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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 30.08.2015, 08:46
Benutzerbild von PeterSbg
PeterSbg PeterSbg ist offline
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Zitat:
Zitat von Comander Beitrag anzeigen
Somit wäre die eigentliche Frage beantwortet @Huey Clearwater Die Taucherflagge ist ja obligatorisch
Ja Harry - jetzt wissen wir wie das mit den Flaggen aussieht. Wie sieht`s da dann mit der Fahne aus....
__________________
Liebe Grüße aus Salzburg,
Peter

"Träume nicht vom Leben - lebe Deinen Traum"



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  #2  
Alt 30.08.2015, 08:51
Benutzerbild von Comander
Comander Comander ist gerade online
Jollisti und Tourenfahrer
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meinst du jetzt die von Lettland?
__________________
und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon
Bier im Glas
Gruß Harry
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  #3  
Alt 30.08.2015, 09:46
alpha alpha ist offline
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Hallo,

Die Flaggenführung ist oft von nationalen Gesetzen geregelt. Wer einen österreichischen Seebrief hat, ist z.b. verpflichtet die österreichische Seeflagge zu führen - Um Links zu sehen, bitte registrieren

Paragraf 3, Absatz 3 im verlinkten Gesetz bedeutet, dass z.B über der österreichischen Seeflagge keine andere Flagge gesetzt werden darf.
__________________
LG
a n d r e a s
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  #4  
Alt 30.08.2015, 18:46
bensez bensez ist offline
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Zitat:
Zitat von PeterSbg Beitrag anzeigen
.......... Wie sieht`s da dann mit der Fahne aus....
Der Engländer würde sagen: "not before sundown"...............
__________________
Der Weg ist das Salz einer Reise, nicht das Ziel.
______________
Grüße aus Hessen
Rolf

Chronik: Wiking Komet 30PS Evinrude, Wiking Seetörn FR 40PS Mercury, Wiking Meteor 60PS Mercury EFI
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  #5  
Alt 31.08.2015, 12:59
woso woso ist offline
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Es gibt für alles ein Vorschrift
...
Zitat:
Die Nationale
Sie ist der Nachweis für die nationale Zugehörigkeit des
Bootseigners. Die deutsche Bundesflagge ist laut Artikel 12 des Grundgesetzes schwarz-rot-gold. Es ist nicht erlaubt, die Nationale durch eine andere zu ersetzen. Sie dürfen sie auch nicht durch die Europa-Flagge
austauschen, selbst wenn diese im Eck die Nationale abbildet. Die schwarz-rot-goldeneFlagge mit Bundesadler ist die sog. Bundesdienstflagge und allein Behördenfahrzeugenvorbehalten (FlRG § 8 (2) ). Sie müssen die Nationale nicht ständig, jedoch »beim Einlaufenin einen Hafen und beim Auslaufen« zeigen (FlRG § 8 (3) ). Auf hoher See, außerhalb des Hoheitsgebietes eines Landes, brauchen Sie sie nicht zu setzen, es sei denn, es nähert sich
ein Marine- oder Behördenschiff.

Der richtige Platz:
Die Nationale wird am Flaggenstock gesetzt, wenn möglich achtern
mittschiffs. Sollte dort kein Platz sein (z.B. wegen einer Badeleiter), dürfen Sie nachsteuerbord ausweichen, nicht jedoch nach backbord. Damit die Flagge auch bei Flaute klarfällt und erkennbar ist, sollte der Flaggenstock ca. 40° nach hinten geneigt sein. Am Flaggenstock darf übrigens keine andere Flagge hängen! Achten Sie darauf, dass die Flagge das Hecklicht nicht verdeckt. Und setzen Sie die Nationale nicht am Achterstag, dies gilt als
unseemännisch.

Die Gastlandflagge
In fremden Hoheitsgebieten und beim Einlaufen in einen ausländischen Gasthafen wird zusätzlich zur Nationalen die Gastlandflagge gesetzt. Damit geben Sie zu erkennen, dass Sie die Rechtsordnung des betreffenden Landes anerkennen. Darüber hinaus ist es eine Frage der Höflichkeit und des Respekts gegenüber dem Land. Die Flaggen zuvor besuchter Länder sollten Sie nicht zeigen (Ausnahme: siehe unten).
Der richtige Platz:
Der beste Platz ist unterhalb der Saling steuerbords. Wenn Sie ein Boot ohne Mast besitzen, können Sie sie auch steuerbordseitig am Geräteträger befestigen.
Setzen Sie die Gastlandflagge jedoch nicht backbords und niemals unter die Nationale. Unter der Steuerbordsaling hängt immer nur die Gastlandflagge. Ausnahmen: 1. Am letzten Tag einer Auslandsfahrt (= am Tag der Heimkehr), am darauf folgenden Wochenende und bei Saisonabschluss (= beim jährlichen Absegeln) dürfen die Flaggen aller besuchten Länder unter der Steuerbordsaling wehen. Sie werden in der Reihenfolge des deutschen Alphabets und in gleicher Größe untereinander gefahren.
2. Beim Befahren eines Grenzflusses zwischen zwei Staaten dürfen zwei Gastlandflaggen übereinander gesetzt werden.

Der Stander/Clubstander
Der Stander ist die dreieckige Vereinsflagge, zum Beispiel der ADAC-Stander. Wenn Sie Mitglied mehrerer Vereine sind, wählen Sie in Fahrt den Stander des Vereins, dem Sie sich enger verbunden fühlen. Im Hafen eines Vereins wird natürlich der heimische Stander gesetzt. In fremden Häfen weht der Stander des ältesten ortsansässigen Clubs, dem Sie angehören. Es wird jedoch immer nur ein Stander gesetzt. Er weht bei Tag und Nacht. Der richtige Platz:
Der Stander gehört in den Großtopp. Sofern dies nicht möglich ist, dürfen
Sie ihn auch als Gösch oder an oberster Stelle unter der Backbordsaling setzen. Um Verwechslungen mit Flaggensignalen zu vermeiden, müssen Sie den Stander hier ausnahmsweise während der Fahrt niederholen.
Verbandsflaggen
Sofern Sie Mitglied eines verbandszugehörigen Vereins (z.B. DSV...) sind, dürfen Sie die Flagge Ihres Verbandes führen.
Der richtige Platz:
Im Inland: 1. Am Bug an der Gösch; 2. Bei Motorbooten mit Mast und Segelbooten an der Steuerbordseite unter der Saling; 3. Am Geräteträger an steuerbord.
Im Ausland: 1. Bei Motorbooten mit Mast und bei Segelbooten an der Backbordseite unter der Saling; 2. Am Geräteträger an backbord.
....
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Gruß
Wolfgang
_____________________________
Ich lerne täglich dazu , aber vergesse täglich mehr ( ich, hier und jetzt )
(Tippfehler sind der Unwissenheit meiner Tastatur zuzuschreiben - weder sie noch ich wissen was ich schreiben wollte)
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