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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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Zitat:
egal ob viel oder nicht - das was im Zulassungsschein drinsteht brauchst auf alle Fälle mit . Dazu noch alles, was Dir einfällt , und ganz wichtig - je eine zertifizierte Schwimmweste pro Person an Bord. Statt Kettenvorlauf wird auch eine verbleite Leine akzeptiert. Und das Ankergewicht kannst teilen, also statt 1 Anker mit 6 kg, einen mit 4 und einen mit 2 kg. |
#2
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Zitat:
Hab das abgeschrieben vom Gesetzestext. Die Masse des leichteren Ankers darf nicht weniger als 45% dieser Gesamtmasse betragen. (4) Anker aus Gusseisen sind nicht zulässig.
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#3
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Ankergewicht auf mehrere Anker aufteilen ist möglich
...da hat Ferdi wie so oft richtig gepostet, das Ankergewicht kann man auf mehrere Anker aufteilen
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
#4
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Zitat:
Um Links zu sehen, bitte registrieren Artikel 10 Kapitel 10.2 da kann man es nachlesen. Da es meist nur Anker mit Halbkilostufen gibt bleiben in dem Fall nur zwei dreier über, die nicht aus Gusseisen bestehen dürfen. Eig. müssen sie nach Gesetz geschmiedet oder geschweisst sein. Eig sind diese Klappanker meist Gusseisen und nicht zulässig laut Gesetzestext! Kann jeder nachlesen. Patentanker dürfen im Gewicht vermindert werden .....kann auch jeder nachlesen....in dem Link oben!!!
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas Geändert von Visus1.0 (22.03.2016 um 21:08 Uhr) |
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