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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 23.02.2017, 20:45
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Hatte mit meinen HR Patent in Italien noch nie Probleme.

Geändert von MFO (23.02.2017 um 20:46 Uhr) Grund: Typo
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  #2  
Alt 23.02.2017, 21:41
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Zitat:
Zitat von MFO Beitrag anzeigen
Hatte mit meinen HR Patent in Italien noch nie Probleme.
Hmmm ... auch Dir würde ich empfehlen ein Italien. Konsulat zu fragen, ob es gültig ist, dann hast Du Sicherheit das Dir nichts schief laufen kann bei einer ev. Kontrolle an der Italien. Küste oder auch bei der Einklarierung.
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  #3  
Alt 23.02.2017, 23:56
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wobei ich das ja nach wie vor für recht witzig halte wenn das so sein sollte....


Wenn ein Kroate mit seinem Patent nach I fährt dann gilt das.

Wenn ein Österreicher mit HR Patent nach I fährt dann gilt das.

Wenn ein Deutscher mit HR Patent nach I fährt dann gilt das nicht.


Mit was will der Italiener der kontrolliert diesen Unfug begründen?
Beide haben die gleiche Befähigung.
Das wird doch dem Italiener herzlich egal sein ob der Eine im Norden eine Küste hat und der Andere nicht.
Auch wenn das so alt ist wie das Forum, aber gibt es hier irgend jemanden der deswegen schon mal in I Probleme bekommen hat?
Bisher Fehlanzeige....
Das ganze kann doch vielleicht nur eine versicherungstechnische Frage sein, wobei ich auch dort Zweifel habe.
Alles andere wäre ein Verstoss gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung und rechtlich absolut nicht vertretbar.
__________________
Es is ja immer was.....

LG
Gernot
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  #4  
Alt 24.02.2017, 09:50
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Zitat:
Zitat von Icing Beitrag anzeigen
wobei ich das ja nach wie vor für recht witzig halte wenn das so sein sollte....


Wenn ein Kroate mit seinem Patent nach I fährt dann gilt das.

Wenn ein Österreicher mit HR Patent nach I fährt dann gilt das. NICHT

Wenn ein Deutscher mit HR Patent nach I fährt dann gilt das nicht.


Mit was will der Italiener der kontrolliert diesen Unfug begründen?
Beide haben die gleiche Befähigung.
Das wird doch dem Italiener herzlich egal sein ob der Eine im Norden eine Küste hat und der Andere nicht.
Auch wenn das so alt ist wie das Forum, aber gibt es hier irgend jemanden der deswegen schon mal in I Probleme bekommen hat?
Bisher Fehlanzeige....
Das ganze kann doch vielleicht nur eine versicherungstechnische Frage sein, wobei ich auch dort Zweifel habe.
Alles andere wäre ein Verstoss gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung und rechtlich absolut nicht vertretbar.

und täglich grüßt das Murmeltier.
Das wurde im Forum doch schon mindestens 10x wenn nicht öfter bis zum Exzess durchgekaut.

So wie Du das beschrieben hast, Gernot, ist es wirklich und auch nicht. Die Regelung für Österreicher ist alt, als es noch keinen offiziellen österr. Küstenschein gegeben hat.
Also auch für Österreicher gilt der HR-Schein in Italien NICHT.
Ist beim Auto-FS doch genauso. Wennst den FS Deines Heimatlandes hast, dann darfst weltweit damit fahren.
Wenn Du als Deutscher aber in HR den kroatischen Auto-FS machst, dann darfst damit nur in HR fahren, sonst nirgends, auch nicht in Italien, weil'st halt Deutscher und kein Kroate bist. Dem Kroaten geht's mit dem deutschen FS genauso, der gilt für ihn auch nur in D, dafür gilt sein HR-Schein weltweit.
Das ist nicht absurd, das ist halt international so geregelt.

Und für Österreicher gibt es inzwischen einen offiziell staatlich anerkannten Küstenschein, eben FB1,2 und 3 und deshalb gibts auch keine Begründung, weshalb der kroatische Schein für Österreicher, in Ermangelung eines eigenen des Heimatlandes, weltweit gelten sollte.
Wenn manche Länder, oder besser gesagt deren Organe, den HR-Schein auch für andere als HR-Staatsbürger als gültig anerkennen, dann ist das fein, Rechtsanspruch darauf gibts keinen und der nächste Polizist, der Dich überprüft kann das schon wieder anders sehen.

Ich glaub, die Aussage Österreicher betreffend, in von Andreas verlinkter Seite, ist alt und beschreibt den Stand bevor FB1,2,3 offiziell staatlich anerkannt worden sind.

Geändert von hobbycaptain (24.02.2017 um 09:58 Uhr)
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  #5  
Alt 24.02.2017, 11:05
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Man müsste mal einen der Anbieter von Kursen ä wie im ersten Post verlinkt, damit konfrontieren.
Es wird ja ausdrücklich mit internationaler Gültigkeit geworben.

Werd die mal anschreiben!
__________________
MfG
Schebi
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  #6  
Alt 24.02.2017, 11:09
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Danke Ferdi, dann ist es ja gut.
Ich konnte nicht wiederstehen...

Obwohl ich diese Aussagen mit dem Umschreiben von Scheinen selten so deutlich gelesen hab...
Und das ist nicht alt.
Schau mal ganz unten in der PDF!!
Dort steht:

Einholung der Information:
11.2014

ausgenommen davon sind:
Spanien 07.2012
Deutschland 11.2015


Das können die sich doch nicht alles nur ausdenken...
__________________
Es is ja immer was.....

LG
Gernot
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  #7  
Alt 24.02.2017, 11:39
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Zitat:
Zitat von Icing Beitrag anzeigen
Danke Ferdi, dann ist es ja gut.
Ich konnte nicht wiederstehen...

Obwohl ich diese Aussagen mit dem Umschreiben von Scheinen selten so deutlich gelesen hab...
Und das ist nicht alt.
Schau mal ganz unten in der PDF!!
Dort steht:

Einholung der Information:
11.2014


Das können die sich doch nicht alles nur ausdenken...

Das mit dem Umschreiben hab ich nicht gelesen - aber, wenn umgeschrieben wird, ist das ja wieder was anderes, weil, dann hat er ja faktsich das österr. Küstenpatent.
Sollte es also wirklich funktionieren, dass man in HR den B-Schein macht und der dann in Österreich auf einen österr. Schein umgeschrieben wird, dann hat man ja faktisch den österr. FBx und nicht nur das HR-Patent.
Das hör ich aber zum 1. Mal, dass das geht.

Ich hab das allerdings mit dem Funkschein so gemacht - den hab ich in HR gemacht und dann in Österreich auf den österr. Schein umschreiben lassen, ich hab also jetzt einen österr. Funkschein, der für mich international gilt, auf einem österr. Papierl von der österr. Fernmeldebehörde.

Die Auskunft der einzelenen Länder würd ich jetzt nicht unbedingt als rechtsverbindlich und richtig nehmen (das steht auch irgendwo im PDF), weil es imho wohl so ist, dass die nicht am laufenden Stand sind und nicht wissen, was es grad aktuell in Österreich gibt. Solange es kein offizielles. österr. Patent gegeben hat, mag das alles zugetroffen haben, seit einigen Jahren ist die Rechtslage in Österreich aber eine andere, weil es eigene Küstenscheine gibt, die staatlich anerkannt sind.

Warum besagte österr. Firma ACNautik nicht die österr. FBx-Scheine bewirbt, sondern das HR-Patent und dann damit hausieren geht, dass das eh für Österreicher ausserhalb von HR auch gilt, entzieht sich meiner Kenntnis. Am ehesten, weil er keine österr. Scheine anbietet bzw. anbieten darf, ist aber nur meine Vermutung.
Ich hab nirgends irgendwo gelesen, welche Person hinter der Firma steht, hab aber eine Vermutung.

PS: ok, meine Vermutung hat sich nicht bestätigt, ist jemand anderer - Um Links zu sehen, bitte registrieren

Geändert von hobbycaptain (24.02.2017 um 11:53 Uhr)
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  #8  
Alt 24.02.2017, 12:29
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mal endlich wieder eine gute und sachlich Diskussion die mir gefällt Click the image to open in full size.
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon
Bier im Glas
Gruß Harry
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  #9  
Alt 24.02.2017, 13:29
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Zitat:
Zitat von hobbycaptain Beitrag anzeigen
Das mit dem Umschreiben hab ich nicht gelesen - aber, wenn umgeschrieben wird, ist das ja wieder was anderes, weil, dann hat er ja faktsich das österr. Küstenpatent.Sollte es also wirklich funktionieren, dass man in HR den B-Schein macht und der dann in Österreich auf einen österr. Schein umgeschrieben wird, dann hat man ja faktisch den österr. FBx und nicht nur das HR-Patent.
Das hör ich aber zum 1. Mal, dass das geht.
Das hab ich auch überlesen!
Ist ja interessant!
Wer erkundigt sich freiwillig!!!!
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MfG
Schebi
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  #10  
Alt 25.02.2017, 21:08
herko1 herko1 ist offline
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Zitat:
Zitat von hobbycaptain Beitrag anzeigen
und täglich grüßt das Murmeltier.
Das wurde im Forum doch schon mindestens 10x wenn nicht öfter bis zum Exzess durchgekaut.

So wie Du das beschrieben hast, Gernot, ist es wirklich und auch nicht. Die Regelung für Österreicher ist alt, als es noch keinen offiziellen österr. Küstenschein gegeben hat.
Also auch für Österreicher gilt der HR-Schein in Italien NICHT.
Ist beim Auto-FS doch genauso. Wennst den FS Deines Heimatlandes hast, dann darfst weltweit damit fahren.
Wenn Du als Deutscher aber in HR den kroatischen Auto-FS machst, dann darfst damit nur in HR fahren, sonst nirgends, auch nicht in Italien, weil'st halt Deutscher und kein Kroate bist. Dem Kroaten geht's mit dem deutschen FS genauso, der gilt für ihn auch nur in D, dafür gilt sein HR-Schein weltweit.
Das ist nicht absurd, das ist halt international so geregelt.

Und für Österreicher gibt es inzwischen einen offiziell staatlich anerkannten Küstenschein, eben FB1,2 und 3 und deshalb gibts auch keine Begründung, weshalb der kroatische Schein für Österreicher, in Ermangelung eines eigenen des Heimatlandes, weltweit gelten sollte.
Wenn manche Länder, oder besser gesagt deren Organe, den HR-Schein auch für andere als HR-Staatsbürger als gültig anerkennen, dann ist das fein, Rechtsanspruch darauf gibts keinen und der nächste Polizist, der Dich überprüft kann das schon wieder anders sehen.

Ich glaub, die Aussage Österreicher betreffend, in von Andreas verlinkter Seite, ist alt und beschreibt den Stand bevor FB1,2,3 offiziell staatlich anerkannt worden sind.
Hallo Ferdi

Bei den Autoführerscheinen stimmt deine Aussage nicht.

Grundsätzlich erkennt jedes EU-Land die Lenkberechtigung eines anderen EU-Landes an bzw muss diese anerkennen.

Du musst dafür lediglich 185 Tage deinen Wohnsitz im EU-Ausland (z B auch Kroatien) gemeldet haben.

Ist ein EU-Führerschein (egal für welchen EU-Bürger) erst einmal ausgestellt ist er international jedenfalls in jedem EU-Land gültig.

Diese EU-Führerscheine brauchen auch nicht umgeschrieben werden.

Es gibt z B viele Österreicher, die in Tschechien - teilweise unter dubiosen Umständen - ihrern Führerschein gemacht haben.
Kann keine kriminelle Handlung (z B bestochener Dolmetsch) nachgewiesen werden ist dieser Führerschein, den ein Österreicher in Tschechien erworben hat in Österreich und jedenfalls in jedem anderen EU-Land gültig.

Autoführerscheine sind jedenfalls meines Wissens wesentlich deutlicher geregelt als Bootsscheine.
__________________
Hermann aus Oberösterreich
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  #11  
Alt 25.02.2017, 22:01
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von herko1 Beitrag anzeigen
Hallo Ferdi

Bei den Autoführerscheinen stimmt deine Aussage nicht.

Grundsätzlich erkennt jedes EU-Land die Lenkberechtigung eines anderen EU-Landes an bzw muss diese anerkennen.

Du musst dafür lediglich 185 Tage deinen Wohnsitz im EU-Ausland (z B auch Kroatien) gemeldet haben.

Ist ein EU-Führerschein (egal für welchen EU-Bürger) erst einmal ausgestellt ist er international jedenfalls in jedem EU-Land gültig.

Diese EU-Führerscheine brauchen auch nicht umgeschrieben werden.

Es gibt z B viele Österreicher, die in Tschechien - teilweise unter dubiosen Umständen - ihrern Führerschein gemacht haben.
Kann keine kriminelle Handlung (z B bestochener Dolmetsch) nachgewiesen werden ist dieser Führerschein, den ein Österreicher in Tschechien erworben hat in Österreich und jedenfalls in jedem anderen EU-Land gültig.

Autoführerscheine sind jedenfalls meines Wissens wesentlich deutlicher geregelt als Bootsscheine.

siehst, und wennst keine Meldung im Ausland hast, dann gilt er eben nicht.
Das mit den Österreichern in Tschechien (sind eh Tschecherer, die das machen, denens bei uns den Schein abgenommen haben) ist eh eine Linke und offensichtlich müssens für 1/2 Jahr den Wohnsitz nach Tschechien verlegen.
Also, ich nenn das nicht ganz legal .
Ist aber eh wurscht, ist ja nur ein Vergleich gewesen, und offensichtlich hinkt der.
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  #12  
Alt 25.02.2017, 23:47
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herbert herbert ist offline
schwerer Leichtmatrose
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Schein

Last bitte den Autoführerschein weg, der ist mit keinem Küstenschein vergleichbar.

Es hat auch wenig Sinn über die Scheine zu diskutieren man würde als Österreicher nie auf einen grünen Zweig kommen.

Wie ich schon schrieb, Österreich kann keinen Schein vorschreiben und das ist der Punkt.

Meist geht es bei Schein Fragen um Neueinsteiger und die sollten zumindest ehrlich wertfrei Informationen bekommen.
Wobei ehrlich das Problem aufwirft das es die meisten ehrlich meinen aber es eben nicht wirklich wissen.
2 Länder und so unterschiede mit den Scheinen

Ist es nicht einfacher mal nachzudenken was möchte der Neuling.
Klar Bootfahren, aber wo und vor allem welches Boot.
Meist fährt der Österreichische Bootfahrer nach Kroatien.
Da wäre das HR Patent durchaus OK

Da sich Österreich entschlossen hat einen FB 1 neu aufzulegen ist das nach meinem bescheidenen Wissen fast die bessere alternative.

Wer ein eigenes Boot hat und mal ein größeres Boot chartern möchte ist mit dem HR Patent besser dran wegen Funk.

Wer nun sogar den FB 2 möchte braucht Praxis Meilen und die können mit dem HR Patent und auf entsprechenden Booten auch selbst erworben werden.
Deshalb finde ich den Einstieg über das HR Patent als guten Weg.

Für einige ist der Schein eine Preis und Zeit Frage und der Partner hat auch noch ein Wort mit zu reden
__________________
Gruß
Herbert
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