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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Genau das selbe Infoblatt hat auch die Steiermark!
Das hab ich auch gefunden! Geltungsbereich der Internationalen Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge Die Österreichische Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge in der Binnenschifffahrt wurde als Internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge entsprechend den Vorschriften der einschlägigen ECE-Resolution Nr. 13 gestaltet. Diese Resolution gilt primär für Binnengewässer. Gilt aber auch für Küstengewässer, die zum Territorium eines Staates gehören, der die Resolution Nr. 13 anwendet. Folgende Staaten haben die Anwendung der Resolution gemeldet: Österreich, Kroatien, Tschechien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Slowakai, Schweiz, Großbritannien. Ich hab mal eine E-Mail zurück geschrieben, wieso ich einen Seebrief brauche, und was mir das bringen soll. Bin echt gespannt!
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MfG Schebi |
#2
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Zitat:
Für alle anderen Staaten brauchst du eine international anerkannte Zulassungsurkunde, den Seebrief. Mit sowas darf dann dein Schiff dort fahren, wo du eine Zulassung brauchst, und zwar in dem Bereich, für das dein Boot zugelassen ist. Das hat nichts mit dem (internationalen) Befähigungsnachweis zu tun, den du für das Führen so eines Schiffes brauchst! Ich hab für mein 6,70er Schlauchboot auch einen Seebrief, weil ich mir möglicherweise auch mal Norwegen, Schweden oder sonst was da oben im Norden erfahren möchte, also Länder die nicht in der ECE 13 stehen oder damals zum Zeitpunkt der Erstanmeldung meines Boots gestanden sind - der Seebrief ist dort der Nachweis (m)einer ordentlichen Zulassung bzw. Registrierung für mein Boot. Das zumindest ist mein Wissensstand zu dem Thema. Geändert von preirei (05.04.2016 um 21:32 Uhr) |
#3
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Hallo Preirei!
So dachte ich mir das auch! Das einzige Land, das scheinbar nicht die Resolution 13 anwendet, das aber in Frage käme für mich, ist Griechenland!
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MfG Schebi |
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