnvoll und notwendig. Ist alles OK aber lustig sind Ruder, wo ich eh nicht allein oder zu zweit rudern kann, und Anker 8 Kg , wenn ich da Motorschaden hab auf der Donau, und ein Schubverband kommt auf mich zu und ich treibe noch auf ihn zu, darf ich mit den Ruder rudern, was ich nicht schaffe, doch ich kann mich mit 8KG Gewichtsanker verankern, und auf den Schubverband warten, bis er mich unter dem Bug zerquetscht. Nehme mir eh einen Hilfsmotor, das ist mir sicherer!!!! Die Leinen sind vorgeschrieben in der Zulassung mit 26 Meter und Belastung 2,6KN. Wenn du nur 25 Meter hast, bist am Arsch Da wäre doch gescheiter, eine Kette vorzuschreiben halbe Bootslänge zu einem leichtern Anker, die bringt viel mehr!!!!!! Ich nehme mir einen Hilfsmotor, eine Ankerkette, mind. 6mm und 5 Meter, ich hoff ich bekomm den leichteren Patentanker nachträglich in der Zulassung eingetragen. Ich habe so gelacht, denn mein Freund hat sein Schlauchboot 4,2 Meter vor drei Jahren in der Steiermark (Graz) zugelassen, und in seiner Zulassung ein Rauchverbot am Boot drinnen stehen, wirklich kann das beweisen. Ich finde es eh nicht schlecht, aber die schreiben dir bei einem Schlauchboot vor, das du dir keine anzünden darfst. DAS IST ÖSTERREICH :: ich darf in meinem Boot rauchen wenn ich neben ihm stehe, er nicht ha ah ah ha haha Mein Freund ist starker Raucher, seine Frau hat ihn ausgelacht, und beharrt auf das Rauchverbot, und ich hab ihm verarscht und gesagt, das er immer ins Wasser muss um zu rauchen, oder an Land gehen muss, wie ein Hund zum pinkeln!!!
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas Geändert von Visus1.0 (03.03.2015 um 20:28 Uhr) |
#2
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Zitat:
Und jetzt sind wir beim Punkt: ein Beamter kann sich nur innerhalb der Vorschriften bewegen, und wenn du der Meinung bist, er tut das nicht, kannst du genau das beeinspruchen. Wenn du also jammerst, was "so ein Beamter" wohl alles zu deinem Nachteil machen darf, bist selber schuld, hättest ja Einspruch machen können. Also nimm dich selber an der Nase, bevor du über Leute schimpfst, die du gar nicht kennst. |
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