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Alt 05.03.2017, 22:19
Benutzerbild von roehrig
roehrig roehrig ist offline
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Boot Infos

Bislang hab ich nur interessiert mitgelesen. Das macht es aber interessant:

Zitat:
Zitat von fma Beitrag anzeigen
Uli,

kannst es im Bundesgestzblatt auch dt. nachlesen.

Dt. Flagge = dt Regeln,

daraus folgt :

HR-Flagge = HR-Regeln und HR-Führerschein, weltweit ok

Alles andere sind Ausnahmen auf Grund von Hoheitsgewässern oder Abkommen.

Aber Italien kann nicht erlauben das ein dt. Schiff mit HR-Patent gesteuert wird.


Interressant wird das ganze dann bei SAR-Aktivitäten. Dann müsste D die Kosten von einer , vom einem Schiff unter D-Flagge , verursachten Rettungsaktion übernehmen. Und dann sollte man dafür schon den richtigen Führerschein haben.

VG

Frank
Also, wenn man als deutscher oder österreichischer Staatsbürger seinem Boot eine HR Zulassung verpasst, wäre es legal mit dem HR Patent z.B. auf der Nordsee zu fahren???
__________________
Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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