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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 03.03.2015, 20:16
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Visus1.0 Visus1.0 ist offline
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
so ein Schwachsinn....
Sorry, aber so mancher Beamter hat wohl mehr mit Schifffahrt zu tun als alle hier...
Ihr seht immer nur die Freizeit-oder Sportschifffahrt, nicht aber die Berufsschifffahrt und mehr.
Die Freizeitschifffahrt ist letztlich nur ein kleiner Teil, um den sich diese Beamten auch kümmern müssen.

Und die Gesetze werden wohl nicht von den Beamten gemacht, sondern vom Parlament.
Ergo ist auch hier die Kritik am falschen Platz.

Und einen Beamten in der Landesregierung kümmert es wenig, welchen Spezialanker du in deinem Boot mithast.
Interessant wird das alles nur bei Unfällen, weil da zählt nur das Gesetz, und dann kommt das böse Erwachen, weil man ja unbedingt gscheiter sein musste....
Der Beamte den ich anrufen will und nicht erreichen kann, in der Stadtregierung bestimmt die Zulassung, und entscheidet, was zugelassen wird und was nicht, im Zweifelsfall nach Prüfung durch einen Ziviltechniker, und der macht die Sportbootzulassungen, der hat entschieden das ich zwei Ruder brauche, obwohl ich nicht weis wie ich mein Boot rudern soll, mit dem Freibord, v.a. wenn ich allein bin.

Und all die Vorschriften werden von der Schiffspolizei überprüft, wie Schwimmwesten an Bord, Feuerlöscher hab ich ABC 2 Kilo, da kann ich grad a Zigarette löschen, dafür eine Lenzpumpe, Einstiegshilfe und Erstehilfekasten, das ist alles OK und sinnvoll und notwendig.


Ist alles OK aber lustig sind Ruder, wo ich eh nicht allein oder zu zweit rudern kann, und Anker 8 Kg , wenn ich da Motorschaden hab auf der Donau, und ein Schubverband kommt auf mich zu und ich treibe noch auf ihn zu, darf ich mit den Ruder rudern, was ich nicht schaffe, doch ich kann mich mit 8KG Gewichtsanker verankern, und auf den Schubverband warten, bis er mich unter dem Bug zerquetscht.

Nehme mir eh einen Hilfsmotor, das ist mir sicherer!!!!


Die Leinen sind vorgeschrieben in der Zulassung mit 26 Meter und Belastung

2,6KN. Wenn du nur 25 Meter hast, bist am Arsch

Da wäre doch gescheiter, eine Kette vorzuschreiben halbe Bootslänge zu einem leichtern Anker, die bringt viel mehr!!!!!!

Ich nehme mir einen Hilfsmotor, eine Ankerkette, mind. 6mm und 5 Meter, ich hoff ich bekomm den leichteren Patentanker nachträglich in der Zulassung eingetragen.

Ich habe so gelacht, denn mein Freund hat sein Schlauchboot 4,2 Meter vor drei Jahren in der Steiermark (Graz) zugelassen, und in seiner Zulassung ein Rauchverbot am Boot drinnen stehen, wirklich kann das beweisen. Ich finde es eh nicht schlecht, aber die schreiben dir bei einem Schlauchboot vor, das du dir keine anzünden darfst.


DAS IST ÖSTERREICH :: ich darf in meinem Boot rauchen wenn ich neben ihm stehe, er nicht ha ah ah ha haha Mein Freund ist starker Raucher, seine Frau hat ihn ausgelacht, und beharrt auf das Rauchverbot, und ich hab ihm verarscht und gesagt, das er immer ins Wasser muss um zu rauchen, oder an Land gehen muss, wie ein Hund zum pinkeln!!!
__________________



Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas

Geändert von Visus1.0 (03.03.2015 um 20:28 Uhr)
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  #2  
Alt 04.03.2015, 07:16
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von Visus1.0 Beitrag anzeigen
Da wäre doch gescheiter, eine Kette vorzuschreiben halbe Bootslänge zu einem leichtern Anker, die bringt viel mehr
Darfst ja nicht, weil deinen Ausführungen zur Folge müsste die ja mindestens 20 m haben

Und jetzt sind wir beim Punkt: ein Beamter kann sich nur innerhalb der Vorschriften bewegen, und wenn du der Meinung bist, er tut das nicht, kannst du genau das beeinspruchen.

Wenn du also jammerst, was "so ein Beamter" wohl alles zu deinem Nachteil machen darf, bist selber schuld, hättest ja Einspruch machen können.

Also nimm dich selber an der Nase, bevor du über Leute schimpfst, die du gar nicht kennst.
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