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  #1  
Alt 28.09.2016, 15:25
preirei
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Zitat:
Zitat von Horscht Beitrag anzeigen
Ich mach´s mal an Hand eines Beispieles einfacher:

Wenn der östereichische Schebi mit seinem österreichischen Boot, inkl. Binnenfunke in Nordbayern auf dem Main fährt braucht er UBI, sonst zahlt er, wenn Sie ihn erwischen.

Sind wir darin einer Meinung?

Grüsse Horscht
Ich hab das folgendermaßen verstanden:

Wenn der österreichische Schebi mit einem nicht ausrüstungspflichtigen Boot, inkl. Binnenfunke in Nordbayern auf dem Main fährt braucht er das österreichische "UKW Betriebszeugnis II" und sonst gar nix.
Und mit dem darf er dann sogar auf der Nordsee, Ostsee, Adria und überall da, wo ein Schein für SRC erforderlich wäre, funken.
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  #2  
Alt 28.09.2016, 15:32
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Hmmm. Dann ist das der Punkt. Da bin ich und auch der Würzburger Wasserschutzpolizist anderer Meinung.

Hab aber keine Idee wie ich das jetzt auflösen könnte....,

Hab zwar kein Problem damit weil ich UBI und SRC habe, hätte aber dem Schebi gern bei der Beantwortung seiner Frge gern geholfen.

Fürchte ich klinke mich bei dem Thema aus

Grüsse Horscht
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Horscht

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  #3  
Alt 28.09.2016, 15:42
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Zitat:
Zitat von preirei Beitrag anzeigen
Ich hab das folgendermaßen verstanden:

Wenn der österreichische Schebi mit einem nicht ausrüstungspflichtigen Boot, inkl. Binnenfunke in Nordbayern auf dem Main fährt braucht er das österreichische "UKW Betriebszeugnis II" und sonst gar nix.
Und mit dem darf er dann sogar auf der Nordsee, Ostsee, Adria und überall da, wo ein Schein für SRC erforderlich wäre, funken.
So ist es, wobei das Funkgerät, technisch gesehen, ein Binnengerät sein muss (so wie in A auch).
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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  #4  
Alt 05.10.2016, 12:38
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Männer,

in diesem Punkt habt ihr mich überzeugt, der österreichische Schebi darf mit seinem östereichischen "UKW Betriebszeugnis II" in Deutschland, sowie allen anderen Unterzeichnerstaaten funken.

Grüße

Horscht

PS: Was mir Sorgen macht ist das Wasserschupo das mittlerweile auch einräumt und zugibt über Jahre einen falschen Kenntnissstand gehabt zu haben... krass



Zitat:
Zitat von preirei Beitrag anzeigen
Ich hab das folgendermaßen verstanden:

Wenn der österreichische Schebi mit einem nicht ausrüstungspflichtigen Boot, inkl. Binnenfunke in Nordbayern auf dem Main fährt braucht er das österreichische "UKW Betriebszeugnis II" und sonst gar nix.
Und mit dem darf er dann sogar auf der Nordsee, Ostsee, Adria und überall da, wo ein Schein für SRC erforderlich wäre, funken.
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