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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 24.07.2016, 10:29
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Alpsee Alpsee ist offline
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Andreas musst schauen was für eine Achse verbaut ist. Unter den Wohnwagen krachen und Typenschild anschauen. Wenn eine Stärkere Achse verbaut ist lastet der TÜV ihn ohne Probleme auf.
Wenn nicht stärkere Achse nachrüsten.
__________________
Alpsee / Richard Der der aus den Bergen kommt!!!
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  #2  
Alt 24.07.2016, 11:02
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Visus1.0 Visus1.0 ist offline
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Zitat:
Zitat von Alpsee Beitrag anzeigen
Andreas musst schauen was für eine Achse verbaut ist. Unter den Wohnwagen krachen und Typenschild anschauen. Wenn eine Stärkere Achse verbaut ist lastet der TÜV ihn ohne Probleme auf.
Wenn nicht stärkere Achse nachrüsten.
Ja könnte 90 Kg auflasten dann ist schluss weil ich dann bei 3.5 Tonnen bin und da muss ich einen Zusatzführerschein machen.
__________________



Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas
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  #3  
Alt 24.07.2016, 11:09
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roehrig roehrig ist offline
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Zitat:
Zitat von Visus1.0 Beitrag anzeigen
Ja könnte 90 Kg auflasten dann ist schluss weil ich dann bei 3.5 Tonnen bin und da muss ich einen Zusatzführerschein machen.
Ehrlich? Ist das in Österreich so?
In D gilt Bestandschutz. Wer seinen FS vor Einführung der EU Führerscheine gemacht hat, darf 7,49t Zugwagen und dahinter bis 15t Anhänger = rund 22t Zuggewicht legal fahren. Bitte keine Diskussion, ob das so richtig ist...
Diese Umstellung müsste Ende der 90 er Jahre gewesen sein. Du hast doch den FS schon länger , oder???

Für mich ist das alles egal. Ich hab CE oder früher Klasse 2. Nach oben keine Limits....
__________________
Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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  #4  
Alt 24.07.2016, 11:20
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sammy1505 sammy1505 ist offline
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Zitat:
Zitat von roehrig Beitrag anzeigen
Ehrlich? Ist das in Österreich so?
In D gilt Bestandschutz. Wer seinen FS vor Einführung der EU Führerscheine gemacht hat, darf 7,49t Zugwagen und dahinter bis 15t Anhänger = rund 22t Zuggewicht legal fahren. Bitte keine Diskussion, ob das so richtig ist...
Diese Umstellung müsste Ende der 90 er Jahre gewesen sein. Du hast doch den FS schon länger , oder???

Für mich ist das alles egal. Ich hab CE oder früher Klasse 2. Nach oben keine Limits....

..., solange du immer schön ab 50 Jahre ( ich glaub aller 5 Jahre, o. 2 ) zum zugelassenen Arzt gehst, sonst wärs das denn mit der CE.
Bei mir ich Brauch die CE nicht mehr ist die CE jetzt beschränkt auf 12000 kg beschränkt ( C1E)
__________________
Gruß Micha
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  #5  
Alt 24.07.2016, 11:49
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Zitat:
Zitat von sammy1505 Beitrag anzeigen
..., solange du immer schön ab 50 Jahre ( ich glaub aller 5 Jahre, o. 2 ) zum zugelassenen Arzt gehst, sonst wärs das denn mit der CE.
Bei mir ich Brauch die CE nicht mehr ist die CE jetzt beschränkt auf 12000 kg beschränkt ( C1E)
Das ist so. Willst Du die Chance bewahren den Schein im gewerblichen Einsatz zu nutzen, muss man obendrein alle 5 Jahre die Schulungen nach BKRFQG machen und eintragen lassen.
Daher sind Fahrer ja auch Mangelware.
Vom Bund kommt nix mehr
Die Rentner scheuen den Aufwand
Hobbytrucker gibt es nicht mehr

Das war eigentlich clever gedacht. Man beschränkt den Zugang, dadurch werden sich marktwirtschaftlich bessere Arbeitsbedingungen und bessere Entlohnung ergeben, weil der der gute Fahrer braucht dann tiefer in die Tasche greifen muß.
Hat nur nicht geklappt.
Auf unseren Autobahnen sind mittlerweile über 70% osteuropäische LKW unterwegs.

Ich leite ja einen Fuhrpark, der Werkverkehr betreibt. Die Suche nach Fahrern ist ne Katastrophe. Auch wenn man 16€ Euro Stundenlohn bezahlt. Auch wenn man ne 40 Stunden Woche zusagt. Auch wenn man geregelte Arbeitszeiten bietet.
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Manuel
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  #6  
Alt 24.07.2016, 11:04
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sammy1505 sammy1505 ist offline
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Hallo Dirk,

Was ist denn bei dir ne D Box, ich kenn nur die Go Box. und das wird teuer ab 3,5 t ohne, denn in Ö zählt das eingetragene Gewicht nicht das gewogene, wie in D.
Und am Ende ist es doch egal ob PKW o. wie bei mit sonder KFZ Womo eingetragen ist, solange nicht LKW da steht.
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Gruß Micha
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  #7  
Alt 24.07.2016, 11:27
dirki dirki ist offline
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Zitat:
Zitat von sammy1505 Beitrag anzeigen
Hallo Dirk,

Was ist denn bei dir ne D Box, ich kenn nur die Go Box. und das wird teuer ab 3,5 t ohne, denn in Ö zählt das eingetragene Gewicht nicht das gewogene, wie in D.
Und am Ende ist es doch egal ob PKW o. wie bei mit sonder KFZ Womo eingetragen ist, solange nicht LKW da steht.
Hallo Micha,
meine die Go Box. Dachte die Go Box heißt in BRD D-Box!?
Kann mich aber irren!
WoMo ist 19 Jahre alt, bin da mal auf die Auflastung und die Folgen zufällig drauf gestoßen. Klar, ist so wie du sagst!
Liebe Grüße
Dirk
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  #8  
Alt 24.07.2016, 11:49
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Na, von der " D Box " wärst aber noch ein gutes Stück entfernt, die brauchst wohl jetzt ab 7,5 t, hab da mal was gelesen das nicht nur die ganz großen die Maut bezahlen müssen
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Gruß Micha
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  #9  
Alt 24.07.2016, 11:58
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Das Ding heisst dann auch nicht D Box, sondern OBU. Für On Bord Unit.
Das deutsche Mautsystem ist dann via GPS und Mobilfunk recht genau. Das österreichische System arbeitet mit Mautbrücken an jeder Ein und Ausfahrt und übermittelt mit Mikrowelle.
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Manuel
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  #10  
Alt 24.07.2016, 12:04
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Hallo zusammen,

Dieses Jahr hatte ich auf der Inntal Autobahn hin und rückzu eine Erscheinung die so aussah,


Click the image to open in full size.


...., ich bin dann mal brav über so ne Art Parkplatz, mit ner Waage, paar Häuschen und einen gelangweilten Mitarbeiter, der mich mit meiner Fuhre gleich mal ganz lässig durchgewunken hat.
Kann mich mal jemand der es genau weis, was es damit auf sich hat aufklären, ob das auch für Womo's mit Hänger zählt, und was es für Konsequenzen hätte, wenn man's mal übersieht
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Gruß Micha
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  #11  
Alt 31.07.2016, 13:31
Jessi Jessi ist offline
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Hey

Zu Sammy 1505 das Zeichen bedeutet Fahrverbot für ALLE Kfz über 3.5 t somit auch Womo s . Allerdings gehe ich davon aus das es sich um die Kontrollstellen in Radfeld oder Kundl gehandelt hat.
Auf denen ist aber immer ein Lkw mit abgebildet, mit dem Zusatz 3,5 t das Betrifft dann nur LKW . Manchmal leuchtet auch ein komplettes Fahrverbot , wobei dann die Autobahn noch zusätzlich komplett mit Polizei Autos verstellt wird weil die meisten Kraftfahrer sonst einfach durchfahren würden , hier geht es dann um die Vignetten Kontrolle oder Großraum Fahndungen nach einem Banküberfall.
Ein WOMO ist in Österreich KEIN LKW .

Lg Jessi
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  #12  
Alt 24.07.2016, 12:19
dirki dirki ist offline
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Hier eine Seite zur Erklärung des "alten 3ers"
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Ab 50 bereits vorher beantragen, alle 5 jahre muss die augenärzliche Untersuchung erfolgen. Dazu noch ne Untersuchung vom Hausarzt.
Die Gaudi beim Augenarzt kostet ca 80 Euro.
Und wer zu spät beantragt den bestraft das Leben. Gibts ne Frist! wenn man die verschläft ist der alte mit Zuggewicht von 12 t weg!
Hab die Untersuchung schon einmal hinter mir.
Liebe Grüße
Dirk
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  #13  
Alt 24.07.2016, 12:28
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sammy1505 sammy1505 ist offline
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Nein Dirk, die 12 t sind von einer Untersuchung ne nicht betroffen, nur der schwerlastverkehr, umgangssprachlich 40 t .
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Gruß Micha
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  #14  
Alt 24.07.2016, 12:33
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Dirk, ein Auszug aus deinem Link,


Gibt es eine Gesundheitsüberprüfung bei den Lkw-Klassen (C1/ C1E und C/ CE)?

Wenn Sie den alten Führerschein der Klasse 3 besitzen, dann können Sie auch nach dem 50. Lebensjahr die gerade erwähnten Klassen C1/ C1E fahren. Sie müssen den alten Führerschein nicht umtauschen und brauchen auch keine augenärztliche Untersuchung und ärztliche Gesundheitsüberprüfung.
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Gruß Micha
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  #15  
Alt 24.07.2016, 12:54
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Nein Dirk, die 12 t sind von einer Untersuchung ne nicht betroffen, nur der schwerlastverkehr, umgangssprachlich 40 t .
Hallo Micha,
so weit ich weiß doch!
machst du die Untersuchung nicht, fällst zurück auf 7,5 t
Ist bei uns im Betrieb so, da hats ein paar die die Umschreibung ab 50 mit den Untersuchungen verschlafen haben, und die dürfen jetzt nur noch Lkw mit max 7,5 t fahren. Ein Anhänger hinter den 7,5 ter ist nicht mehr!
Liebe Grüße
Dirk
Meine jetzt privatrechtlich.
Gewerblich ist schon gut beschrieben
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