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#1
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Zitat:
Ich habe 40 Minuten vor Beendigung der Auktion noch Antwort auf meine Fragen vom Verkäufer bekommen. Er gibt an..Auf dem Typenschild sind keine Daten zum Baujahr zu finden! Das Boot ist nicht gestrichen worden! Die Farbe,, scheint,, orginal zu sein! Ein Flicken befindet sich auf einem Schlauch nicht auf einer Naht! Das Alter bewertet er mit 8-10 Jahren und beruft sich dabei auf die ihm gemachten Angaben des Vorbesitzers . Ob der Farbton des Bootes Feuerrot oder eher Orangerot ist bleibt unbeantwortet. Was glaub ich nun?! Na vielleicht kann Diddel dazu noch einen Wissenskommentar geben.Bleibt ja doch so einiges an Fragen offen.Das Boot kann ja auch vom Vorbesitzer gestrichen worden sein und der Verkäufer vermag es nicht zu erkennen. Speziell würde mich interessieren! Sind auf den Typenschildern von Metzlerbooten aus dieser Modellreihe..dieser Zeit keine Angaben des Baujahrs ?? Gruss Werner |
#2
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Hallo Werner
So ist es nun mal im Leben. Das Baujahr ist auf dem Typenschild gestanzt. Also wenn das Boot ein Typenschild hat war es erkennbar, wenn nicht darf das Boot nicht mehr verkauft werden. Wusst ich bisher auch nicht aber anscheinend EU-Recht, nun da gibts aber sicher jemand hier der das besser weiss als ich. Ich bedauere nur den, der das Boot um das Geld ersteigert hat. Das ganze erfüllt den Tatbestand des Betruges. Ein Metzeler Boot das ca. 10 Jahre alt ist gibt es nicht. Selbst Zodiac hat den Namen Metzeler nur wenige Jahre benutzt. Grüssle vom Bodensee Norbert |
#3
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Problematisch wirds nur dann, wenn zB das Boot gestohlen wurde, dann kanns sein, dass der Käufer sich der Hehlerei schuldig macht, weil er die nötige Sorgfalt außer acht gelassen hat, sich vom ordnungsgemäßen Besitz zu vergewissern. Auf gut deutsch gilt die Argumentation: Der Käufer hätte ahnen können, dass was faul ist, also ist er schuldig. |
#4
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Hallo,
..... und wieder konnte durch das Forum jemand geholfen werden. :coool: :coool: :coool: Gruss Jörg |
#5
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Metzeler
Hallo nochmal zusammen,
also noch mal zur Sicherheit bestätige ich, dass das Boot niemals 8 oder 10 Jahre alt ist, denn da wurde dieses Modell schon gar nicht mehr gebaut. Der Bieter wird sicher keine Riesenfreude an dem Teil haben, für mich ist es schon abgelebt. @ Norbert Norbert, ich muss Dir teilweise wiedersprechen. Z. B. ist bei meiner Maya das Typenschild unleserlich, da total ausgeblichen. Das war bei meinem Onkel seinem Metzeler Raystar ebenso, und er hat es trotzdem ohne Probleme verkauft. Allerdings hatte er, ordentlich wie er nun mal ist, sämtlich Papiere (Originalrechnung Boot u. Motor) Versicherungsunterlagen etc, die (aufgrund Zulassungsnummer) alles beweisen konnten. Ich gebe zu, dass ein Gauner natürlich auch was tricksen könnte, aber meist wird das Boot ja viel jünger gemacht, und dafür Papiere herzustellen ist aufwendig/aufwändig und kriminell Erich |
#6
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Hallo Leute
Also mit dem Baujahr ist es folgendes, das Boot müsste bereits das Typenschild mit der Herstellerverschlüsselung, der Seriennummer und dem Baujahrschlüssel haben. Das sieht dann z.B. so aus: LPM 4623 182 und bedeudet dann LPM für Metzeler, 4623 als Seriennummer und 182 als Modell 82 Baujahr 81. Also die erste Ziffer ist das Baujahr und die letzten 2 das Modelljahr. Diese 3 Ziffern sind aus kleinen Löchern gestanzt und somit auch nach dem überstreichen zu erkennen. Vorne unterm Nasenbrett ist am Schlauchkörper übrigens noch ein kleiner Streifen mit Bootshaut aufgeklebt in dem die komplette Nummer eingestanzt ist. Zum Typenschild ist es so das ein Kunde von mir vom LRA Bodensee keine Bodenseezulassung erhielt weil das Typenschild fehlte und laut LRA nach EU Recht das Boot nur dann ein Boot sei wenn das Typenschild und die Baumusterbestätigung vorhanden sei. Auch sei die Betriebsanweisung laut EU Teil eines "Gerätes" und müsste mitveräussert werden. Allerdings liesen sie sich dann zur Zulassung überreden da ein Händler bestätigte das das Boot älter als 20 Jahre sei. Warum und wieso weiss ich aber nicht (war ein Achilles-Boot).Wenn dann ein Kunde ein Boot "ohne alles" kauft hast Du sicher Recht Bernie, wäre nur interessant ob es da ein besonderes Rückgaberecht gibt. Für diejenigen unter Euch die es interessiert, ich hab dem Verkäufer ne Nachricht geschickt um welches Boot es sich handelt und welches Baujahr in Frage kommt. Die Typendaten und max. Motorisierbarkeit hat Er dann nachgetragen, aber das Baujahr nicht korrigiert. Ich wart mal auf die Bewertung des Käufers... Grüssle vom Bodensee Norbert |
#7
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Zitat:
Du sprichst von dem Metzler..nicht von dem Achilles. Dann ist die Information in dieser Verkaufsaktion...Metzler GT,bis 50 Ps..von dir. Angegeben hatte der Verkaufer ja..Hinweis von einem E-Bayer! Gruss Werner |
#8
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Hallo Werner
Du hast es erfasst und wenn der Käufer vom kauf zurücktritt hat Er gute Aussichten denn Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, aber der Verkäufer war nicht unwissend... Grüssle vom Bodensee Norbert PS: Der Restwert des Bootes wäre übrigens mit 80,- bis 100,- Euro anzusetzen.... |
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