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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 21.02.2017, 08:46
Benutzerbild von uli_hd
uli_hd uli_hd ist offline
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Zitat:
Zitat von Visus1.0 Beitrag anzeigen
Uli für wieviel Personen ist dein riesen Boot eig.zugelassen? lg
Hallo Andreas,

ehrlich gesagt, weiß ich es aus dem Kopf heraus gerade nicht, weil es für mich nicht relevant ist.

Die Zeiten, wo ich mir mein Boot vollgeladen habe, sind vorbei.

Ich schaue mal nach, meines Wissens sind es aber weniger, als ich mit der Jolly nach CE befördern durfte.

Gruß Uli
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  #2  
Alt 21.02.2017, 09:25
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armstor armstor ist offline
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Zitat:
Zitat von uli_hd Beitrag anzeigen
Hallo Andreas,

ehrlich gesagt, weiß ich es aus dem Kopf heraus gerade nicht, weil es für mich nicht relevant ist.

Die Zeiten, wo ich mir mein Boot vollgeladen habe, sind vorbei.

Ich schaue mal nach, meines Wissens sind es aber weniger, als ich mit der Jolly nach CE befördern durfte.

Gruß Uli
Nein nein Uli ;

darfst schon ein paar mehr mitnehmen. 14-16 Personen.

lg Franz
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  #3  
Alt 21.02.2017, 09:40
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fred_sonnenschein fred_sonnenschein ist offline
-der mit den vier Takten!
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Zitat:
Zitat von armstor Beitrag anzeigen
Nein nein Uli ;

darfst schon ein paar mehr mitnehmen. 14-16 Personen.

lg Franz

Hallo Franz, - ich schon wieder

Ich habe bei meinem Mariner 690 in der CE eine zugelassene
Personenzahl von 24 drinnen stehen gehabt.

Ing. Mazzucco von der Sbg. Landesregierung hat mich darauf aufmerksam
gemacht, dass wenn ich das Boot auf 24 Personen zulasse ich mit meinem
Sportbootführerschein nicht mehr fahren darf.
Begründung war das ein Boot/Schiff ab 12 Personen als FAHRGASTSCHIFF
eingestuft wird und man eine eigene Ausbildung zum Führen eines solchen benötigt.

Beim Führerscheinkurs beim Fichtenbauer (siehe Logo oben) hat uns
Martin auch erklärt das man in Italien vorsichtig sein muss wegen der Rettungswesten.
In Italien musst du für die Personenzahl für das das Boot zugelassen ist eine Weste mitführen.
Das heißt ich hätte, auch wenn ich alleine in Italien gefahren wäre 24 Rettungswesten dabei haben müssen.


.
__________________
lg.
Manfred

Wie lange es wohl dauern wird, bis meine Jogginghose begreift, dass sie wohl nie joggen wird.


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  #4  
Alt 21.02.2017, 10:47
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Also wir sind ja auch schon ein paar Jahre in Italien unterwegs.
Bezüglich Deiner 24 Rettungswesten bin ich mir ziehmlich sicher, daß für die an Bord befindlichen Personen eine Rettungsweste vorhanden sein muss .

Wenn wir kontrolliert wurden, musste ich soviel Westen herzeigen, wie Personen an Bord waren. Ich galueb , da wird ziehmlich viel reininterpretiert ..........

Wir sind eigentlich vollausgestattet, auch mit Rettungsinsel, Handfackeln,Rauchfeuer etc etc etc. wollte noch nieeeeee eine Coast Guardia sehen. Rettungsring ist wichtig, Westen und Feuerlöscher, ab und zu auch die Life Belt Sicherung.
__________________
LG Ralf

...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer
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  #5  
Alt 21.02.2017, 11:10
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Hallo Ralf,

wie das in Italien in der Praxis gehandhabt wird weiß ich nicht - bin noch nie in Italien gefahren.
Ich kann nur das wiedergeben das uns beim Führerschein gelernt wurde.

.
__________________
lg.
Manfred

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  #6  
Alt 21.02.2017, 11:42
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Zitat:
Zitat von fred_sonnenschein Beitrag anzeigen
Hallo Franz, - ich schon wieder

Ich habe bei meinem Mariner 690 in der CE eine zugelassene
Personenzahl von 24 drinnen stehen gehabt.

Ing. Mazzucco von der Sbg. Landesregierung hat mich darauf aufmerksam
gemacht, dass wenn ich das Boot auf 24 Personen zulasse ich mit meinem
Sportbootführerschein nicht mehr fahren darf.
Begründung war das ein Boot/Schiff ab 12 Personen als FAHRGASTSCHIFF
eingestuft wird und man eine eigene Ausbildung zum Führen eines solchen benötigt.

Beim Führerscheinkurs beim Fichtenbauer (siehe Logo oben) hat uns
Martin auch erklärt das man in Italien vorsichtig sein muss wegen der Rettungswesten.
In Italien musst du für die Personenzahl für das das Boot zugelassen ist eine Weste mitführen.
Das heißt ich hätte, auch wenn ich alleine in Italien gefahren wäre 24 Rettungswesten dabei haben müssen.


.
Fred das mit den 24 Personen ist wahnsinn. Ist 12 schon viel zu viel. Wir sind öfters zu 9 unterwegs. 3 Erwachsene und 6 Kinder, recht viel mehr nur in der Not von Ort zu Ort.
Mit den Rettungswesten glaub ich, dass der Ralf recht hat, nur für die an Bord befindlichen Personen. Da müsste ich ja immer 12 Westen mithaben.
Das mit dem Fahrgastschiff gilt nur für österr. Seen und die Donau . (ausdrücklich glaub ich)
Den Rettungsring habe ich nur bei der Überprüfung durch die Landesregierung mit, sonst nie. Bin schon öfters kontrolliert worden, war nie ein Thema.

lg Franz
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  #7  
Alt 21.02.2017, 12:43
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Zitat:
Zitat von fred_sonnenschein Beitrag anzeigen
Hallo Franz, - ich schon wieder

Ich habe bei meinem Mariner 690 in der CE eine zugelassene
Personenzahl von 24 drinnen stehen gehabt.

Ing. Mazzucco von der Sbg. Landesregierung hat mich darauf aufmerksam
gemacht, dass wenn ich das Boot auf 24 Personen zulasse ich mit meinem
Sportbootführerschein nicht mehr fahren darf.
Begründung war das ein Boot/Schiff ab 12 Personen als FAHRGASTSCHIFF
eingestuft wird und man eine eigene Ausbildung zum Führen eines solchen benötigt.

Beim Führerscheinkurs beim Fichtenbauer (siehe Logo oben) hat uns
Martin auch erklärt das man in Italien vorsichtig sein muss wegen der Rettungswesten.
In Italien musst du für die Personenzahl für das das Boot zugelassen ist eine Weste mitführen.
Das heißt ich hätte, auch wenn ich alleine in Italien gefahren wäre 24 Rettungswesten dabei haben müssen.


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Ja das wollte ich Ulli auch sagen, wenn da die Italienische Küstenwache kontrolliert, zahlt man wenn die das wollen. Kein Mensch hat da 12 bis 18 Schwimmwesten an Bord wenn man zu zweit unterwegs ist mit einem Privatboot!!

Doch es stimmt, es entscheidet in Italien die Zulassung nicht die an Bord befindlichen Personen!
__________________



Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas
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