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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Zitat:
Wenn der österreichische Schebi mit einem nicht ausrüstungspflichtigen Boot, inkl. Binnenfunke in Nordbayern auf dem Main fährt braucht er das österreichische "UKW Betriebszeugnis II" und sonst gar nix. Und mit dem darf er dann sogar auf der Nordsee, Ostsee, Adria und überall da, wo ein Schein für SRC erforderlich wäre, funken. |
#2
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Hmmm. Dann ist das der Punkt. Da bin ich und auch der Würzburger Wasserschutzpolizist anderer Meinung.
Hab aber keine Idee wie ich das jetzt auflösen könnte...., Hab zwar kein Problem damit weil ich UBI und SRC habe, hätte aber dem Schebi gern bei der Beantwortung seiner Frge gern geholfen. Fürchte ich klinke mich bei dem Thema aus Grüsse Horscht
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Have a good one Horscht |
#3
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Zitat:
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Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
#4
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Männer,
in diesem Punkt habt ihr mich überzeugt, der österreichische Schebi darf mit seinem östereichischen "UKW Betriebszeugnis II" in Deutschland, sowie allen anderen Unterzeichnerstaaten funken. Grüße Horscht PS: Was mir Sorgen macht ist das Wasserschupo das mittlerweile auch einräumt und zugibt über Jahre einen falschen Kenntnissstand gehabt zu haben... krass Zitat:
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Have a good one Horscht |
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